12.12.12

Verkehrssünderdatei

Nach acht Punkten ist der Führerschein futsch

Das Bundeskabinett billigt die Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei. Ab 2014 verlieren Rowdys schon nach acht Punkten ihre Fahrerlaubnis. Manche Vergehen werden dagegen weniger hart bestraft.

Foto: spotpress

Das Flensburger Punktesystem wird radikal vereinfacht. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Entwurf des Verkehrsministers beschlossen. Jetzt müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung frühestens 2014 in Kraft tritt
Das Flensburger Punktesystem wird radikal vereinfacht. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Entwurf des Verkehrsministers beschlossen. Jetzt müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung frühestens 2014 in Kraft tritt

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) will die Flensburger Verkehrssünderdatei entrümpeln. Das Bundeskabinett hat für seinen Gesetzentwurf gestimmt, über den bereits seit Monaten eifrig diskutiert wird. Ob die Änderungen so kommen, ist aber noch offen. Das Gesetz muss noch durch das Parlament, ohnehin soll es erst 2014 in Kraft treten.

Ziel der Reform ist vor allem, das System einfacher und transparenter zu machen. Deshalb wird auch die Zahl der punkterelevanten Verstöße reduziert

Punkte nur noch für sicherheitsrelevante Verstöße

Nach den Plänen des Verkehrsministers erhalten Autofahrer künftig nur noch für sicherheitsrelevante Vergehen Punkte in Flensburg – also etwa zu schnelles Fahren oder das Ignorieren roter Ampeln. Verstöße wie das Befahren einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette sollen künftig nicht mehr mit Punkten bestraft werden.

Das hätte aus Gründen der Rechtssystematik auch Auswirkungen auf bereits bestehende Strafkonten: Die bislang für solche Vergehen vergebenen Punkte würden bei Inkraftreten der Reform dann rückwirkend gelöscht werden.

Vereinfachtes System

Ramsauer will auch das System, das die Anzahl der je Delikt verhängten Punkte und die jeweilige Sanktion regelt, vereinfachen. Gestaffelt nach der Schwere erhalten Autofahrer pro Auffälligkeit künftig entweder einen, zwei oder drei Punkte. Bislang variiert die Summe der Punkte zwischen einem und sieben. Hat ein Autofahrer einen bis drei Punkte, passiert gar nichts.

Erreicht er vier oder fünf Punkte (gelbe Stufe) wird er verwarnt. Mit sechs oder sieben Punkten (rote Stufe) wird eine Teilnahme an einem Fahreignungsseminar fällig. Acht Punkte oder mehr (schwarze Stufe) führen dann zum Verlust des Führerscheins.

Keine Nachschulung mehr möglich

Einträge können nicht mehr mittels einer Nachschulung abgebaut werden, dafür gibt es aber eine geänderte Verjährungsfrist. Künftig verjähren die Punkte jeder einzeln und unabhängig voneinander. Delikte mit einer Ein-Punkt-Strafe sollen nach zwei Jahren aus dem Zentralregister gelöscht werden, Zwei-Punkt-Delikte nach drei Jahren. Bei ganz schweren Verstößen kann die Frist aber auch bis zu elf Jahre dauern.

Quelle: afp/du
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