06.02.13

Länderfinanzausgleich

Scharfe Kritik an Klage gegen Finanzausgleich

Bayern und Hessen müssen sich als Geberländer an geltende Verträge halten, die bis 2019 laufen. Berlin reagiert demnach entspannt.

Foto: dpa

Die klagenden Regierungschefs Horst Seehofer (CSU, l.) und Volker Bouffier (CDU) mit Kabinettsmitgliedern
Die klagenden Regierungschefs Horst Seehofer (CSU, l.) und Volker Bouffier (CDU) mit Kabinettsmitgliedern

In Berlin reagiert man demonstrativ gelassen, in den ost- und mitteldeutschen Nehmerländern gibt es quer durch die Parteigrenzen Kritik an Bayern und Hessen, die am Dienstag ihre Drohung im Streit über den Länderfinanzausgleich wahrgemacht haben und nun beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe klagen.

Derzeit ist es so, dass bei der komplizierten Berechnung der Umverteilung, durch die einheitliche Lebensverhältnisse in Deutschland sichergestellt werden sollen, jeder Bürger in einem Stadtstaat faktisch 35 Prozent mehr wert ist als ein Bürger in einem Flächenstaat. Deshalb bekam Berlin allein im vergangenen Jahr 3,3 Milliarden Euro aus dem Finanztopf des Länderfinanzausgleichs – fast die Hälfte des mit 7,9 Milliarden Euro gefüllten Topfs.

Größter Einzahler war Bayern mit 3,9 Milliarden Euro, Hessen musste 1,33 Milliarden Euro abgeben. Drittes Geberland war das grün-rot regierte Baden-Württemberg mit 2,69 Milliarden Euro, das sich der Klage aber nicht anschließen will, weil insbesondere die SPD Bedenken dagegen hat.

Nußbaum: "Länderfinanzausgleich gilt bis 2019"

Berlins Finanzsenator Ulrich Nußbaum (parteilos, für die SPD): "Der Beschluss ist keine Überraschung. Die Klage wird allerdings nicht zu einer inhaltlichen Debatte über das Finanzsystem beitragen, sondern ist ausschließlich wahlkampfmotiviert. Aus Berliner Sicht mache ich mir deshalb auch keine Sorgen – wir sind hervorragend aufgestellt." Außerdem gelte der Länderfinanzausgleich bis 2019, "mit den Unterschriften von Bayern und Hessen", so Nußbaum.

"Bis dahin gibt es an den Vorschriften nichts zu rütteln, und ich glaube auch nicht, dass das Bundesverfassungsgericht das anders sieht", bekräftigte die Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Petra Merkel. "Zum Glück kann keiner in Deutschland einfach mal aus geltenden Verträgen aussteigen, nur weil er die Folgen plötzlich für sich als ungünstig empfindet – auch dann nicht, wenn er Horst Seehofer heißt", sagte Merkel der Berliner Morgenpost.

Sie hält auch nichts von der Idee der Bayern und Hessen, Berlin wegen seiner Hauptstadtaufgaben ganz aus dem Länderfinanzausgleich herauszunehmen und stattdessen durch Bundesmittel zu unterstützen. "Es gibt in Deutschland ja noch weitere Stadtstaaten, die als Ballungszentren viele Angebote auch für umliegende andere Bundesländer bereithalten.

Deswegen erhalten die Stadtstaaten anteilig auch mehr aus dem Länderfinanzausgleich." Diese besondere Situation ließe sich wahrscheinlich nur durch Länderfusionen, wie sie früher einmal zwischen Berlin und Brandenburg versucht wurden, lösen. "Ich plädiere dafür, darüber neu nachzudenken." In einem ersten Schritt könnten zumindest die Verwaltungen stärker zusammengelegt werden.

"Unsinniges Wahlkampfgetöse"

Brandenburgs Finanzminister Helmuth Markov (Linke) räumt der Verfassungsklage von Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich ebenfalls keine Chance ein. "Ich bin da vollkommen ruhig, weil ich weiß, dass Hessen und Bayern diese Klage nie gewinnen werden", sagte er dem RBB. Sie sei unsinniges "Wahlkampfgetöse". "Von einigen Politikern wird aktuell wider besseres Wissen so getan, als handele es sich beim Länderfinanzausgleich um Almosen. Das ist schlichtweg falsch", sagte Markov.

Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) sagte in Richtung seiner Kollegen Volker Bouffier (Hessen, CDU) und Horst Seehofer (Bayern, CSU), er befürchte, dass die Klage gegen den Länderfinanzausgleich die Bemühungen um eine Neuregelung behindern wird. "Dieser Prozess wird jetzt mit Sicherheit erschwert."

Tillich bekräftigte: "Ich habe Verständnis für das Ansinnen, den Länderfinanzausgleich neu zu regeln. Ich habe aber kein Verständnis dafür, dass die bestehenden Regelungen infrage gestellt werden." Vielmehr müsse in Ruhe eine Anschlussregelung für die noch bis 2019 laufende Vereinbarung einvernehmlich vorbereitet werden.

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