19.02.13

Integration

Doppelte Staatsbürgerschaften sollen erleichtert werden

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will die Integration von Migranten durch doppelte Staatsangehörigkeiten vereinfachen.

Foto: dpa

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will mehr doppelte Staatsbürgerschaften ermöglichen
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will mehr doppelte Staatsbürgerschaften ermöglichen

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Scharrenberger (FDP) hat eine Reform des Staatsbürgerschaftrechts in Aussicht gestellt, durch die mehr doppelte Staatsbürgerschaften erlaubt würden. "Integration kann auch durch doppelte Staatsbürgerschaft gefördert werden, wie die vielen Fälle von gut integrierten Bürgern mit Doppelstaatsbürgerschaft zeigen", zitierte "Spiegel online" am Dienstag die Ministerin.

Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich für eine Überprüfung der seit 2000 geltenden Optionsregelung im Staatsbürgerschaftsrecht aus. "Die Optionslösung gehört auf den Prüfstand, wenn es dazu führt, dass sich Menschen von Deutschland abwenden", sagte die stellvertretende FDP-Vorsitzende. "Wir sollten uns einer weiteren Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts nicht verschließen und die doppelte Staatsangehörigkeit auf eine rechtlich breitere Basis stellen", fügte sie hinzu.

Bereits zahlreiche doppelte Staatsangehörigkeiten

Nach dem Optionsrecht müssen in Deutschland geborene Kinder ausländischer Staatsbürger, die aus Nicht-EU-Staaten kommen, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nachweisen, ob sie ihre ausländische Staatsbürgerschaft aufgegeben oder verloren haben. Tun sie das nicht, verlieren sie ihre deutsche Staatsbürgerschaft.

Leutheusser-Schnarrenberger verwies gegenüber "Spiegel online" auf die gültige Doppelstaatsbürgerschafts-Regelung für Kinder, von denen mindestens ein Elternteil aus einem EU-Staat stammt: "Es gibt bereits zahlreiche doppelte Staatsangehörigkeiten in Deutschland.

Wenn eine Berlinerin eine deutsche Mutter und einen italienischen Vater hat, kann sie nach geltendem Recht beide Staatsangehörigkeiten beanspruchen." Für andere, einzelne Staatsangehörigkeiten werde bereits jetzt auf Verwaltungsebene die doppelte Staatsangehörigkeit hingenommen, fügte die FDP-Politikerin hinzu.

Quelle: AFP/oje
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