01.02.13

PID-Technik

Deutschland erlaubt Gentests an Embryonen

Der Bundesrat hat den Weg für die Präimplantationsdiagnostik PID frei gemacht. Kritiker sprechen von "Dammbruch" und "Designer-Babys".

Foto: dpa
Paare mit schweren Erbkrankheiten können künftig ihre Embryonen auf schwere Defekte untersuchen lassen
Paare mit schweren Erbkrankheiten können künftig ihre Embryonen auf schwere Defekte untersuchen lassen

Nach jahrelangen Debatten ist der Weg für die umstrittene Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland frei. Paare mit problematischen Genanlagen können ihre Embryonen aus dem Reagenzglas in einigen Monaten mit Gentests auf schwere Defekte untersuchen lassen.

Der Bundesrat stimmte am Freitag einer entsprechenden Rechtsverordnung von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) für die PID zu. Die Länderkammer verlangte mit Mehrheit einige Änderungen. Dabei geht es etwa darum, dass die Zentren zur Durchführung der PID erst einzeln genehmigt werden müssen und somit begrenzt werden sollen.

Von der ursprünglichen Forderung nach bestimmten hohen Hürden für die PID rückte die Mehrheit der Länder aber wieder ab. Bahr kündigte deshalb an, dass die Regierung die Änderungen übernehmen werde. "Jetzt werden wir die Verordnung zügig in Kraft setzen und damit Rechtssicherheit für die Paare und alle Beteiligten herstellen", sagte er.

Zentral ist, dass die ursprüngliche Forderung keine Mehrheit bei den Ländern fand, dass diese selbst über die Zusammensetzung von Ethikkommissionen befinden können. Diese Gremien entscheiden in jedem Einzelfall, ob ein Paar eine PID machen lassen darf. Hätte sich das ursprüngliche Verlangen hier durchgesetzt, hätte es sein können, dass Nichtmediziner in einigen Ländern die Entscheidungsgremien dominieren und besonders restriktiv entscheiden. In anderen hätte es dann liberale Kommissionen geben können.

Vor allem Bayern hatte sich für den Passus eingesetzt. Nun zeigte sich Bahr zufrieden. Verschiedene Ethikkommissionen in verschiedener Zusammensetzung seien nicht sinnvoll. Er unterstütze es hingegen, die Zahl der PID-Zentren zu begrenzen.

"Designer-Babys" befürchtet

Bereits im Juli 2011 hatte der Bundestag nach einer gefühlsgeladenen Debatte ohne Fraktionszwang der begrenzten Zulassung der PID zugestimmt. Als das Gesetz im Dezember 2011 in Kraft trat, kam damit allerdings zunächst nur das grundsätzliche Verbot der Methode zum Tragen. Denn für die gewünschten Ausnahmen von dem Verbot fehlte die Rechtsverordnung. Vor Inkrafttreten des Gesetzes konnten Ärzte nach Richterrecht faktisch zur PID greifen.

Als aus dem Ressort Bahrs im Sommer 2012 der Entwurf der Verordnung bekannt wurde, lebte der Streit über die PID neu auf. Für Kritiker bringt die Methode einen Dammbruch hin zu "Designer-Babys". Vor allem die katholische Kirche, Behindertenvertreter und die damals unterlegenen Bundestagsabgeordneten sind weiter gegen die Einführung der PID.

Paare hoffen auf gesunde Kinder

Die Tests sollen Paare durchführen lassen können, die sich ihren Kinderwunsch nur mithilfe einer künstlichen Befruchtung erfüllen können, deren Gen-Anlagen aber eine Tot- oder Fehlgeburt oder schwere Krankheit des Kindes wahrscheinlich machen. Embryonen mit Schäden sollen der Mutter nicht eingepflanzt werden.

"Wir haben lange gewartet, aber nun ist es endlich soweit", sagte die Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP), die als Abgeordnete damals den erfolgreichen Antrag mit eingebracht hatte. "In zwölf Monaten haben auch in Deutschland Paare eine Chance auf gesunde Kinder, obwohl in ihrer Familie schwere Erbschäden auftreten."

Experten gehen von rund 300 erblich vorbelasteten Elternpaaren pro Jahr aus, für die die Präimplantationsdiagnostik infrage kommt. Doch könnte die Zahl der Interessenten rasch wachsen, wenn man das Kriterium der "Gefahr von Tot- und Fehlgeburten" anwendet.

So warnt etwa die Bundesvereinigung Lebenshilfe vor einer Ausweitung auf ältere, genetisch nicht vorbelastete Mütter, die eine künstliche Befruchtung vornehmen lassen. Denn mit dem Alter der Mutter wächst auch die Wahrscheinlichkeit von Fehlgeburten. Befürworter hatten die PID unter anderem damit gerechtfertigt, dass sie spätere Abtreibungen vermeide.

Nun muss die geänderte Vorlage nochmals vom Kabinett verabschiedet werden, dann ist die PID in Deutschland legal möglich. Doch bleiben auch mit der Verordnung viele Fragen offen.

Quelle: BM
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