20.02.13

Homosexuelle

Bundesverfassungsgericht prüft jetzt auch das Steuerrecht

Nur Heterosexuelle kommen derzeit in den Genuss des Ehegattensplittings. Im Sommer könnten die Karlsruher Richter auch das ändern.

Foto: dpa

Zwei schwule Männer halten sich beim Christopher Street Day in an den Händen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stärkt die Rechte Homsexueller, die in eingetragenen Partnerschaften leben
Zwei schwule Männer halten sich beim Christopher Street Day in an den Händen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stärkt die Rechte Homsexueller, die in eingetragenen Partnerschaften leben

Nach der klaren Ansage zur Sukzessivadoption blickt man im Regierungsviertel bereits auf die nächste Entscheidung der Karlsruher Richter. Im Sommer, so die Erwartungshaltung, dürfte das Bundesverfassungsgericht darüber urteilen, ob es auch bei der Einkommensteuer eine Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der Ehe geben muss. Zu dieser Frage sind ebenfalls mehrere Verfassungsbeschwerden anhängig.

Konkret geht es darum, ob das finanziell oft vorteilhafte Prinzip des Ehegattensplittings, bei dem beide gemeinsam besteuert werden, auf eingetragene Lebenspartnerschaften von Homosexuellen ausgeweitet werden muss. Bislang kommen nur heterosexuelle Ehepaare in diesen Genuss. Sie können wählen, ob sie einzeln oder gemeinsam besteuert werden wollen. Welche der beiden Möglichkeiten besser ist, hängt insbesondere vom Einkommen der Ehepartner ab – und davon, wie groß der Unterschied zwischen beiden Gehältern ist. Wichtig ist auch, ob ein Partner bereits eine Rente oder eine Pension bezieht und in welcher Höhe das Ehepaar Sonderausgaben geltend machen kann. Im günstigsten Fall beläuft sich die Steuerersparnis auf etliche Tausend Euro.

Die Liberalen hätten die Entscheidung des obersten Gerichts am liebsten nicht abgewartet, sondern schon 2012 gehandelt. Denn die Experten gehen überwiegend davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht auch hier die Rechte homosexueller Paare stärken wird. Doch der große Partner in der Koalition, die CDU, stimmte auf ihrem Parteitag im Dezember mehrheitlich gegen einen entsprechenden Antrag, der unter anderen vom CDU-Landesverband Berlin unterstützt wurde.

Eines der Hauptargumente der Gleichstellungskritiker war dabei das Abstandsgebot des Grundgesetzes, das Ehe und Familie unter den besonderen Schutz des Staates stellt. Da aber auch heterosexuelle Ehepartner ohne Kinder begünstigt werden, kritisieren Befürworter der Gleichstellung diese Argumentation als unlogisch. Bei der Erbschaftsteuer und beim Familienzuschlag für Beamte hatte das Bundesverfassungsgericht zuvor ebenfalls die Rechte homosexueller Paare gestärkt. Auch die CDU-Parteivorsitzende, Bundeskanzlerin Angela Merkel, hatte aber deutlich gemacht, dass sie das Karlsruher Urteil hier abwarten will. Unionspolitiker wie der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak hielten das für eine verpasste Chance, selbst zu gestalten, bevor man dazu gezwungen wird.

Auch den rot-grünen Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Bremen geht die Sache nicht schnell genug. Sie beschlossen deshalb am Dienstag quasi zeitgleich zum Bekanntwerden des Richterspruchs aus Karlsruhe eine neue Bundesratsinitiative zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften im Einkommensteuerrecht. Denn nach den Worten der schleswig-holsteinischen Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) ist die Diskriminierung von Schwulen und Lesben in keinem gesellschaftlichen Bereich mehr akzeptabel. "Das gilt für das Steuerrecht ebenso wie für das Adoptionsrecht."

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