09.11.12

Mehrheit

Bundestag beschließt umstrittenes Betreuungsgeld

Nach jahrelangem Streit in der Koalition hat der Bundestag mit schwarz-gelber Mehrheit das umstrittene Betreuungsgeld verabschiedet.

Foto: dpa

Angela Merkel bei der Stimmabgabe im Bundestag
Angela Merkel bei der Stimmabgabe im Bundestag

Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU, CSU und FDP die Einführung des umstrittenen Betreuungsgelds beschlossen. Für die Leistung für Eltern, die ihre kleinen Kinder zu Hause erziehen, votierten am Freitag in namentlicher Abstimmung 310 Abgeordnete. Es gab 282 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen. Auch aus der Koalition waren Gegenstimmen angekündigt worden.

Die SPD will das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen oder bei einer Regierungsübernahme wieder abschaffen. Grüne und Linke erwägen ebenfalls eine Klage.

Abweichler bei FDP und CDU

Nach dem Willen der schwarz-gelben Koalition sollen Eltern ab August 2013 zunächst 100 Euro und später 150 Euro im Monat erhalten, wenn sie ihre Kinder im Alter von 13 bis 36 Monaten zu Hause betreuen.

Zuvor hatten etwa fünf Unionsabgeordnete angekündigt, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Einige Abgeordnete fehlten aus Krankheitsgründen. Bei der FDP war mit zwei Abweichlern gerechnet worden, darunter die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper (FDP). Für das Gesetz reichte eine einfache Mehrheit der anwesenden Abgeordneten. Union und FDP haben zusammen 330 der 620 Sitze.

Rot-Grün attackiert Pläne zum Betreuungsgeld

Mit scharfen Worten haben SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen ihre kategorische Ablehnung des umstrittenen Betreuungsgeldes untermauert. "Da wird gute Familienpolitik für Machtpolitik in Bayern geopfert. Das ist erbärmlich", sagte der SPD-Abgeordnete Wolfgang Jörg am Freitag mit Verweis auf das Drängen der CSU in einer Aktuellen Stunde im NRW-Landtag. Es sei vor allem an sozial schwache Familien ein "unsolides Angebot", da es Kinder aus den Betreuungseinrichtungen ziehe und frühkindliche Bildung verhindere.

Die Grünen-Familienexpertin Andrea Asch ergänzte, dass die CSU aus "rein parteitaktischen Gründen" die gesamte Politik "in Geiselhaft" nehme. Zudem konterkariere das Betreuungsgeld die Konsolidierung des Bundeshaushaltes. Als "wichtige Anerkennung für junge Familien" und den Einstieg in ein "Erziehungsgehalt" verteidigte hingegen der CDU-Abgeordnete Walter Kern das Betreuungsgeld. FDP-Fraktionschef Christian Lindner erinnerte daran, dass die SPD in der Großen Koalition dem Betreuungsgeld zugestimmt habe und deswegen "völlig unglaubwürdig" sei.

Quelle: dapd/dpa/nbo
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Streit ums Betreuungsgeld
  • Streit

    Lange war ein Gesetzesvorhaben nicht mehr so heftig umstritten wie das Betreuungsgeld. Die Kritik eint Arbeitgeber, Gewerkschaften und Opposition: Sie sprechen von einer „Kita-Fernhalteprämie“ oder einer „Herdprämie“, mit der das klassische Frauenbild verfestigt werden solle. Die Befürworter – vor allem in der CSU – erhoffen sich dagegen eine bessere Bindung von Eltern und Kind, wenn es im zweiten und dritten Lebensjahr zu Hause betreut wird. Und nicht in einer Kita oder von einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Tagesmutter.

  • Geld

    Seit 2006 wird über das Betreuungsgeld gestritten. Auf Druck der CSU wurde es 2009 im Koalitionsvertrag von Union und FDP aufgenommen. Laut Gesetzentwurf soll es ab Januar 2013 für die Eltern ein Betreuungsgeld geben, die ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr nicht in eine Kita geben oder keine öffentlich geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen. 2013 soll es 100 Euro monatlich geben, ab 2014 150 Euro. Das Geld gibt es auch dann, wenn beide Eltern berufstätig sind und die Betreuung etwa mit Hilfe von Großeltern organisieren.

  • Falsche Anreize

    Kritiker meinen, dass mit dem Geld gerade bei den Eltern falsche Anreize gesetzt würden, deren Kinder eine frühe Sprachförderung in der Kita besonders nötig hätten. Die CSU sieht dagegen erst mit dem Betreuungsgeld Wahlfreiheit bei der Kindererziehung garantiert. Die Eltern sollten selbst entscheiden, ob sie ihr Kind in eine Kita geben oder selbst betreuen. Ab August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf ein öffentlich gefördertes Betreuungsangebot.

  • Recht

    Auch rechtlich ist das Betreuungsgeld umstritten. Mehrere Verfassungsrechtler sagen, dass der Bund nach der Föderalismusreform von 2006 ein solches Gesetz gar nicht mehr verabschieden dürfe. Dies wurde von einem von der Union zur Bundestags-Anhörung eingeladenen Rechtswissenschaftler allerdings bestritten. Hamburg hat bereits eine Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld angekündigt, sollte es trotz des neuen Koalitionsstreites verabschiedet werden. Quelle: dpa

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