Urteil in Karlsruhe
Schwerverbrecher können mit Entschädigung rechnen
Wegweisendes Urteil zur Sicherungsverwahrung: Dutzende Straftäter dürften freikommen und gegen ihre Haft klagen. Die Regierung könnte das teuer zu stehen kommen.
Von Martin Lutz
Das Urteil wird für Bund und Länder teuer. Denn das Bundesverfassungsgericht hat die Sicherungsverwahrung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter für verfassungswidrig erklärt.
Die Bundesregierung muss nun bis zum 31. Mai 2013 eine komplett neue Regelung schaffen. Bis dahin gelten die alten Vorschriften weiter, aber mit strengen Vorgaben.
"Hochgefährliche Straftäter dürfen unter engen Voraussetzungen weiter verwahrt werden, die anderen müssen freigelassen werden", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle.
Alle Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung seien unvereinbar mit dem Freiheitsgrundrecht der Untergebrachten.
Die 70 "Altfälle" dürfen weiterhin nur noch verwahrt werden, wenn sie hochgradig gefährlich und psychisch krank sind. Die Gerichte sollen jeden Fall prüfen und haben bis Jahresende dafür Zeit. Das Urteil verpflichtet Bund und Länder, Strafhaft und Sicherungsverwahrung stärker voneinander zu trennen.
Das Urteil verpflichtet Bund und Länder, Strafhaft und Sicherungsverwahrung künftig stärker voneinander zu trennen. Das Gericht habe zudem angemahnt, dass die Sicherungsverwahrung mehr Therapieangebote für die Täter beinhalten müsse, sagte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Bund und Länder wurde auferlegt, ein Gesamtkonzept für einen "freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug" zu schaffen. Konkret bedeutet dies Ausgaben in Millionenhöhe für Justizpersonal und neue Anstalten zur Unterbringung.
"Es müssen neue Anstalten mit mehreren hundert Plätzen gebaut werden, um die Sicherungsverwahrung künftig eindeutig von der normalen Haft trennen zu können", sagte der CSU-Innenexperte, Hans-Peter Uhl, "Morgenpost Online".
Er fürchtet, dass aufgrund des Urteils Dutzende Schwerverbrecher frei kommen und Entschädigungen erstreiten. Bis zum 31. Dezember haben die Gerichte laut Karlsruhe Zeit, die Fälle zu neu untersuchen. "Es würde völliges Unverständnis nicht nur bei den Opfern auslösen, wenn ihre Peiniger auch noch auf Kosten des Steuerzahlers Entschädigungen erhielten", sagte Uhl.
Im Januar hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte drei deutschen Sexualstraftätern zusammen 125.000 Euro Entschädigungen von der Bundesrepublik zugesprochen.
CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach erwartet viel mehr Arbeit für die Polizei, wenn Straftäter frei gelassen werden. "Für die Observation eines Täters sind bis zu 25 Polizeikräfte nötig", sagte Bosbach "Morgenpost Online".
Das Gericht habe selbst festgestellt, dass der Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern hinter das Freiheitsrecht des Täters zurücktrete.
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