04.02.13

Anonyme Geburten

Bei den Babyklappen bleibt alles beim Alten

Trotz Kritik verzichtet Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) auf eine neue gesetzliche Regelung der anonymen Geburten.

Foto: dpa

Anheimelnd wirkt die Werbung für Babyklappen, hier am Helios St. Johannes Klinikum in Duisburg. Doch in der Praxis gibt es bei vielen Betreibern solcher Angebote zur anonymen Abgabe eines Neugeborenen erhebliche Missstände
Anheimelnd wirkt die Werbung für Babyklappen, hier am Helios St. Johannes Klinikum in Duisburg. Doch in der Praxis gibt es bei vielen Betreibern solcher Angebote zur anonymen Abgabe eines Neugeborenen erhebliche Missstände

Das Bundesfamilienministerium plant offenbar nicht mehr, die umstrittenen Babyklappen und anonymen Geburten gesetzlich zu regulieren und mittelfristig durch eine vertrauliche Geburt zu ersetzen.

Vielmehr sollen anonyme Angebote, bei denen ein Kind in eine Babyklappe gelegt oder ohne Angabe mütterlicher Daten in einer Klinik geboren wird, unberührt weiter laufen, wenn das Gesetz über die neue vertrauliche, nur vorübergehend nicht bekannt gemachte Geburt in Kraft tritt.

Das geht aus einer Tischvorlage hervor, die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) für ein Koalitionsgespräch am 31. Januar 2013 erstellt hat. In dem Text, der der Berliner Morgenpost vorliegt, werden die Änderungen beschrieben, die bei der Abstimmung des Gesetzes zur vertraulichen Geburt mit anderen Ressorts sowie Ländern und Verbänden vorgenommen wurden. Demnach wurde dort alles gestrichen, was Babyklappen infrage stellt.

Umgekehrt wurde laut Vorlage in den Entwurf "ein Hinweis" aufgenommen, "dass Babyklappen und Angebote anonymer Geburt nicht durch das Gesetz abgeschafft werden". Wegfallen solle zudem der im Entwurf vom 14. Dezember 2012 enthaltene Hinweis, dass es künftig bloß eine "Duldung von Babyklappen" gebe.

Jetzt heißt es, man habe "den Begriff der 'Duldung' gestrichen, um eine Vorfestlegung zum weiteren Umgang mit Babyklappen zu vermeiden". Mehr noch: Im Dezember 2012 stand im Gesetzentwurf, dass "Duldung" nur möglich sei, wenn die Klappen-Betreiber "unverzichtbare Mindestanforderungen einhalten", was vor allem die bislang mangelhafte Kooperation mit Behörden betraf. Jetzt aber heißt es, man habe "darauf verzichtet anzukündigen, dass der Bund bundeseinheitliche Mindeststandards für Babyklappen entwickeln wird".

Keine Angaben über den Verbleib der Kinder

Somit fände sich kein Hinweis mehr auf die vom Ministerium vor einem Jahr geäußerte Absicht, man wolle Babyklappen regulieren und, so damals ein Sprecher, "nach und nach entbehrlich machen".

Anlass dieser Ankündigung war seinerzeit eine Studie des Deutschen Jugendinstituts, wonach es bei vielen Betreibern der rund 80 deutschen Babyklappen große Missstände gibt. Zu etwa 200 der seit 1999 insgesamt 973 anonym aufgefundenen Kinder fand sich keine Angabe über deren Verbleib. Zudem hatten manche Betreiber die Kinder erst verspätet oder gar nicht den Behörden gemeldet.

Als problematisch wurde zudem vermerkt, dass Betreiber Vormundschaften über die Kinder bekamen und als Adoptionsvermittlungsstellen fungierten, was Kontrollen erschwerte. Jugendämter bezeichneten die Kooperation mit den Betreibern als unzureichend.

Doch nun sollen die anonymen Angebote trotzdem beibehalten und bloß ergänzt werden durch die vertrauliche Geburt. Bei ihr kann laut Gesetzentwurf eine Schwangere mit Hilfe einer Beratungsstelle festlegen, dass ihre Daten bei der Geburt in der Klinik erfasst, aber in einem Umschlag versiegelt werden. Auf dem Umschlag stehen nur ein Pseudonym der Frau, Name und Geburtsdatum des Kindes sowie Angaben zur Beratungsstelle. Der Umschlag wird beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben deponiert.

Behörden und Familiengerichte kennen die Daten der Mutter bei vertraulichen Geburten nicht, sondern wissen nur, dass das ihnen gemeldete Kind eine Mutter hat, die der Beratungsstelle bekannt ist und nur über diese kontaktiert werden kann.

Der Gesetzentwurf soll laut Vorlage am 6. Februar 2013 im Kabinett beraten werden. Das Ministerium bestätigt das nicht. Dort heißt es, das Kabinett solle "im Februar" beraten. Doch wann auch immer das Kabinett an der Reihe ist: Als Alternativen zur komplizierten vertraulichen Geburt dürften nach dem Inkrafttreten im Mai 2014 die Angebote der Babyklappen und anonymen Geburten wie bisher bestehen bleiben.

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