06.02.13

Kommentar

Gescheitert an den eigenen akademischen Maßstäben

Die Aberkennung von Annette Schavans Doktortitel ist heikel. Dennoch kommt sie um einen Rücktritt nicht herum, findet Torsten Krauel.

Foto: dpa

Für Bundesbildungsministerin Annette Schavan sieht es dunkel aus, was ihre Zukunft in der Bundesregierung anbetrifft
Für Bundesbildungsministerin Annette Schavan sieht es dunkel aus, was ihre Zukunft in der Bundesregierung anbetrifft

Annette Schavan wird um Konsequenzen aus der Aberkennung ihres Doktorgrads nicht herumkommen. Anlässlich der Debatte um Karl-Theodor zu Guttenberg hatte Schavan das Prüfungsverfahren der Universität Bayreuth gelobt. Schavans Argument war, dass die Wissenschaft unabhängig und glaubwürdig sein müsse.

In der "Süddeutschen Zeitung" verwies die Ministerin auf ihre eigene Dissertation: "Als jemand, der selbst vor 31 Jahren promoviert hat und in seinem Berufsleben viele Doktoranden begleiten durfte, schäme ich mich nicht nur heimlich." Schavan hatte sich damit, wie manche nun finden, weit vorgewagt, obwohl ihre Äußerung damals viele begrüßten.

Schavan ist kein Paradebeispiel

Die Aberkennung ist trotzdem heikel. Die strittigen Passagen ihrer Arbeit sind nicht nur Flüchtigkeitsfehler, aber sie sind auslegungsfähig. Was sich wissenschaftlich gehört, war schon zu Einsteins Zeiten klar. Aber Schavan ist kein Paradebeispiel für vorsätzliche Täuschung. Die Passagen können als unredigiert eingefügte Zettelnotiz interpretiert werden, als Bemühen um möglichst exakte Wiedergabe des Forschungsstands, oder eben als Plagiat. Das wäre ein Grund zu Vorsicht beim Urteil gewesen.

Die Universität Düsseldorf hat sich für scharfe Eindeutigkeit entschieden. Nach der Promotionsordnung steht ihr das frei. Aber weil das nordrhein-westfälische Verwaltungsverfahrensgesetz die Rechtsgrundlage dafür war, ist der Schritt auch infam.

Im Landesgesetz gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, die im Fall der Zuerkennung des Doktorgrads an Schavan seit drei Jahren verstrichen ist. Das Schlupfloch für die Aberkennung ist die Bestimmung, ein Bekanntwerden neuer Umstände hemme die Verjährung oder lasse sie sogar neu anlaufen.

Um einen Rücktritt kommt die Ministerin nicht herum

Die Passagen in der Doktorarbeit sind aber nicht neu. Sie liegen seit 1980 zu Tage, die zitierten Werke sogar noch länger. Annette Schavan wird härter angefasst als Steuersünder, die ihr Vermögen vorsätzlich durch immer neue Lügen verschleiern.

Solche Sünder genießen 13 Jahre nach dem Veranlagungszeitpunkt Immunität. Schavan hingegen wird Ähnliches nach 33 Jahren verwehrt – in einem Fall, der von Steuerhinterziehung Lichtjahre entfernt ist. Das ist nicht in Ordnung.

Dennoch hat sie jetzt kaum eine Wahl. Nach ihrem eigenen Maßstab müsste sie ihr Amt vorerst ruhen lassen.

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Plagiatsverfahren gegen Schavan - eine Chronologie
  • Plagiatsverfahren

    Mehr als 30 Jahre nach ihrer Doktorarbeit ist Bundesbildungsministerin Anette Schavan (CDU) mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert. Am Dienstag teilte die Universität Düsseldorf mit, dass ihr der Doktortitel entzogen wird. Eine Chronologie der Ereignisse:

  • September 1980

    Annette Schavan reicht im Alter von 24 Jahren ihre erziehungswissenschaftliche Dissertation „Person und Gewissen“ an der Philosophischen Fakultät der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf ein. Die Arbeit wird mit „sehr gut“ benotet.

  • 29. April 2012

    Auf einer Internetplattform wird anonym der Vorwurf des Plagiats gegen Schavan erhoben.

  • 2. Mai

    Die Universität Düsseldorf beauftragt die zuständige Promotionskommission, die Vorwürfe zu prüfen.

  • 10./11. Mai

    Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht Schavan ihr Vertrauen aus.

  • 27. September

    Der Vorsitzende des Promotionsausschusses, Professor Stefan Rohrbacher, legt intern einen Sachstandsbericht vor. Das Ergebnis: An zahlreichen Stellen der Arbeit sei plagiiert worden. Es liege eine systematische Vorgehensweise und damit eine Täuschungsabsicht vor.

  • 14. Oktober

    Der „Spiegel“ zitiert aus dem vertraulichen Bericht Rohrbachers. Schavan weist eine Täuschungsabsicht zurück.

  • 15./16. Oktober

    Merkel spricht Schavan erneut das Vertrauen aus. Rückendeckung bekommt sie auch von ihrem Doktorvater Gerhard Wehle. Auf der Suche nach der undichten Stelle erstattet die Universität Strafanzeige gegen unbekannt wegen des Verdachts auf Weitergabe vertraulicher Informationen.

  • 17. Oktober

    Die Prüfungskommission berät über den internen Bericht Rohrbachers.

  • 10. November

    Schavan reicht nach Informationen der „Rheinischen Post“ bei der Uni Düsseldorf eine schriftliche Stellungnahme ein, in der sie den Vorwurf des Plagiats bestreitet.

  • 18. Dezember

    Die Promotionskommission empfiehlt nach Prüfung der Arbeit und Anhörung Schavans, ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels zu eröffnen. Befinden muss darüber der Rat der Philosophischen Fakultät.

  • 22. Januar

    Der Fakultätsrat stimmt mit 14 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung für die Einleitung des Hauptverfahrens zur möglichen Aberkennung des Doktortitels. Für den 5. Februar setzt der Rat eine weitere Sitzung an.

  • 31. Januar

    Schavan räumt im „Zeitmagazin“ Flüchtigkeitsfehler in ihrer Doktorarbeit ein, weist den Vorwurf des Plagiats oder der Täuschung aber erneut zurück.

  • 5. Februar

    Der zuständige Fakultätsrat der Universität Düsseldorf stimmt im Plagiatsverfahren für die Aberkennung des Doktortitels. Schavan hält sich zu politischen Gesprächen in Südafrika auf. Quelle: dpa

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