Doktorarbeit
Merkel erwartet volle Aufklärung von Guttenberg
Bundeskanzlerin Merkel hat Ex-Verteidigungsminister zu Guttenberg zur Kooperation mit der Uni Bayreuth aufgefordert.
Karl-Theodor zu Guttenberg unterstützt künftig die EU-Kommission als unabhängiger Berater in Fragen der Internetfreiheit unter autoritären Regimes.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erwartet von ihrem ehemaligen Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg in der Affäre um seine Doktorarbeit volle Aufklärung. Die Kanzlerin gehe davon aus, dass der CSU-Politiker "weiterhin zur Aufklärung voll beiträgt", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin.
Er ging aber nicht näher auf die Frage ein, ob dazu auch die Veröffentlichung des Untersuchungsberichts der Universität Bayreuth gehöre. Der Bericht soll nach Angaben der Hochschule bis Ende April vorliegen. Der "Süddeutschen Zeitung" zufolge kommt die eingesetzte Kommission zu dem Ergebnis, dass Guttenberg in seiner Doktorarbeit bewusst Passagen anderer Autoren übernommen und dies nicht gekennzeichnet hat.
Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wegen Verstößen gegen das Urheberrecht bei seiner Doktorarbeit dauern an. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft in Hof liegen bislang jedoch keine Anzeigen betroffener Rechteinhaber vor.
Oberstaatsanwalt Reiner Laib dementierte einen Bericht des Magazins "Der Spiegel", demzufolge die bayerische Justiz nach Präzedenzfällen suche, in denen Ermittlungen wegen Urheberrechtsverstößen mangels öffentlichen Interesses eingestellt worden seien und die Plagiatsaffäre möglicherweise keine strafrechtlichen Folgen haben werde.
Zum Stand und zu einem Zeitpunkt für den Abschluss des Verfahrens wollte sich Laib mit Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht äußern. "Wir geben keinen Sachstandsbericht", sagte der Oberstaatsanwalt.
In den ersten beiden Wochen nach Bekanntwerden der massiven Plagiatsvorwürfe gegen den CSU-Politiker waren rund 80 Anzeigen bei der Justiz in Hof eingegangen, vornehmlich wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Diese würden aber nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde halte ein Einschreiten von Amts wegen wegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung für geboten. Dies sei dann der Fall, wenn ein erheblicher Schaden für das Schutzgut Urheberrecht drohe, verwies Laib auf eine Mitteilung von Anfang März.
In die Überprüfung strafbarer Sachverhalte werden laut Laib alle verfügbaren Quellen einbezogen. Die Arbeit der Justiz sei aber nicht davon abhängig, ob der Abschlussbericht der Selbstkontrollkommission der Wissenschaft an der Universität Bayreuth veröffentlicht werde oder nicht. Falls ja, werde auch diese Quelle genutzt, sagte Laib.
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