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07.04.11

André Shepherd

Asylantrag abgelehnt – US-Deserteur erhebt Klage

US-Soldat Shepherd floh aus der Armee, weil er sich nicht an "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" beteiligen wollte. Doch sein Asylantrag in Deutschland wurde abgelehnt.

© dapd
US-Deserteur klagt gegen Ablehnung seines Asylantrags

Der US-Deserteur André Shepherd erhebt Klage gegen die Ablehnung seines Asylantrags in Deutschland. "Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat Unrecht mit der Einschätzung, ich sei nicht an völkerrechtlichen Kriegshandlungen beteiligt gewesen", sagte der 33 Jahre alte Soldat.

Shepherd reparierte als Mechaniker im Irak-Krieg Apache-Hubschrauber. Aus diesen kam es, wie unter anderem das berühmt gewordene "Collateral Murder"-Video zeigt, auch zu tödlichen Angriffen auf Zivilisten und Kinder. "Es ist mein Recht, die Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit ohne Strafandrohung zu verweigern", sagte Shepherd, der mit seiner deutschen Ehefrau am Chiemsee wohnt.

Nach seiner Einsatzzeit 2004 und 2005 im Irak kam Shepherd mit seiner Einheit ins bayerische Katterbach. Erst dort erfuhr er von den teils fatalen Einsätzen, die mit den Apache-Hubschraubern geflogen wurden, wie er in Frankfurt sagte. 2007 floh er aus der Armee, im November 2008 beantragte er als erster US-Deserteur Asyl in Deutschland.

Bundesamt sieht nur "Vermutung" einer rechtswidrigen Handlung

Dabei beruft er sich, wie sein Rechtsanwalt Reinhard Marx erläuterte, auf eine Anerkennungsrichtlinie des EU-Rats aus dem Jahr 2004. Nach Artikel 9 ist eine "Strafverfolgung oder Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdiensts in einem Konflikt, wenn der Militärdienst Verbrechen oder Handlungen umfassen würde, die unter die Ausschlussklauseln des Artikels 12 fallen", eine Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Besagter Artikel 12 bezieht sich auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Rechtsanwalt Marx zeigte sich entrüstet über die Begründung, die das Bundesamt für seine Ablehnung des Asylantrags Shepherds gab. Das Amt schrieb: "Ob die von ihm betreuten Hubschrauber und ihre Besatzungen aber tatsächlich an konkreten (völker-) rechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, ist weder ausreichend dargestellt worden noch sonstwie konkret feststellbar." Es handle sich dabei allenfalls um "Vermutungen" Shepherds.

Marx fragte: "Dürfen die Anforderungen im Flüchtlingsrecht so hoch geschraubt werden, dass kein Antragsteller sie erfüllen kann?" Dass der ganze Einsatz völkerrechtswidrig war, bestreite nämlich auch das Bundesamt nicht.

"Eigene Regierung dein größter Feind"

Für André Shepherd und seinen Rechtsanwalt ist klar, dass die Bundesregierung auf eine Ablehnung des Asylantrags gedrängt habe, um keine Verwerfungen mit der US-Regierung zu riskieren, und das, obwohl Berlin selbst den Irak-Krieg 2003 abgelehnt habe. Washington aber lüge nach wie vor über die Rechtmäßigkeit seiner Kriegseinsätze, sagte Shepherd: "Es ist schwer zu begreifen, dass die eigene Regierung dein größter Feind ist."

Marx sagte, seinem Mandanten gehe es nicht um seinen Aufenthaltstitel in Deutschland. Als Ehemann einer Deutschen besitze er eine ehebezogene Aufenthaltserlaubnis, die sich nach drei Jahren in eine selbstständige umwandle.

Shepherd kämpfe vielmehr um eine Anerkennung als Flüchtling, weil er aus Gewissensgründen eine weitere Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit abgelehnt habe und nun deswegen verfolgt werde, betonte Marx. Shepherd selbst sagte: "Statt Kriegsdienstverweigerer müsste die US-Justiz die verfolgen, die den Krieg angezettelt haben und ihn führen. Mein Fall wird den US-Imperialismus bestimmt nicht stoppen, aber vielleicht ist er ein kleiner Schritt zu einer friedlicheren Welt."

Quelle: dapd
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