18.11.12

Familienpolitik

Arbeitgeber wollen die Elternzeit radikal kürzen

Mütter sollen statt für drei Jahre nur noch eine Auszeit von zwölf Monaten nehmen. Familienministerin Kristina Schröder ist sauer.

Foto: dapd

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sagt: „Mit mir wird es keine Einschränkung von Elterngeld und Elternzeit geben“
Familienministerin Kristina Schröder (CDU) sagt: "Mit mir wird es keine Einschränkung von Elterngeld und Elternzeit geben"

Nach dem umstrittenen Beschluss zum Betreuungsgeld ist zwischen der Wirtschaft und der Bundesregierung ein neuer Streit um familienpolitische Leistungen ausgebrochen.

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) will die Elternzeit radikal kürzen, um Mütter und Väter schneller in die Erwerbstätigkeit zurückzuholen. "Sobald der Ausbau der Kinderbetreuung gewährleistet ist, sollte die Elternzeit stufenweise auf zwölf Monate abgesenkt werden", sagte BDA-Präsident Dieter Hundt.

Deutschland habe mit bis zu drei Jahren die längsten Elternzeiten in Europa. "Dies wirkt sich negativ auf die Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt aus", so Hundt. "Je länger Frauen aus dem Beruf aussteigen, desto schwieriger ist die Wiedereingliederung, desto größer sind die Qualifikationsverluste", so ein Positionspapier.

Dem widersprach Familienministerin Kristina Schröder (CDU): "Wie Eltern in Deutschland die Betreuung ihrer Kinder in den ersten drei Jahren organisieren, ist zum Glück immer noch Sache der Familien und nicht des BDA. Und das wird auch so bleiben. Familien haben eigene Bedürfnisse und sind nicht ökonomische Verfügungsmasse." Schröder schloss jede gesetzliche Änderung kategorisch aus: "Mit mir wird es keine Einschränkung von Elterngeld und Elternzeit geben."

Denn auch das Elterngeld, das Eltern bis zu 14 Monate als Lohnersatzleistung beziehen können, nimmt die BDA ins Visier. "Auch beim Elterngeld sind die Anreize zum Verbleib oder zur zügigen Rückkehr in Beschäftigung zu gering, um Wirkung zu entfalten", sagt BDA-Präsident Hundt. Der Elterngeldbezug gehe noch immer überwiegend mit einer vollständigen Unterbrechung der Erwerbstätigkeit einher, obwohl das Bundeselterngeldgesetz Spielraum für eine fortwährende Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Stunden lasse, schreibt die BDA: Nur 3,7 Prozent der Elterngeldbezieher nutzten aktuell diese Möglichkeit.

Schlechte Kinderbetreuung

Für viele lohnt es sich schlicht finanziell nicht, während des Elterngeldbezugs zu arbeiten. "Eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit scheint unter Berücksichtigung von Aufwand und Nutzen gegenüber einer Arbeitszeitreduzierung lohnenswerter", schreiben die Arbeitgeber. "Mit der bestehenden Elterngeldregelung wird das Ziel, die Erwerbstätigkeit von Frauen zu steigern, nur unzureichend erreicht", so Hundt. Deshalb solle auch der Elterngeldbezug auf maximal ein Jahr beschränkt werden, forderte der BDA-Präsident.

Dass viele Frauen gar nicht oder nur in Teilzeit arbeiten, liegt auch an den schlechten Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder. Ab August 2013 gilt ein Rechtsanspruch für die Betreuung von Kindern, die zwischen ein und drei Jahre alt sind. Doch allein um nur 39 Prozent dieser Kinder zu betreuen, fehlen derzeit noch 220.000 Kita-Plätze. Viele rechnen damit, dass die Nachfrage noch höher ausfallen wird. Gleichzeitig hat die Bundesregierung beschlossen, ein Betreuungsgeld einzuführen, das Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen, zunächst 100 Euro im Monat bringt. Die Wirtschaftsverbände hätten es lieber gesehen, wenn dieses Geld in den Ausbau der staatlichen Kinderbetreuung geflossen wäre.

Schröders Gesetzesentwurf war Ende September vor allem unter dem Aspekt der Großelternzeit bekannt geworden. Sie sollen einen generellen Rechtsanspruch darauf erhalten, bis zu drei Jahre aus dem Beruf aussteigen können, um sich um ihre Enkel zu kümmern. In der Zeit gilt, genauso wie bei der Elternzeit, der Kündigungsschutz. "Statt zusätzlich zu Elternzeit und Elterngeld noch eine Großelternzeit einzuführen, müssen Eltern mit einer ausreichenden und qualifizierten staatlichen Kinderbetreuung unterstützt werden", so Hundt.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine weitere Flexibilisierung der Elternzeit vor. Heute dürfen Eltern eines der drei Elternzeitjahre auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen. Schröder möchte, dass 24 Monate aufgespart werden können, um sie möglicherweise noch bis zum 14. Jahr des Kindes in Anspruch zu nehmen. Auch diese Maßnahme hält die BDA für unnötig.

Alle Leistungen aus einer Hand

Ferner fordern die Arbeitgeber, die Finanzierung familienpolitischer Leistungen "neu zu ordnen". Mutterschaftsleistungen und Elterngeld sollten zusammengeführt und einheitlich aus Steuermitteln finanziert werden. Derzeit kommen die Arbeitgeber für die Lohnfortzahlung während der Mutterschutzzeit auf. Zudem "sollten alle Geldleistungen vor und nach der Geburt eines Kindes zu einer einheitlichen Leistung aus einer Hand zusammengeführt werden", so die BDA.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und der Schwierigkeiten, qualifizierte Zuwanderer nach Deutschland zu locken, konzentriert sich die Wirtschaft zunehmend darauf, die nötigen Fachkräfte unter den Frauen zu finden. Dort sieht sie noch Potenzial: Viele Mütter in Deutschland sind hervorragend ausgebildet, bleiben dem Arbeitsmarkt nach der Geburt eines Kindes jedoch fern. "Mehr berufstätige Frauen sind ein wichtiger Beitrag gegen den zunehmenden Fachkräftemangel", so Hundt.

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