23.02.13

Transparenz

Bundestag regelt wegen Steinbrück Nebeneinkünfte neu

Nach dem Wirbel um die Nebeneinkünfte von Peer Steinbrück soll nun ein zehnstufiges System für mehr Transparenz im Bundestag sorgen.

Foto: dpa

Peer Steinbrück kassiert Millionen aus Nebeneinkünften. Der Bundestag legt nun ein neues Regelwerk dazu vor
Peer Steinbrück kassiert Millionen aus Nebeneinkünften. Der Bundestag legt nun ein neues Regelwerk dazu vor

Bundestagsabgeordnete sollen künftig ihre Nebeneinkünfte sehr viel detaillierter als bisher offen legen. Für mehr Transparenz soll ein neues zehnstufiges System sorgen. Die Einigung im Geschäftsordnungsausschuss des Bundestages gab der Ausschussvorsitzende Thomas Strobl (CDU) am Freitag in Berlin bekannt. Die Vereinbarung bedarf aber noch der Zustimmung des Parlaments.

Das Gremium reagierte damit auch auf die hitzige Debatte um die Vortragshonorare des SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück in Höhe von mehr als einer Million Euro. Der Ausschuss beschloss die Neuregelung mit den Stimmen von Union und FDP. Der von den Oppositionsfraktionen geforderten Offenlegung der Einkünfte auf Euro und Cent folgte die Ausschussmehrheit nicht.

Zehn Einkommensstufen

Dem Beschluss zufolge sollen die Angaben über die regelmäßigen monatlichen Einkünfte in zehn Einkommensstufen veröffentlicht werden. Dabei erfasst Stufe 1 Einkünfte in der Größenordnung ab 1000 Euro, die Stufen 2 bis 9 sind gestaffelt für Einkünfte von 3500 Euro bis 250.000 Euro. Stufe 10 betrifft Einkünfte über 250.000 Euro.

Die bisherige Regelung erfasst in drei Stufen Einkünfte von 1000 Euro bis über 7000 Euro. Die Angaben werden im Amtlichen Handbuch sowie auf den Internetseiten des Bundestags veröffentlicht. Die Neuregelung soll bis zum Beginn der nächsten Wahlperiode in Kraft treten.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, kritisierte, die Stufen seien vor allem im Bereich zwischen 7000 und 30 000 Euro "viel zu groß, um Licht ins Dunkel zu lassen". Nicht gelöst sei das Problem, dass Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte "weiter als Unternehmensberater tätig sein können, ohne das veröffentlichen zu müssen".

Quelle: dpa/oje
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