24.11.12

Radarwarner

Wie illegal sind Blitzer-Apps für das Smartphone?

Tausende Verkehrsteilnehmer nutzen Blitzer-Warner auf ihren Smartphones. Doch sind diese Apps eigentlich erlaubt? Die Rechtslage ist ziemlich unübersichtlich – und soll nun geändert werden.

Foto: Computer Bild

Blitzer sehen und melden – so funktionieren Blitzer-Warner fürs Smartphone
Blitzer sehen und melden – so funktionieren Blitzer-Warner fürs Smartphone

Blitz! Laut Statistik der Flensburger Verkehrssünderkartei schlagen Radarfallen drei Millionen Mal pro Jahr zu. Bundesweit lauern knapp 4000 "Starenkästen" plus 10.000 mobile Radargeräte auf Bleifuß-Indianer. Doch die wollen sich nicht länger zur Kasse bitten lassen und greifen zu Apps, die vor Radarfallen warnen.

Schließlich gibt's Apps wie POI-Warner und POICON ganz legal bei Google Play und im iTunes Store zum Download. Doch Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung (STVO) verbietet den Einsatz von Radarwarnern. Wer erwischt wird, muss mit 75 Euro Strafe und vier Punkten rechnen. Sind die Anti-Blitzer-Apps also doch verboten.

Schwammige Rechtslage

"Dem Führer eines Kfz ist es untersagt, ein technisches Gerät mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen." So steht es in Paragraf 23 StVO. Doch die Formulierung ist so löchrig, wie der Straßenbelag in Hamburgs Innenstadt. Einige Verkehrsrechtsexperten, darunter die des ADAC, halten es bereits für strafbar, eine Blitzer App auf dem Smartphone zu haben.

Selbst Blitzer-Warnungen per Facebook seien nach Ansicht des Automobilclub gesetzlich verboten. Gegner argumentieren, Blitzer-Apps fielen nicht unter den Paragrafen. Denn mit einem Smartphone lassen sich zwar auch Blitzer enttarnen. Aber vor allem dient es zum Telefonieren, Surfen, und je nach App-Bestückung kann's noch mehr. Ein Gerät, das vorrangig zur Anzeige von Radarfallen dient, sei ein Smartphone also nicht.

Radarwarnung per Schwarm-Intelligenz

Ein weiteres Argument gegen die Strafbarkeit von Blitzer-Apps: Paragraf 23 StVO bezieht sich ausdrücklich auf Radarwarn- und Laserstörgeräte. Das sind Geräte, die selbstständig Impulse von Radarfallen aufspüren.

Doch die Radarwarnung per Smartphone funktioniert komplett anders – quasi per Schwarm-Intelligenz: Jeder App-Nutzer meldet Radarfallen und aktualisiert so die Blitzer-Karte. So werden Blitzer-Standorte automatisch an alle Nutzer gemeldet. Nähert sich ein Fahrer der angezeigten GPS-Position, gibt die App ein Warnsignal aus.

Zuletzt, so Juristen, werde in § 23 StVO nur der Einsatz von Blitzer-Warnern durch den Fahrer erwähnt. Nutzt der Beifahrer eine Blitzer App, greife § 23 StVO möglicherweise gar nicht – eine Regelungslücke.

Paragraf muss zur Inspektion

Der "Blitzer-Paragraf" liefert also mehr Fragen als Antworten. Selbst Polizisten wissen nicht, wie sie bei Kontrollen vorgehen sollen. Denn auf dem Smartphone speichert der Nutzer auch persönliche Daten. Mit dieser Begründung kann er sich weigern, sein Smartphone rauszurücken, bestätigt Rechtsanwalt Christian Oberwetter.

Für Thomas Jarzombek ein mittelalterlicher Zustand. Der CDU-Verkehrsexperte will das Verbot abschaffen: "Es geht nicht darum, Raser davonkommen zu lassen. Wir wollen aber zwischen Verkehrssicherheit und Abzocke eine Grenze ziehen." Die Vorschrift muss also dringend zur Inspektion.

Quelle: Computer Bild. Mehr zum Thema finden Sie in der Computer Bild Bild, Ausgabe 25/2012.

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