09.11.12

Bundestag

Auch Peer Steinbrück droht mit Klage gegen Betreuungsgeld

Kurz vor der geplanten Abstimmung über das Betreuungsgeld im Bundestag droht auch der SPD-Kanzlerkandidat mit einer Klage gegen das Gesetz.

Foto: dapd

Der designierte Kanzlerkandidat der SPD für die Bundestagswahl 2013, Peer Steinbrück, spricht sich vehement gegen das Bereuungsgeld aus
Der designierte Kanzlerkandidat der SPD für die Bundestagswahl 2013, Peer Steinbrück, spricht sich vehement gegen das Bereuungsgeld aus

Der designierte SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat angekündigt, im Falle eines Sieges bei der Bundestagswahl 2013 das Betreuungsgeld umgehend wieder abzuschaffen. "Mit einer SPD-geführten Bundesregierung wird es die kürzeste Halbwertszeit eines Gesetzentwurfes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland haben", sagte Steinbrück am Freitag im Deutschlandfunk.

Die umstrittene familienpolitische Leistung, die am Vormittag im Bundestag zur namentlichen Abstimmung steht, sei nicht nur fiskal-, arbeitsmarkt- und bildungspolitischer Unsinn. "Viel schlimmer ist, dass es das Selbstbestimmungsrecht der Frauen beschädigt", sagte der SPD-Politiker. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bezeichnete er als "eines der zentralen innenpolitischen Themen".

Steinbrück bekräftigt juristische Schritte

Zugleich bekräftigte Steinbrück, die SPD wolle gegen das Betreuungsgeld juristisch vorgehen. "Ich glaube, dass es berechtigt ist zu klagen", sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete. Seine Partei werde sich dabei mit den Grünen abstimmen, "um gegen ein so unsinniges, um nicht zu sagen, schwachsinniges Gesetz" vorzugehen.

Dies sei keine Einzelmeinung der SPD. Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert. Bei der Frage einer Klage werde man sich mit anderen Fraktionen abstimmen, kündigte Steinbrück an. "Und ich denke, wir sollten auch auf diesem Weg gegen ein so unsinniges – um nicht zu sagen schwachsinniges – Gesetz vorgehen." Auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hatte mit einer Klage gedroht.

"Stimmen Sie dem Betreuungsgeld nicht zu", forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterdessen die Abgeordneten auf. "Das Betreuungsgeld ist vom Ansatz her falsch, es kann daher auch nicht durch eine Bildungskomponente verbessert werden", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock in Berlin. Es sei eine Zumutung, wenn sich Eltern entscheiden müssten, ob sie einen staatlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch nehmen oder ihr Kind zu Hause betreuen und dafür Geld für das Bildungssparen bekommen, kritisierte Sehrbrock. Gerade einkommenschwache Familien würden so motiviert, ihr Kind zu Hause zu behalten.

Der Bundestag soll am Freitag über das Betreuungsgeld abstimmen, das von der Opposition rundweg abgelehnt wird. Auch in Union und FDP gibt es Kritiker. Nach Probeabstimmungen in beiden Fraktionen wird allerdings trotz mehrerer Nein-Stimmen mit einer klaren Mehrheit gerechnet. Allerdings zeichnet sich ab, dass rund zehn Abgeordnete wegen Krankheit fehlen werden.

Steinbrück begrüßt hingegen die Praxisgebühr

Das Betreuungsgeld soll zum 01. August kommenden Jahres starten. Gezahlt wird es an Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause erziehen und nicht vom Kita-Ausbau profitieren. Im ersten Jahr soll es 100 Euro und vom 01. August 2014 an 150 Euro im Monat betragen.

Das ebenfalls zur Abstimmung stehende Ende der Praxisgebühr begrüßte Steinbrück dagegen. "Die Abschaffung der Praxisgebühr ist richtig und findet die Zustimmung der SPD". Er betonte: "Das ist das einzige Element aus dieser Party, die es am letzen Sonntag im Koalitionsausschuss gegeben hat, wo jeder noch mal Geschenke gekriegt hat, wo wir sagen, das ist richtig."

Die Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal für Arzt- und Zahnarztbesuche soll nach dem Willen der Koalition zum 1. Januar 2013 wegfallen. Das Betreuungsgeld soll es ab 1. August 2013 für Kinder zwischen ein und drei Jahren geben, die von ihren Eltern nicht in eine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung gegeben werden. Im kommenden Jahr sollen es zunächst 100 Euro, ab 1. August 2014 dann 150 Euro sein. Das Betreuungsgeld kann nach den Plänen auch zur privaten Altersvorsorge und zum Bildungssparen genutzt werden. In diesem Fall gibt es einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro pro Monat.

Quelle: Reuters/AFP/dapd/nbo
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Streit ums Betreuungsgeld
  • Streit

    Lange war ein Gesetzesvorhaben nicht mehr so heftig umstritten wie das Betreuungsgeld. Die Kritik eint Arbeitgeber, Gewerkschaften und Opposition: Sie sprechen von einer „Kita-Fernhalteprämie“ oder einer „Herdprämie“, mit der das klassische Frauenbild verfestigt werden solle. Die Befürworter – vor allem in der CSU – erhoffen sich dagegen eine bessere Bindung von Eltern und Kind, wenn es im zweiten und dritten Lebensjahr zu Hause betreut wird. Und nicht in einer Kita oder von einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Tagesmutter.

  • Geld

    Seit 2006 wird über das Betreuungsgeld gestritten. Auf Druck der CSU wurde es 2009 im Koalitionsvertrag von Union und FDP aufgenommen. Laut Gesetzentwurf soll es ab Januar 2013 für die Eltern ein Betreuungsgeld geben, die ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr nicht in eine Kita geben oder keine öffentlich geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen. 2013 soll es 100 Euro monatlich geben, ab 2014 150 Euro. Das Geld gibt es auch dann, wenn beide Eltern berufstätig sind und die Betreuung etwa mit Hilfe von Großeltern organisieren.

  • Falsche Anreize

    Kritiker meinen, dass mit dem Geld gerade bei den Eltern falsche Anreize gesetzt würden, deren Kinder eine frühe Sprachförderung in der Kita besonders nötig hätten. Die CSU sieht dagegen erst mit dem Betreuungsgeld Wahlfreiheit bei der Kindererziehung garantiert. Die Eltern sollten selbst entscheiden, ob sie ihr Kind in eine Kita geben oder selbst betreuen. Ab August 2013 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf ein öffentlich gefördertes Betreuungsangebot.

  • Recht

    Auch rechtlich ist das Betreuungsgeld umstritten. Mehrere Verfassungsrechtler sagen, dass der Bund nach der Föderalismusreform von 2006 ein solches Gesetz gar nicht mehr verabschieden dürfe. Dies wurde von einem von der Union zur Bundestags-Anhörung eingeladenen Rechtswissenschaftler allerdings bestritten. Hamburg hat bereits eine Verfassungsklage gegen das Betreuungsgeld angekündigt, sollte es trotz des neuen Koalitionsstreites verabschiedet werden. Quelle: dpa

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