06.12.12

Neues Verfahren

Bundesregierung steht beim NPD-Verbot unter Zugzwang

Eine Mehrheit der Deutschen hält ein NPD-Verbot für richtig. Nachdem die Länder vorgeprescht sind, haben Regierung und Bundesrat Zweifel.

Foto: DAPD
Länderfront gegen NPD
Die rechtsextreme NPD soll nach dem Willen aller Regierungschefs der Bundeslaender verboten werden

Wäre die Politik ein Wunschkonzert von Ministerpräsidenten, hätte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) im Kanzleramt Folgendes verkündet: Die Regierung schließt sich den Bundesländern an und stellt einen Verbotsantrag gegen die NPD. Eine solche Verkündung blieb aus. Die Länder müssen vorerst allein den zweiten Versuch planen, die rechtsextreme Partei per Richterspruch zu verbieten. Doch auch im Bundesrat ist der Optimismus gedämpft. So äußerte Hessens Regierungschef Volker Bouffier (CDU) trotz seiner Zustimmung erhebliche Zweifel.

Ob und wie Regierung und Bundestag nach dem Vorpreschen der Länder mitziehen, ist unklar. Die Bundesregierung will erst im kommenden Jahr entscheiden, ob sie sich dem Antrag der Bundesländer auf ein Verbot der rechtsextremen NPD anschließt. Diese Entscheidung solle im ersten Quartal 2013 fallen, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Donnerstag nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten in Berlin. Eine eindeutige Unterstützung des Verbotsverfahrens, dass die Länderchefs zuvor beschlossen hatten, vermied die Kanzlerin. Dazu sagte sie lediglich: "Wir nehmen den Beschluss des Bundesrats mit Verständnis zur Kenntnis."

Die Meinungsbildung innerhalb der Regierung sei "noch nicht abgeschlossen", sagte Merkel. Merkel steht mit ihren Zweifeln nicht allein da. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) warnt seit Monaten vor den Risiken eines neuen Antrags. Der Druck auf die Regierung wird dadurch mitnichten geringer.

Zweifel am Sinn des Verfahrens

Wie im Kabinett gibt es auch im Bundestag erhebliche Zweifel, ob das Verbotsverfahren juristisch und politisch sinnvoll ist. So ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) dagegen, dass sich das Parlament mit einem eigenen Antrag anschließt. Die von den Landesinnenministern zusammengestellte "Materialsammlung" scheint ihm nicht auszureichen. Auch die juristischen Begründungen leuchteten ihm nicht ein, sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Man solle es besser bleiben lassen. CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl ergänzte: Die NPD sei "politisch völlig bedeutungslos". In keinem anderen europäischen Land gebe es so wenig Rechtsextreme wie in Deutschland.

Mehrheit der Deutschen für NPD-Verbot

Die Mehrheit der Deutschen hält ein Verbot der NPD dennoch für richtig. 73 Prozent sind dafür, 22 Prozent dagegen, wie der Deutschlandtrend von Infratest Dimap für die ARD-"Tagesthemen" und die Berliner Morgenpost ermittelte. Zugleich hält die Mehrheit der Befragten das Verbot gleichwohl für ein symbolisches Zeichen (66 Prozent) und weniger für ein wirksames Mittel, um den Rechtsextremismus zurückzudrängen (28 Prozent).

Sobald der Antrag beim Bundesverfassungsgericht liegt, könnte sich der Fokus des Interesses rasch auf die Dauer des Verfahrens richten. Sollte es mehr als zwei Jahre beanspruchen, würden von den acht Verfassungsrichtern des zuständigen Zweiten Senats wohl nur sechs das Verfahren beenden. Gertrude Lübbe-Wolff und Michael Gerhardt scheiden nach je zwölf Jahren aus. Die sechs Richter müssten dem Verbotsantrag zustimmen. Denn für ein Verbot muss der Senat eine Zweidrittelmehrheit zustande bringen. Das bedeutet: Eine Gegenstimme im Richtergremium würde für ein Scheitern sorgen. Die Nachrücker für die ausscheidenden Richter dürfen nicht mitstimmen, da sie in ein bereits laufendes Verfahren eintreten würden.

Quelle: mit AFP/ap
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