27.12.12

Wassersparen

EU-Beamte wollen auch in Europas Badezimmern regieren

Brüssel will jetzt auch den Wasserverbrauch regulieren. Dafür müssen Duschköpfe und Wasserhähne dran glauben.

Foto: Getty Images

Zwang: Der Duschkopf muss wassersparend sein – auch in europäischen Ländern, in denen Wasser in Hülle und Fülle vorhanden ist
Zwang: Der Duschkopf muss wassersparend sein – auch in europäischen Ländern, in denen Wasser in Hülle und Fülle vorhanden ist

Auch EU-Beamte beschließen das alte Jahr nicht ohne gute Vorsätze. Europa soll noch umweltfreundlicher werden. 17 Seiten umfasst der nächste Schritt hin zu einer besseren Welt, wie ihn die EU-Kommission erdachte: Die Glühbirnen haben sie erfolgreich verboten, nun soll die "Ökodesign-Richtlinie" ausgeweitet werden. Das sieht der vertrauliche "Arbeitsplan" der Kommission vor, der der Berliner Morgenpost vorliegt. Es sollen auch "wasserbezogene Produkte, zum Beispiel Duschköpfe und Wasserhähne", dran glauben. Die Umwidmung der ursprünglichen Öko-Regulierung markiert den nächsten Erfolg der EU-Kommission im Kampf um die Vorreiterrolle Europas beim Umweltschutz.

Interne Kritiker fürchten, dass mit jeder weiteren Umdrehung der Regulierungsschraube neue Wettbewerbsnachteile entstehen: Der deutsche Energiekommissar Günther Oettinger etwa forderte im Herbst, nun müsse mal Schluss damit sein, "nach Grönland zu fahren und Eisbären zu streicheln", während die USA und China ihre Unternehmen mit günstigerer Energie und geringeren Regulierungsstandards päppelten. Durchsetzen konnte er sich nicht.

Die Richtlinie von 2005 gibt der Kommission das Recht, Listen mit "energiebezogenen Produktgruppen" vorzulegen, die sie als geeignet ansieht für Studien und Durchführungsverordnungen. Im Arbeitsplan bis 2014 gehören zu den Produktgruppen mit Priorität Fenster, Boiler, Kabel, Stromzähler – und "Anwendungen zur Aufbewahrung von Wein", also Flaschenkühlschränke, die bislang durch den Rost gefallen waren. Dass unter das Ökodesign nun auch Wasserhähne fallen sollen, ist bemerkenswert – denn Wasser ist in Ländern Südeuropas knapp, aber nicht im Norden. Wasserbetriebe in Deutschland mahnen sogar, es nicht zu übertreiben mit dem Sparen, da ihre Rohrleitungen häufige Spülungen brauchten. Nun muss sich der Verbraucher das Anliegen der Versorger nicht zu eigen machen – bei dem Anliegen der EU-Kommission hingegen bleibt ihm kaum etwas anderes übrig.

Es war die EU-Kommission selbst, die sich das Ziel des sparsamen Umgangs mit natürlichen Ressourcen vornahm, also nicht der Gesetzgeber der EU. Der Selbstermächtigung folgt nun eine Umsetzung außerhalb der normalen Gesetzgebung. In der Richtlinie ist festgelegt, dass die Kommission die Erweiterung um neue Produkte nicht mehr in das "legislative Dreieck" einspeisen muss, das sie mit dem Europäischen Rat, also den Mitgliedsländern der EU, und dem Europaparlament bildet. Im Verfahren, das zur Anwendung kommt, wird Gesetz, was ein Regelungsausschuss aus Vertretern der Mitgliedsstaaten und interessierter Verbände beschließt.

Das Parlament ist dabei auf die Rolle des Revisors beschränkt: Bei Verfahrensfehlern darf es widersprechen, in der Sache hat es nichts zu sagen. "Eine auch nur annähernd akzeptable demokratische Kontrolle der anstehenden Entscheidungen ist faktisch ausgeschlossen", empört sich der FDP-Europaabgeordnete und Umweltpolitiker Holger Krahmer. "Leider erlaubt die Ökodesign-Richtlinie der EU-Kommission nahezu jedes beliebige Produkt einer umweltpolitischen Korrektheitsprüfung zu unterziehen. Das Glühbirnenverbot war nur der Anfang."

Zugriff der Kommission geht weiter

Das fürchtet auch die Industrie, denn die Kommission weitet den Brüsseler Zugriff immer weiter. So stehen auch die Server von Unternehmen und Kolbenpumpen auf der Liste: Produkte, die keine standardisierten Konsumgüter für den Hausgebrauch sind, sondern oft eigens für ein Unternehmen angefertigt werden. "Grundsätzlich erleichtert die Ökodesign-Richtlinie die Einführung neuer umweltfreundlicher Produkte", sagt der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

Konkret äußert er aber sehr wohl Kritik: "Beim vorliegenden Arbeitsplan zur Umsetzung der erweiterten Ökodesign-Richtlinie wurde auf die erheblichen Unterschiede zwischen Konsumgütern und Investitionsgütern zu wenig Rücksicht genommen", sagt Franz-Josef von Kempis. Was bei Fernsehern und Haushaltswaschmaschinen vielleicht sinnvoll sei, gelte für im Industriebereich eingesetzte Investitionsgüter noch lange nicht, der BDI-Umweltexperte: "Investitionsgüter sind wesentlich komplexer und müssen in der Regel auf den jeweiligen Kunden zugeschnittenen Bedarfsprofilen gerecht werden. Solche Einzelanfertigungen sind in ihren Umweltauswirkungen nur schwer mit anderen Investitionsgütern vergleichbar."

Doch solche Argumente richten nicht viel aus – die Verwaltung strebt nach Selbsterhaltung. Die EU-Staaten verlangen Kürzungen bei Personalkosten. Doch die Beamten schreiben, dass "die steigende Zahl der verabschiedeten Maßnahmen und ihre Fortschreibung wachsende Aufmerksamkeit" nötig machten. Schließlich erfordere jede Produktgruppenerweiterung neue Messstandards, Leitlinien und Überwachung. So schaffen neue Regeln in Brüssel Arbeit für neue Beamte.

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