28.08.12

Innenminister

Länder behalten Kompetenz beim Verfassungsschutz

Eine Entmachtung der Länder bei der Reform des Verfassungsschutzes wird es nicht geben. Darauf einigten sich die Innenminister.

Quelle: dapd
28.08.12 0:49 min.
Die Innenminister haben sich darauf geeinigt, ihre Verfassungsschutzbehörden zur gegenseitigen Information zu verpflichten. Dies gaben die Ressortchefs nach einem Sondertreffen in Berlin bekannt.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) hat die Einigung von Bund und Ländern auf eine Verfassungsschutzreform begrüßt. Bei einer Sonderkonferenz in Berlin vereinbarten die Innenminister eine Informationspflicht der Länder gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Die operative Arbeit bleibt hingegen Ländersache. "Vertiefte Kenntnisse der örtlichen und regionalen Szene sind zur Beobachtung und Analyse extremistischer Phänomene unabdingbar", unterstrich Jäger in einer Mitteilung.

Der Inlandsgeheimdienst war durch Pannen und Versäumnisse bei der Aufklärung der Neonazi-Mordserie in die Kritik geraten. Nach Protesten aus den Ländern hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) seine Pläne für die Verfassungsschutz-Reform entschärft. Die Landesämter sollen keine Kompetenzen abgeben, aber das Bundesamt künftig umfassend über ihre Tätigkeit informieren müssen.

Gemeinsam treten Bund und Länder auch für eine bessere parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes ein. "Das jeweilige parlamentarische Kontrollgremium muss über relevante Vorgänge und operative Maßnahmen von besonderer Bedeutung nicht erst auf Nachfrage, sondern regelmäßig unterrichtet werden", betonte Jäger. Die Kompetenzen der Ausschüsse sind in den Ländern bislang sehr unterschiedlich geregelt.

Wichtig seien zudem klare rechtsstaatliche Vorgaben für den Einsatz und die Führung von Verbindungsleuten des Verfassungsschutzes, unterstrich Jäger. "Künftig werden ihre Führung und die Kontrolle ihres Einsatzes bundeseinheitlichen Standards folgen."

Zuvor hatte Jäger die Richtlinien in NRW als "Blaupause" empfohlen. "Wir brauchen weiter menschliche Quellen für bestimmte Informationen. Diese Quellen dürfen aber weder in der Führungsspitze einer Organisation sitzen noch Straftäter sein", sagte er. Weitere wichtige Standards seien: keine wirtschaftliche Abhängigkeit durch zu hohe Honorare und rotierendes Personal bei der Führung der V-Leute. Die Missachtung solcher Standards waren bislang wesentliche Stolpersteine für ein NPD-Verbot.

Die ursprünglich von Friedrich geforderte Konzentration des Bundesamtes für Verfassungsschutz auf gewaltbereite Extremisten ist damit nicht erledigt. Der Vorschlag bleibe aktuell und gehe in die Beratungen der Gremien mit ein, betonte der Minister.

Henkel für Standort Berlin

Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) sieht Berlin als idealen Standort für ein gemeinsames Extremismus- und Terrorabwehrzentrum: "In einem solchen Zentrum sollen alle Phänomenbereiche gebündelt werden: Rechtsextremismus, Islamismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus", sagte Henkel. "Bei der Standortwahl spricht aus meiner Sicht vieles dafür, diese Einrichtung in Berlin anzusiedeln."

In Berlin hat schon das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum seinen Sitz. Dieses soll nach Henkels Ansicht mit dem Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus mit Standorten in Köln und Meckenheim verschmelzen. "Bei der Bekämpfung des Extremismus kommt es vor allem auf eine vertiefte Kooperation zwischen den föderalen Ebenen und zwischen den Behörden an", sagte Innensenator Henkel. "Der Informationsaustausch ist von entscheidender Bedeutung." In der Vergangenheit hatten sich. In der Vergangenheit hatten sich mehrere Politiker wie etwa Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) für ein solches Zentrum in Berlin ausgesprochen.

Druck bekommt Friedrich vom Koalitionspartner FDP, der Landesämter fusionieren will. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnte vor einem "Klein-Klein". Sie fordert die Zusammenlegung mehrerer der 16 Landesämter.

Quelle: dpa/sei
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