25.01.13

GEZ

Gutachten – GEZ-Beitrag ist verfassungswidrig

Die Kritik an dem neuen Rundfunkbeitrag für ARD und ZDF reißt nicht ab. Ein Jurist hält ihn für verfassungswidrig.

Foto: dpa

Der Name „GEZ“ ist Geschichte. Die neue Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten heißt „Rundfunkgebühr“. Jeder Haushalt muss sie zahlen. Das sorgt für viel Unmut.
Der Name "GEZ" ist Geschichte. Die neue Abgabe für die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten heißt "Rundfunkgebühr". Jeder Haushalt muss sie zahlen. Das sorgt für viel Unmut.

Ein juristisches Gutachten erklärt den seit 1. Januar gültigen Rundfunkbeitrag laut einem Pressebericht für verfassungswidrig. Der Handelsverband Deutschland HDE habe ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben, das zu diesem Ergebnis komme, berichtete die "Frankfurter Allgemeine Zeitung". In dem Gutachten schreibt der in Leipzig lehrende Verfassungsrechtler Christoph Degenhart, der Beitrag sei keine individuelle "Vorzugslast", sondern eine "Gemeinlast" und damit eine Steuer. Für eine solche fehle es den Bundesländern, die den Rundfunkbeitrag beschlossen haben, an der Gesetzgebungskompetenz.

Beitrag wird ungleich erhoben

Zudem werde der Rundfunkbeitrag mehrfach und in ungleicher Weise erhoben, er greife in die Handlungsfreiheit der Unternehmen ein und sei nicht mit dem Gleichheitsgebot vereinbar. Es werde verkannt, ob in den Räumen von Unternehmen Rundfunkempfang gestattet oder überhaupt möglich sei. Insbesondere Filialunternehmen des Einzelhandels würden "überproportional belastet".

"Das neue System muss dringend überarbeitet werden"

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte der Zeitung: "Das Gutachten betätigt uns in der Auffassung, dass das neue System zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend erneut überarbeitet werden muss."

Der sogenannte Rundfunkbeitrag hat die Abgabe für die Gebühreneinzugszentrale, kurz GEZ, abgelöst. 17,98 Euro müssen die Bundesbürger monatlich für ARD und ZDF sowie deren digitale Sender bezahlen – und zwar nicht mehr wie bisher pro Gerät, sondern pro Haushalt. Kritiker halten es für illegitim, das Bewohnen eines Haushalts als Grund für das Erheben eines Rundfunkbeitrags anzuführen. Bisher wurde die Gebühr von Menschen verlangt, die "Geräte zum Empfang vorhalten", also etwa über einen Fernseher oder ein Radio verfügen.

Der Berliner Staatsrechtler Christian Waldhoff hatte bereits im Oktober 2012 im Gespräch mit der Berliner Morgenpost davor gewarnt, der neue Rundfunkbeitrag sei zu nah an einer Steuer und könne deswegen mit der Verfassung kollidieren. Er hatte deswegen vorgeschlagen, den Beitrag aus dem allgemeinen Staatshaushalt zu finanzieren.

dapd/seg

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