17.09.12

Ex-Serienstraftäter

"Mehmet" will deutscher Heimat "etwas zurückgeben"

Schon mit 13 Jahren war er Serienstraftäter, dann wurde Muhlis A. alias "Mehmet" ausgewiesen. Nun ist er 28 und kämpft um seine Rückkehr. Er sei geläutert und wolle niemandem auf der Tasche liegen.

Foto: Muhlis A.

Muhlis A. alias „Mehmet“
Muhlis A. alias "Mehmet"

Sein Idiom hat er behalten, auch in den vergangenen sieben Jahren, in denen er nicht mehr hier war. "Ich möchte Deutschland beweisen, dass ich ein positives Mitglied der Gesellschaft sein kann", sagt Muhlis A. mit bayerischem Akzent im Gespräch mit der Berliner Morgenpost.

"Was ich getan habe, bereue ich sehr. Ich war damals ein Kind. Die Zeit wird zeigen, dass ich mich geändert habe. Ich verspreche, dass ich mich an die Gesetze halten werde."

Der 28-Jährige aus München, besser bekannt als "Mehmet", das "Terrorkind" oder "Der Schrecken von Neuperlach" will nach Deutschland zurückkehren. Sein Anwalt Burkhard Benecken aus Marl wird in dieser Woche einen entsprechenden Antrag bei der Ausländerbehörde in München einreichen.

Herrmann: "'Mehmet' wollen wir hier nicht"

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann fragt: "Wieso sollten wir 'Mehmet' jetzt eine Läuterung glauben? Seiner 18-monatigen Haft hat er sich durch Ausreise in die Türkei entzogen. Muhlis A. hat mehr als 60 Straftaten auf dem Kerbholz. Unter anderem hat er schon als 14-jähriger mit einer Zaunlatte auf sein bewusstlos am Boden liegendes Opfer eingeschlagen", sagte Herrmann der Berliner Morgenpost.

"Im Jahr 2003 glaubten Jugendgerichte und Sozialpädagogen auch schon einmal an eine positive Entwicklung. Diesen Glauben machte 'Mehmet' umgehend selbst zunichte, indem er seine Eltern mehrfach geprügelt, beraubt und mit dem Tode bedroht hat. Wieso sollten wir 'Mehmet' jetzt eine Läuterung glauben?", sagte der CSU-Politiker.

"Die Stadt München hat ihm im Juni 2006 die Wiedereinreise untersagt. Und ich sage auch heute noch ganz klar: Muhlis A. alias 'Mehmet' wollen wir hier nicht", so Herrmann.

Mit 13 Jahren bereits 60 Straftaten begangen

Es ist ein prekärer Fall. Muhlis A. erlangte in den 90er-Jahren bundesweite Bekanntheit, weil er seine Mitmenschen terrorisierte. Das Pseudonym "Mehmet" wurde ihm damals verpasst, um ihm nicht die Zukunft zu verbauen – eine Gefahr, die angesichts von Dutzenden kriminellen Handlungen im Kindesalter durchaus bestand.

Im Alter von 13 Jahren hatte Muhlis bereits 60 Straftaten begangen, darunter Körperverletzung, Erpressung und Bedrohung. Weil er noch nicht strafmündig war, konnte er für seine Taten nicht belangt werden.

Als er kurz nach seinem 14. Geburtstag einen Mitschüler bewusstlos prügelte und das Opfer ausraubte, ging Muhlis A. in Untersuchungshaft, ein Münchner Jugendgericht verurteilte ihn zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Daraufhin verlängerte die Ausländerbehörde seine Aufenthaltserlaubnis nicht, der türkischstämmige Junge wurde im November 1998 in die Türkei abgeschoben.

Eine umstrittene Entscheidung – weil er in Deutschland geboren wurde, im Münchner Stadtteil Neuperlach aufwuchs, und seine Eltern hier seit 30 Jahren lebten und arbeiteten.

Ein "faktischer Inländer"

In der Türkei wurde Muhlis A. zum Medien-Star, beim Musiksender "Kral TV" bekam er seine eigene Sendung. Glücklich wurde er nicht. Der Jugendliche kämpfte für seine Rückkehr und klagte gegen die Stadt München wegen Versagung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis – in erster Instanz ohne Erfolg.

Im Berufungsverfahren gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof der Klage statt und stufte die Abschiebung als rechtswidrig ein. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte dieses Urteil. Muhlis A. sei ein "faktischer Inländer", hieß es damals.

Im Sommer 2002 kehrte der Junge zurück nach München, und damals schien es so, als habe sich ausgerechnet der Rauswurf aus Deutschland gelohnt. Muhlis A. schaffte seinen Hauptschulabschluss, er ließ sich nichts zu Schulden kommen, der "Spiegel" taufte ihn "Das Comeback-Kid".

Doch diese Einschätzung kam zu früh, Muhlis A. wurde rückfällig. Im März 2005 wurde er festgenommen, weil er seine Eltern in deren Wohnung verprügelt und Geld von ihnen erpresst hatte. Das Urteil: 18 Monate Haft.

Unmittelbar nach dem Prozess setzte sich der damals 20-Jährige in die Türkei ab. Weil er sich nicht den deutschen Behörden stellte, wurde eine Ausweisung verfügt, die bis heute gilt und eine Einreise unmöglich macht. In der 60.000-Einwohner-Stadt Cerkezköy, nicht weit von Istanbul, begann Muhlis A. ein neues Leben. Dort lebt er bis heute und betreibt eine Paintball-Anlage.

"Ich will dem Land etwas zurückgeben"

Er sagt: "Wenn ich nach Deutschland zurückkomme, werde ich dem Staat sicher nicht auf der Tasche liegen. Ich verdiene als Unternehmer mein eigenes Geld und benötige keine Unterstützung." Sein Geschäft in Cerkezköy wolle er weiter betreiben. "Ich habe mehrere Angestellte, für die ich eine Verantwortung habe."

Daher plane er auch nicht, sich dauerhaft in Deutschland aufzuhalten: "Es geht mir um die Möglichkeit, wieder in meine Heimat zu können – und das ist Deutschland. Ich will dem Land etwas zurückgeben." Er sagt, er wolle mit Jugendämtern zusammenarbeiten und "kriminelle Jugendliche zurück auf die richtige Bahn bringen."

Hat Muhlis A. eine dritte Chance verdient? Er meint: "Ja, auf jeden Fall." Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagte der Berliner Morgenpost: "In einem Rechtsstaat hat jeder Anspruch darauf, dass seine Anträge nach den dafür geltenden rechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden. Mehr aber auch nicht."

"Mein Mandant ist geläutert"

Sein Anwalt Benecken glaubt fest an die Rückkehr. "Es gibt starke Argumente, die wir vorbringen können. Ein Punkt ist, dass der Staat meinem Mandanten mit der Abschiebung Unrecht getan hat und diesen Fehler irgendwann ausgleichen muss. Außerdem hat er die Taten in einem sehr frühen Alter begangen, hier spielt die Episodenhaftigkeit eine große Rolle."

Der Begriff aus dem Bereich der Jugendkriminalität beschreibt den Anpassungsprozess von Jugendlichen in die Gesellschaft: Fast alle Menschen verstoßen demnach in jungen Jahren gegen Rechtsnormen, kommen aber mit zunehmendem Alter meist zur Vernunft.

"Mein Mandant ist geläutert. Davon bin ich überzeugt", sagt Benecken. Doch selbst wenn die Ausländerbehörde seinem Antrag stattgibt, droht Muhlis A. in Deutschland Ärger. Der Haftbefehl gegen ihn wegen der Attacke auf seine Eltern besteht weiterhin.

Innenminister Herrmann ließ wissen: "Wenn er nach Deutschland einreist, muss er seine gerechte Strafe absitzen." Die Erfolgsaussichten von Beneckens zusätzlichem Antrag auf Straferlass für Muhlis A. sind also eher gering.

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