30.11.12

Winnenden-Prozess

Wichtiger Zeugin fehlen auf einmal Erinnerungen

Eklat um die Schlüsselzeugin im neuen Prozess zum Amoklauf von Winnenden. Sie wisse viele Details nicht mehr, sagte sie. Der Anwalt der Nebenklage ist empört: "Wollen Sie uns verscheißern?"

Foto: dpa

Erneuter Prozess um den Amoklauf von Winnenden vor dem Landgericht Stuttgart: Wegen eines Verfahrensfehlers hatte der Bundesgerichtshof Karlsruhe das erste Urteil vom Februar 2011 aufgehoben
Erneuter Prozess um den Amoklauf von Winnenden vor dem Landgericht Stuttgart: Wegen eines Verfahrensfehlers hatte der Bundesgerichtshof Karlsruhe das erste Urteil vom Februar 2011 aufgehoben

Erinnerungslücken einer wichtigen Zeugin haben im neuen Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden und Wendlingen für heftige Diskussionen gesorgt. Die Familientherapeutin sagte am Freitag vor dem Stuttgarter Landgericht, dass sie sich an viele Details der Betreuung der Familie des Täters nicht mehr erinnern könne.

So wisse sie auch nicht mehr, ob ihr der Vater von Tötungsfantasien seines Sohnes erzählt habe. Dies hatte sie im ersten Prozess behauptet. Staatsanwaltschaft und Nebenklage reagierten mit Verärgerung.

Die Frau begründete die Erinnerungslücken mithilfe ihres Rechtsbeistands mit einer posttraumatischen Belastungsstörung, die sie durch die "intensive psychische Belastung" bei ihrer Vernehmung im ersten Prozess gegen den Vater davongetragen habe. Dies habe zur Folge, dass sie sich an Vieles nicht mehr erinnern könne. Als Beleg für ihre Erinnerungslücken legte sie ein Attest vor. Die Frau hatte die Familie des Täters als Kriseninterventionshelferin über längere Zeit betreut.

Schüler tötete 15 Menschen mit Waffe seines Vaters

Der 17-jährige Schüler Tim K. hatte mit einer unverschlossen aufbewahrten Pistole seines Vaters im März 2009 in Winnenden und Wendlingen 15 Menschen und sich selbst getötet sowie 14 weitere verletzt. Der Vater war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber auf.

Die Richter monierten, dass die Familientherapeutin im ersten Prozess zu Unrecht ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalte habe. Dadurch habe die Verteidigung keine Möglichkeit gehabt, die Frau zu befragen.

Sie hatte damals ausgesagt, der Vater habe ihr erzählt, dass eine psychiatrische Klinik in Weinsberg ihn über Tötungsfantasien seines Sohnes informiert habe. Tim K. war zeitweise in der Klinik in Behandlung.

Kurz nach ihrer ersten Aussage änderte sie ihre Angaben und erklärte, sie habe dies doch nicht vom Angeklagten erfahren. Am Freitag sagte die Frau vor Gericht, sie habe keine Erinnerung mehr daran, welche Aussage richtig sei. "Die Erinnerung daran ist völlig ausgelöscht". Sie könne viele Dinge nicht mehr zeitlich oder personenbezogen zuordnen. Sie habe das Gefühl, das sei bereits bei ihrer Aussage im ersten Prozess so gewesen.

Staatsanwaltschaft drohte mit Verfahren

Auch bei der Frage, ob sie an der Erstellung eines Briefs des Vaters an die Hinterbliebenen beteiligt war, verwies sie auf Erinnerungslücken. Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen Belege für ihre Mitwirkung und drohte der Frau mit einem Verfahren wegen Falschaussage. Ein Anwalt der Nebenklage fragte: "Wollen Sie uns wieder verscheißern heute?"

Am Vormittag hatte ein Kriminalhauptkommissar ausgesagt, der den Vater nach dem Amoklauf an mehreren Tagen vernommen hatte. Er beschrieb das Verhalten des Vaters, als er kurz nach dem Amoklauf von Tim K. am Wohnhaus der Familie eintraf. Der Vater sei zielgerichtet ins Schlafzimmer gelaufen, um nach einer dort unverschlossen aufbewahrten Pistole zu sehen.

Der 53-Jährige habe festgestellt, dass die im Kleiderschrank versteckte Waffe und ein Magazin im Nachttisch fehlten. Der Polizist sagte weiter, bei den Befragungen habe sich der Vater nicht erklären können, wie Tim an 280 Schuss Munition gekommen sei.

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