Gentests
Bundestagsabgeordnete stimmen für PID
Die umstrittene Präimplantationsdiagnostik PID wird künftig in Deutschland in engen Grenzen legal. Der Bundestag verabschiedete ein entsprechendes Gesetz über die Zulassung der Gentests an Embryonen aus künstlicher Befruchtung.
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bleibt in Deutschland zugelassen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit Mehrheit, die Gentests an Embryonen in bestimmten Fällen zu erlauben. Bereits heute dürfen Ärzte die PID nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs durchführen.
Auf den Gesetzentwurf pro PID der FDP-Abgeordneten Ulrike Flach und anderer entfielen 326 Stimmen. Der Entwurf für ein Verbot erhielt 260 Stimmen. Acht Abgeordnete enthielten sich. Ein Kompromissentwurf war mit 58 Stimmen in zweiter Lesung gescheitert.
Paare dürfen die Methode laut dem erfolgreichen Entwurf künftig nutzen, wenn auf Grund ihrer genetischen Veranlagung eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder für eine Tot- oder Fehlgeburt besteht.
Um Missbräuche zu vermeiden, wird für die Eltern eine verpflichtende Beratung vorgeschrieben. Außerdem muss eine Ethik-Kommission ein positives Votum abgeben. Darüber hinaus soll die PID nur an wenigen lizenzierten Zentren vorgenommen werden können.
Mit der Entscheidung setzte das Parlament einen Schlussstrich unter die monatelange öffentliche Debatte zu dem ethisch brisanten Thema. Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Gendefekte untersucht, um gegebenenfalls aussortiert zu werden. Der Bundestag zeigte sich tief gespalten. Kurz vor der Abstimmung zeichnete sich keine eindeutige Mehrheit für einen der drei fraktionsübergreifenden Anträge ab, die von einem strikten Verbot bis zu einer begrenzten Zulassung unter strengen Voraussetzungen reichen.
Für die Zulassung der PID geworben hatten unter anderen Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU), ihr Parteikollege Peter Hintze und die FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach. Die Gewissensentscheidung solle den oft leidgeprüften Eltern überlassen bleiben, sagte von der Leyen.
Hintze sagte, die Methode helfe, Fehl- oder Totgeburten und Abtreibungen zu vermeiden, weil kranke Embryonen nicht eingepflanzt würden. In einem Land, in dem Abtreibung erlaubt sei, wäre es widersinnig, die Vermeidung von Abtreibung zu verbieten, fügte der CDU-Politiker hinzu.
Flach wies auch das Argument zurück, dass mit der begrenzten Zulassung ein Dammbruch absehbar sei. Es gehe nur um wenige Hundert Fälle, und über jeden einzelnen würde eine Ethikkommission entscheiden, sagte die FDP-Politikerin. Für diese Position warben unter anderen auch der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach, die CDU-Politikerin Katherina Reiche und der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag. Sie fand letztlich eine Mehrheit.
Für ein PID-Verbot traten dagegen neben Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und dem Patientenbeauftragten Wolfgang Zöller (CSU) die SPD-Politiker Wolfgang Thierse und Andrea Nahles, die Linken-Abgeordneten Ilja Seifert und Kathrin Vogel sowie die Grünen-Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt und Birgitt Bender ein.
Das "Recht auf Leben darf nicht zur Disposition gestellt werden", sagte Zöller. Der Schutzauftrag des Staates gegenüber Menschen mit Behinderung dürfe nicht ausgehebelt werden. Auch Kauder sagte: "Es geht heute um die Ethik des Lebens." Mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle werde der "Lebensprozess in Gang" gesetzt. Doch unterlagen die Befürworter des Verbots in der Abstimmung.
Keine Chance für den Mittelweg
Keine Chance hatte auch eine Kompromissformel des SPD-Abgeordneten René Röspel und anderer, der eine Zulassung der PID nur in wenigen Ausnahmefällen vorgeschlagen und die Vorstellungen von Flach und Hintze als zu weitgehend zurückgewiesen hatte. Diese könne er nicht mittragen, weil damit letztlich eine PID bei allen Embryonen aus künstlicher Befruchtung möglich wäre, sagte Röspel.
Gestattet werden solle sie nur bei Eltern mit einer entsprechenden erblichen Belastung und einem hohen Risiko für eine Fehl- oder Totgeburt. Es gehe also um Embryonen, die ohnehin nicht lebensfähig wären, sagte Röspel. Seine Position trugen unter anderen Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und die Grünen-Abgeordnete Priska Hinz mit. Doch erhielt sie in der entscheidenden Abstimmung nur 58 Stimmen.
Für die Abstimmung war der sogenannte Fraktionszwang aufgehoben worden – das heißt, jeder Abgeordnete kann unabhängig von einer Parteilinie nur seinem Gewissen entsprechend entscheiden.
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