02.09.12

EU-Plan

40 Prozent aller Aufsichtsräte sollen weiblich werden

Die EU plant eine Richtlinie zur Einführung einer gesetzlichen Frauenquote. Halten sich die Firmen nicht an die Vorgaben, gibt es Strafen.

Foto: DAPD
Frauenquote
EU-Justizkommissarin Viviane Reding plant die Einführung einer gesetzlichen Frauenquote

Die Europäische Kommission macht Ernst in Sachen Frauenquote. Justizkommissarin Viviane Reding plant für den Herbst eine Richtlinie, welche die 27 EU-Staaten zur Einführung einer gesetzlichen Regelung verpflichtet.

Dann wird als bindendes Ziel ausgegeben, dass "40 Prozent aller Aufsichtsräte dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören müssen".

Dieses Ziel gilt für börsennotierte Unternehmen und muss bis zum 1. Januar 2020 umgesetzt werden", heißt es in dem Entwurf. Er liegt Morgenpost Online vor. Halten sich die Firmen nicht an die Vorgaben, gibt es Strafen: Bußgelder, den Entzug staatlicher Subventionen oder den Ausschluss von öffentlichen Wettbewerben.

Wird ein Mann zum Aufsichtsrat berufen, obwohl es eine mindestens genauso qualifizierte Frau für den Posten gegeben hätte, könnte er den Job deshalb wieder verlieren. Welche Sanktionen sie konkret ergreifen, können die Mitgliedsstaaten selbst bestimmen.

Kein Erfolg mit freiwilligen Verpflichtungen

Brüssel will seit Jahren mehr Frauen in Top-Positionen der Industrie und Wirtschaft bringen. Freiwillige Verpflichtungen brachten bisher aber keinen nennenswerten Erfolg. Aus Deutschland kam heftiger Gegenwind, als Reding vor einigen Monaten erstmals mit einer gesetzlichen Regelung drohte.

Sowohl Vertreter der Regierungskoalition als auch Unternehmen warnten, dass starre Vorgaben der Wirtschaft mehr schaden als nützen – gerade in Zeiten der Krise.

Die EU-Kommissarin trägt den Bedenken mit ihrem Vorschlag Rechnung. So beschränkt sich die Frauenquote auf Aufsichtsräte, Vorstände sind nicht betroffen. Und "die Richtlinie gilt nicht für kleine und mittlere Unternehmen, selbst wenn sie börsennotiert sind, da der Verwaltungsaufwand und die zu investierenden Maßnahmen im Verhältnis höher liegen". Damit sind Familienunternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter haben oder deren Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro liegt, ausgenommen.

Posten nur bei gleicher Qualifikation

Die Justizkommissarin hütet sich zugleich vor dem Vorwurf der "umgekehrten Diskriminierung". Dem Text zufolge hat eine Bewerberin nur Chancen auf den angestrebten Aufsichtsratsposten, wenn ihre Qualifikationen denen ihres männlichen Konkurrenten in keiner Weise nachstehen.

So bekommt eine Kandidatin nur Priorität, wenn sie "in Hinsicht auf ihre Eignung, Kompetenz und berufliche Leistung gleich qualifiziert ist". Einfach nur Frau zu sein reicht also nicht. Nach genau festgelegten Kriterien bekommen die Firmen außerdem eine "Flexibilitätsklausel" zugestanden.

Demnach kann auch ein Mann den Aufsichtsratsposten bekommen, selbst wenn sich Rivalinnen mit gleichen Voraussetzungen beworben haben.

Frauenanteil in den deutschen Aufsichtsräten bei 19,4 Prozent

Wenn Deutschlands Börsenunternehmen die 40-Prozent-Marke in den nächsten sieben Jahren erreichen sollen, müssen sie sich anstrengen: Derzeit liegt der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 30 Dax-Konzerne nur bei 19,4 Prozent. Nur die Deutsche Bank entspricht schon heute der geplanten Vorgabe aus Brüssel.

Auch im Rest der EU sieht es schlecht aus: Obwohl Frauen 45 Prozent der Arbeitnehmer stellen und 56 Prozent aller Studenten weiblich sind, werden EU-weit sechs von sieben Aufsichtsratsposten von Männern besetzt.

Erst wenn der Gesetzgeber einschreitet, ändern sich die Statistiken: In Frankreich, wo die Regierung Anfang 2011 eine Frauenquote einführte, schnellte der Anteil weiblicher Führungskräfte um zehn Prozent nach oben. Während Familienministerin Kristina Schröder (CDU) für eine freiwillige "Flexi-Quote" wirbt, unterstützt Arbeitsministerin Ursula von der Leyen Redings Plan.

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