09.02.13

Nach Anzeige

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gregor Gysi

Der Chef der Linke-Bundestagsfraktion hat seine Immunität verloren. Es gibt den Verdacht einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Foto: dpa

Im Bundestag: Gregor Gysi kurz vor einer Sitzung der Fraktion der Linkspartei, die er leitet. Seit mehr als 20 Jahren wird über seine Kontakte zur Stasi gestritten
Im Bundestag: Gregor Gysi kurz vor einer Sitzung der Fraktion der Linkspartei, die er leitet. Seit mehr als 20 Jahren wird über seine Kontakte zur Stasi gestritten

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Linke-Spitzenpolitiker Gregor Gysi eingeleitet. Das geht aus einem Schreiben der Behörde vom 31. Januar dieses Jahres hervor, das der Berliner Morgenpost vorliegt. Die Strafverfolger ermitteln wegen des Verdachts, dass Gysi eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Das Verfahren, das auf die Anzeige eines früheren Richters zurückgeht, trägt das Aktenzeichen 7101 Js 10/13. "Ich kann bestätigen, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Gregor Gysi eingeleitet hat", sagte Behördensprecher Carsten Rinio.

Hintergrund der Ermittlungen sind unter anderem Recherchen, die die Morgenpost im April 2012 veröffentlicht hatte. In dem Beitrag ging es darum, dass Gysi in einer presserechtlichen Auseinandersetzung falsche Angaben gemacht haben könnte. Anlass dafür war die Darstellung des Politikers, er habe zu DDR-Zeiten dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) niemals Informationen über Personen geliefert.

Es geht um Stasi-Kontakte

Inzwischen genießt der Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Linkspartei keine Immunität mehr. Wie die Berliner Morgenpost aus Parlamentskreisen erfahren hat, befasste sich der Immunitätsausschuss in seiner Sitzung am 31. Januar 2013 mit dem Fall und erhob keine Einwände gegen das Verfahren der Staatsanwaltschaft. Nach Paragraf 156 des Strafgesetzbuches wird die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet.

Gysi hatte sich im Januar 2011 gegen die Ausstrahlung einer NDR-Dokumentation gewehrt, in der auch seine mutmaßlichen Kontakte zur DDR-Staatssicherheit thematisiert wurden. In diesem Rechtsstreit hatte der Fraktionschef der Linken im Bundestag eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt, der zufolge er "zu keinem Zeitpunkt über Mandanten oder sonst jemanden wissentlich und willentlich an die Staatssicherheit berichtet" habe.

Ein Jahr später hatte die Stasi-Unterlagen-Behörde dann einen dreiseitigen Vermerk des MfS freigegeben, dem zufolge Gysi am 16. Februar 1989 zwei Stasi-Offizieren umfassend über ein Interview berichtet haben soll, das er am Tag zuvor in Ost-Berlin mit den "Spiegel"-Journalisten Ulrich Schwarz und Axel Jeschke geführt hatte. Die West-Korrespondenten hatten mit dem damaligen Vorsitzenden des Kollegiums der Rechtsanwälte in der DDR ein Gespräch über juristische, aber auch allgemeinpolitische Fragen geführt. Der "Spiegel" druckte es am 13. März 1989. Der Vermerk der SED-Geheimpolizei legt nahe, dass Gysi seinerzeit wusste, dass er mit Stasi-Offizieren redete.

Seit rund zwei Jahrzehnten wird spekuliert, ob sich der Rechtsanwalt hinter den beiden Decknamen IM "Gregor" und IM "Notar" verbirgt, unter denen das MfS zahlreiche brisante und vertrauliche Informationen über Gysis Mandanten aus oppositionellen Kreisen registrierte. Bisher konnte sich der Politiker, dessen Vater bereits im SED-Staat Botschafter, Staatssekretär und Minister gewesen war, stets mit juristischen Mitteln gegen derartige Vermutungen wehren. Geholfen hat ihm dabei, dass verschiedene Gerichte die Beweiskraft von Stasi-Unterlagen wiederholt niedrig eingeschätzt haben.

Gysi streitet ab

1998 beschäftigte sich der Immunitätsausschuss des Bundestages schon einmal mit den Stasi-Vorwürfen gegen Gysi. Im Bericht heißt es, der erste Ausschuss habe mit der "vorgesehenen Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Dr. Gregor Gysi für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als erwiesen festgestellt". Gysi wehrte sich gegen diese Feststellung mit einer eigenen Stellungnahme. Darin steht unter anderem, die Untersuchung sei "von Beginn bis zum Ende" ein "politisches Verfahren" gewesen, "in dem die Mitglieder des Ausschusses die eigenen Richtlinien und Absprachen permanent verletzten".

Der damalige Vorsitzende der PDS-Bundestagsgruppe zog aus dem Bericht des Immunitätsausschusses keine politischen Konsequenzen, sondern klagte im Gegenteil mehrfach mit Erfolg gegen Äußerungen, die ihm eine Verbindung mit der Stasi unterstellten. Gegen die Veröffentlichung der Berliner Morgenpost im April 2012 allerdings klagte Gregor Gysi nicht. Bisher gibt es keinen Hinweis, dass der Vermerk über das Gespräch am 16.Februar 1989 bei einem deutschen Gericht zur Prüfung vorgelegen hätte.

Seit der vergangenen Woche liegen dieser Redaktion weitere Dokumente vor, die den Verdacht von Kontakten mit dem MfS erhärten. Laut diesen Stasi-Papieren soll Gysi sich im Jahr 1989 mehrfach mit einem MfS-Offizier getroffen und dabei auch über konkrete Personen berichtet haben. Gysi bestritt wiederholt, zuletzt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Morgenpost, solche Gespräche kategorisch. Zuvor schon hatte er 2008 im Bundestag unmissverständlich erklärt: "Ich brauchte keine Kontakte zur Staatssicherheit. Sie waren gar nicht nötig, entsprachen weder meinem Stil noch meiner Würde."

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