20.10.12

Hans-Peter Friedrich

Innenminister fahndet nach 110 Neonazis im Untergrund

Auch nach der Zerschlagung der NSU sind Rechtsextremisten in Deutschland aktiv. Hans-Peter Friedrich fordert "starken Verfassungsschutz".

Foto: dpa

Laut Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wird derzeit nach mehr als 100 untergetauchten Rechtsextremisten in Deutschland gefahndet
Laut Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wird derzeit nach mehr als 100 untergetauchten Rechtsextremisten in Deutschland gefahndet

Auch nach der Enttarnung der Neonazi-Gruppe NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) ist ein Netz von Rechtsextremisten in Deutschland aktiv. Die Bundesregierung fahndet weiterhin nach mehr als 100 Rechsextremisten im Untergrund.

"Das Bundeskriminalamt geht mit Stand von Mitte September von zuletzt 110 mit offenen Haftbefehlen untergetauchten Rechtsextremisten aus", sagte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) der "Welt am Sonntag". Die Zahl könne sich allerdings durch Verhaftungen oder neu hinzugekommene Haftbefehle verändert haben.

Keine Nachahmer

Der CSU-Minister sagte, er gehe nicht davon aus, dass es Nachahmer der Neonazi-Terrorgruppe gebe, die wahllos Leute erschießen und darüber nichts verlautbaren lassen. "Aber dass es im rechtsextremistischen Milieu immer wieder fließende Übergänge zu gewalttätigen und terroristischen Strömungen geben kann, halte ich für möglich. Und dagegen müssen wir uns wappnen", betonte Friedrich.

Die Demokratie brauche deshalb einen "starken Verfassungsschutz". Zudem gebe es nun das behördenübergreifende Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus sowie die neu geschaffene elektronische Rechtsextremismusdatei.

Bei NPD-Verbot droht juristischer Streit

Im Fall eines NPD-Verbotverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht rechnet Innenminister Friedrich mit juristischen Auseinandersetzungen über V-Leute des Verfassungsschutzes. "Selbstverständlich wird die NPD vor Gericht behaupten, dass die Angaben von V-Leuten stammen. Da müssen wir gegenhalten", sagte er der Zeitung . Das erste Verfahren scheiterte 2003 vor dem Verfassungsgericht, weil zahlreiche V-Leute in den Führungsebenen der NPD tätig waren.

Auf die Frage, ob er das dieses Mal sicher ausschließen könne, antwortete der Minister: "Das habe ich mit den Länder-Innenministern vereinbart. Unsere Materialsammlung stammt aus offen zugänglichen Quellen." In den nächsten Wochen müsse man aber erst einmal mehr als 1000 Seiten des Beweismaterials, das gegen die NPD gesammelt wurde, sorgfältig bewerten. "Es wäre töricht, den zweiten vor dem ersten Schritt zu gehen", sagte Friedrich.

Vorsicht vor Verbotsantrag

In der Debatte, einen Verbotsantrag über den Bundesrat auf den Weg zu bringen, mahnte Friedrich zur Vorsicht: "Auch die Länder wollen mit Sicherheit keinen Verbotsantrag um jeden Preis. Das Verfahren hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn man die aggressiv-kämpferische Grundhaltung der NPD gegen unseren Staat belegen kann; da sind wir uns, glaube ich, einig."

Quelle: dpa/dapd/bee
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