13.12.12

Dessau

Polizist im Fall des Todes von Asylbewerber Jalloh schuldig

Der Polizist muss wegen fahrlässiger Tötung 10.800 Euro zahlen. Kritiker sprechen von einem "rechtsstaatlichen Desaster".

Foto: dapd

Rekonstruktion des Todes von Oury Jalloh mit einer Puppe: Knapp acht Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers ist ein Polizist zu einer Geldstrafe verurteilt worden
Rekonstruktion des Todes von Oury Jalloh mit einer Puppe: Knapp acht Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers ist ein Polizist zu einer Geldstrafe verurteilt worden

Acht Jahre nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam ist am Donnerstag vorerst ein juristischer Schlussstrich unter den Fall gezogen worden.

Der angeklagte Polizist wurde vom Landgericht Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt (120 Tagessätze zu je 90 Euro). Der aus Sierra Leone stammende Jalloh war am 7.Januar 2005 bei einem Brand in einer Polizeizelle gestorben. Das Gericht wertete zugunsten des Angeklagten, dass er Jalloh nicht hätte retten können.

Jalloh soll in der Gewahrsamszelle eigenhändig mit einem Feuerzeug eine Matratze entzündet haben, obwohl er an Händen und Füßen gefesselt war. Er starb binnen zwei Minuten durch die heißen Rauchgase an einem sogenannten Inhalationshitzeschock.

Der Asylbewerber war auf das Polizeirevier gebracht worden, weil er unter Alkohol- und Drogeneinfluss zwei Frauen belästigt und sich den Polizeibeamten widersetzt haben soll. Der Fall sorgte in Deutschland und auch im Ausland für Aufsehen.

Kein Hinweis auf Fremdverschulden

Die Richter sahen keine Hinweise darauf, dass der Mann – zu seinem Alter gibt es unterschiedliche Angaben – durch jemand anderen angezündet worden sein könnte. Ein technischer Defekt sei ebenfalls ausgeschlossen.

Zudem stellte das Gericht fest, dass die Polizisten Jalloh gar nicht erst mit auf das Revier hätten nehmen dürfen. Es habe keine Straftat vorgelegen und er habe auch keine Gefahr für sich selbst dargestellt.

Der Polizist war in einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Dessau freigesprochen worden. Dieses Urteil wurde vom Bundesgerichtshof im Januar 2010 wieder aufgehoben. Das Landgericht Magdeburg befasste sich seit Januar 2011 mit dem Fall.

Verteidiger hält Urteil für angemessen

Das Gericht ging mit seinem Urteil über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Die Anklagebehörde hatte eine Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert. Die Nebenklage hielt den Angeklagten der Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung für schuldig, nannte aber kein Strafmaß. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Die Verteidigung des Polizisten bezeichnete das Urteil als unangemessen. Sie habe jetzt eine Woche Zeit, um über eine Revision zu entscheiden, ob ihr schwer erkrankter Mandant die Kraft habe, gegen das Urteil vorzugehen. Die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge Pro Asyl bezeichnete das Verfahren als "ein rechtsstaatliches Desaster".

Quelle: dapd/dpa/AFP
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