Rentenreform
Ursula von der Leyen hält an Zuschussrente fest
Trotz Kritik aus den eigenen Reihen ist Bundesarbeitsministerin von der Leyen zuversichtlich, die von ihr geplante Zuschussrente für Geringverdiener bis 2013 einführen zu können. Für das Startjahr rechnet die Ministerin mit 20.000 Beziehern der Zusatzrente.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) ist optimistisch, die von ihr geplante Zuschussrente für Geringverdiener trotz aller Kritik Anfang 2013 einführen zu können. Sie sei zuversichtlich, dass die schwarz-gelbe Koalition bei diesem Thema gemeinsam vorangehen werde, sagte von der Leyen am Freitag vor Journalisten in Berlin. Sie wolle das Gesetzgebungsverfahren im kommenden Jahr abschließen, damit die Zuschussrente im Januar 2013 eingeführt werden könne. Kritiker auch aus der CSU hatten eingewandt, dass die Hürden für die Inanspruchnahme dieser Rente zu hoch seien.
Von der Leyen verteidigte ihr Vorhaben, das neben Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) auch Opposition und Sozialverbände kritisiert hatten. Die geforderten Voraussetzungen für die Zugehörigkeit zur Rentenversicherung entsprächen denen der regulären gesetzlichen Rente. Die als Alternative vorgeschlagene Rente nach Mindesteinkommen würde die Frauen benachteiligen, weil dabei Kindererziehungszeiten nicht berücksichtigt würden.
"Es muss einen Unterschied machen, ob jemand etwas geleistet, Beiträge gezahlt und vorgesorgt hat oder nicht", sagte die Arbeitsministerin. Insbesondere Frauen, die lange Kinder erzogen hätten und für andere Menschen da gewesen seien, "müssen wir nach einem arbeitsreichen und verantwortungsvoll geführten Leben besser absichern".
Für das Startjahr rechnet die Ministerin mit 20.000 Beziehern der Zusatzrente, nach zehn Jahren mit 250.000. Für das Jahr 2035 erwartet sie 1,1 Millionen Bezieher. Die Kosten würden in den kommenden 20 Jahren auf 2,5 Milliarden Euro jährlich anwachsen.
Von der Leyens Konzept, das auf dem in dieser Woche gestarteten Rentendialog beraten werden soll, sieht eine steuerfinanzierte Zuschussrente für Geringverdiener in Höhe von 850 Euro vor, die aber an umfangreiche Bedingungen geknüpft ist. In den ersten zehn Jahren ab 2013 müssen die potenziellen Empfänger 40 Jahre Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen, wozu neben Beschäftigung auch die Schulbildung ab 17 Jahren, alle anderen Ausbildungszeiten, Arbeitslosigkeit und Schwangerschaft gehören. Von den 40 Jahren müssen 30 Jahre Betragsjahre sein, dazu gehören neben Beschäftigung auch Kindererziehung und Pflege, sowie Wehr- und Freiwilligendienst. Zudem sind fünf Jahre private Zusatzvorsorge erforderlich, wie etwa die Riester-Rente.
Ab 2023 sollen dem Konzept zufolge 45 Jahre Zugehörigkeit zur Rentenversicherung und 35 Beitragsjahre Voraussetzung sein. Die Anforderungen an die zusätzliche Altersvorsorge werden schrittweise erhöht, bis sie ebenfalls 35 Jahre erreichen.
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