28.12.12

Pflege

Nur 200 Familien in Deutschland nutzen Pflegezeit

Die Pflegezeit stößt nur auf ein sehr geringes Interesse. Die Bundesregierung will nichts von einem Flop wissen und mahnt zur Geduld.

Foto: dpa

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) turnt in Berlin in einer Seniorentagespflege Bewegungsübungen mit. Ihre Familienpflegezeit nutzen offenbar bislang nur wenige Arbeitnehmer
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) turnt in Berlin in einer Seniorentagespflege Bewegungsübungen mit. Ihre Familienpflegezeit nutzen offenbar bislang nur wenige Arbeitnehmer

Ungeachtet erster Hinweise über eine geringe Inanspruchnahme der zu Jahresanfang eingeführten Pflegezeit für Familien sieht die Bundesregierung keinen Änderungsbedarf. Das Gesetz sei unkompliziert, serviceorientiert und biete gerade kleinen Unternehmen praktische Hilfe, sagte der Sprecher des Familienministeriums, Christof Steegmans, am Freitag in Berlin. Wie bei der Umsetzung der Altersteilzeit empfehle sich auch bei der Pflegezeit ein "langer Atem".

Hintergrund sindneue Zahlen des Ministeriums, über diezuerst die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte. Demnach wurde das Gesetz zur besseren Vereinbarung von Beruf und der Pflege eines Angehörigen in den ersten zwölf Monaten in nicht mehr als 200 Einzelfällen genutzt. Steegmans warnte jedoch vor falschen Rückschlüssen. Die Zahl besage lediglich, wie viele Unternehmen Hilfen etwa in Form zinsgünstiger Kredite der staatlichen Förderbank KfW in Anspruch genommen hätten. Viele Firmen, insbesondere große DAX-Konzerne, regelten die Pflegezeit jedoch in eigener Regie. Eine Meldepflicht gebe es nicht.

Beschäftigte können seit Anfang 2012 ihre Arbeitszeit zur Pflege eines Familienmitglieds für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, die Gehaltseinbußen fallen aber deutlich geringer aus. Wird zum Beispiel die Arbeitszeit in der Pflegephase auf 50 Prozent reduziert, erhalten die Beschäftigten weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Zum Ausgleich müssen sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten, bekommen aber weiter nur 75 Prozent – so lange, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Ein Rechtsanspruch existiert nicht.

Firmen können für Aufstockung zinslosen Kredit erhalten

Für die Aufstockung können die Firmen über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einen zinslosen KfW-Kredit erhalten. Um für kleinere und mittlere Unternehmen die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit zu minimieren, muss zudem jeder Beschäftigte vor der Pflegezeit eine Versicherung abschließen. Hierzu werden Gruppenversicherungen angeboten.

SPD-Vizechefin Manuela Schwesig kritisierte, das Gesetz von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sei "halbherzig und für die allermeisten berufstätigen Frauen und Männer, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern wollen, absolut unbrauchbar". Es sei unsozial, dass die Auszeit allein von den Arbeitnehmern finanziert werden müsse. Geeignet sei sie daher nur für Besserverdienende.

Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, monierte im rbb, das Gesetz sei schlecht gemacht und zu kompliziert. Durch den fehlenden Rechtsanspruch müsse ein Arbeitnehmer in schwieriger Situation auch noch mit dem Arbeitgeber über die Pflegezeit verhandeln. Hinzu kämen Einkommensverluste für vier Jahre.

Steegmans sagte hingegen, große gesellschaftliche Veränderungen bräuchten eine Anlaufzeit. Auch die Altersteilzeit sei einst ohne Rechtsanspruch eingeführt worden. Zehn Jahre nach Inkrafttreten machten davon 100.000 Personen Gebrauch.

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