06.02.13

Regulierung

Bundesregierung verschärft Kontrolle von Banken

Das Kabinett hat ein Gesetzespaket zur Bankenregulierung beschlossen. Banker könnten künftig für riskante Manöver ins Gefängnis wandern.

Foto: dpa
Das Bundeskabinett hat über ein Gesetzespaket zur Bankenregulierung beraten. Top-Manager können härter für riskante Geschäfte bestraft werden
Das Bundeskabinett hat über ein Gesetzespaket zur Bankenregulierung beraten. Top-Manager können härter für riskante Geschäfte bestraft werden

Mehr als fünf Jahre nach Ausbruch der weltweiten Finanzkrise schaltet die Bundesregierung bei der Regulierung Bankenbranche einen Gang höher: Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch ein Gesetzespaket mit schärferen Vorschriften für den Finanzsektor.

Vorgesehen ist darin, dass Großbanken künftig eigene spekulative Geschäfte von den Spareinlagen der Kunden abtrennen müssen, sowie die Einführung sogenannter Bankentestamente.

Das Kundengeschäft solle durch die Abtrennung von den eigenen spekulativen Geschäften der Banken besser vor deren Risiken abgeschirmt werden, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in Berlin. Ihre eigenen Geschäfte müssten Banken künftig in "rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch selbstständige" Gesellschaften auslagern.

Betroffen von der Abtrennung der riskanten Geschäftsteile könnten zehn bis zwölf größere deutsche Banken sein, wie Schäuble sagte. Medien nannten in den vergangenen Wochen immer wieder die Deutsche Bank, die Commerzbank und die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) als mögliche Betroffene.

Banken müssen Notfallpläne vorlegen

Bei den "Bankentestamenten" handelt es sich um Notfallpläne zur Sanierung oder Abwicklung von Instituten bei etwaigen Schieflagen, wie Finanzminister Schäuble sagte. Diese müssten Banken in Zukunft verpflichtend bei den Finanzaufsichtsbehörden vorlegen. Die Notfallpläne sollten das Problem begrenzen, dass Banken als zu groß oder zu verwoben mit dem Finanzsektor bewertet würden, um diese künftig ohne Weiteres abzuwickeln.

Das Gesetzespaket sieht auch die Einführung von Haftstrafen von bis zu fünf Jahren für führende Manager bei Banken und Versicherungen vor, wenn diese bei den Finanzgeschäften der Unternehmen ihre Pflichten zur Risikokontrolle vernachlässigen.

Damit soll geahndet werden, wenn Banken durch hohe Risikobereitschaft oder Nachlässigkeit von Managern in existenzbedrohende Situationen kommen oder wenn bei Versicherern die Versicherungszusagen an Kunden auf der Kippe stehen.

Das Gesetzespaket könne bis zum Sommer beschlossen werden, sagte Schäuble. Die Regelungen sollen laut Bundesfinanzministerium im Januar 2014 in Kraft treten. Mit der Trennung des Eigengeschäfts vom Geschäft mit Kundengeldern hätten die Banken bis Juli 2015 Zeit.

Finanzminister Schäuble sagte, mit den geplanten Neuregelungen würden "die Probleme der mangelnden Krisenfestigkeit des Finanzsystems und der mangelnden Verantwortlichkeit der Banken und der Banker frontal" angegangen. Den bisherigen Regelungen der vergangenen Jahren würden "weitere wichtige Bausteine" hinzugefügt.

Finanzbranche reagiert verärgert

Heftige Kritik kam aus der Finanzbranche. Das Gesetzespaket sei "ein Irrweg" und "vor allem dem Wahlkampf geschuldet", erklärte der Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), Andreas Schmitz. Es schwäche "in vielen Teilen den deutschen Finanzplatz".

Dies betreffe insbesondere die Abtrennung der eigenen Geschäfte der Banken vom Kundengeschäft. Bislang gebe es "keinen Nachweis", dass durch eine solche Trennung die Finanzmarktstabilität verbessert werde. Daher bestehe keine Notwendigkeit für den Gesetzesvorstoß.

Der Finanzexperte der Grünen im Bundestag, Gerhard Schick, sagte, insbesondere die Regelungen zu den "Bankentestamenten" kämen "viel zu spät". Die Vorschriften zur Bankentrennung gingen ihm jedoch nicht weit genug, sagte Schick im "Deutschlandradio Kultur".

Quelle: AFP/mim
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Bankenregulierung
  • STRAFEN

    Topmanagern bei Banken und Versicherungen drohen künftig empfindliche Strafen, wenn sie gegen Sorgfaltspflichten bei Risikogeschäften verstoßen und ihr Unternehmen durch fragwürdiges Vorgehen in eine Schieflage bringen. Im Zweifel blühen ihnen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Bislang mussten sie kaum strafrechtliche Konsequenzen fürchten: Seit dem Ausbruch der Finanzkrise wurde in Deutschland so gut wie kein Top-Banker wegen solcher Verfehlungen vor einem Gericht verurteilt.

  • TRENNUNG

    Banken sollen riskante Handelsgeschäfte vom normalen Einlagen- und Kreditgeschäft abspalten. Ab einer bestimmten Größe müssen Großbanken bestimmte spekulative Teile des Eigenhandels und Geschäfte mit Hedgefonds in eigenständige Handelsgesellschaften auslagern. Als Schwellenwert gilt: Die Vermögenswerte müssen mehr als 20 Prozent der gesamten Bilanzsumme ausmachen oder größer als 100 Milliarden Euro sein. Nach ersten vorsichtigen Schätzungen von Experten könnten bis zu ein Dutzend Banken betroffen sein.

  • TESTAMENT

    Außerdem sollen systemrelevante Institute künftig für den Krisenfall vorsorgen: Banken, deren Zusammenbruch das ganze Finanzsystem gefährden könnte, sollen eigene Sanierungs- und Abwicklungspläne („Banken-Testamente“) vorlegen. Von den größten der Branche hat die deutsche Finanzaufsicht Bafin solche Krisenpläne bereits eingefordert. Gesetzlich geregelt ist dies bislang aber nicht. dpa

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