14.08.12

Religion

Muslime erhalten in Hamburg Anrecht auf religiöse Feiertage

Künftig gibt es in Hamburg für muslimische Schüler schulfrei an islamischen Feiertagen. Der Vertrag ist einmalig in Deutschland.

Foto: Getty
Muslimische Frauen in Hamburg: Die Hansestadt schließt mit Muslimen und Aleviten eine Art Staatsvertrag ab
Muslimische Frauen in Hamburg: Die Hansestadt schließt mit Muslimen und Aleviten eine Art Staatsvertrag ab

Schulfrei an islamischen Feiertagen, Religionsunterricht, Bestattungsrituale – als erstes Bundesland will Hamburg Rechte und Pflichten islamischer Religionsgemeinschaften in einem Vertrag regeln. Die seit 2007 laufenden Verhandlungen seien abgeschlossen, sagte Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) am Dienstag.

Bevor die Unterschriften unter den Vertrag gesetzt werden, muss allerdings noch die Hamburgische Bürgerschaft zustimmen, in der die absolute Mehrheit hat. Es reicht nach Angaben des Senats eine einfache Mehrheit.

"Wir hoffen, dass dieser Vertrag auch für andere Bundesländer als Initialzündung angesehen wird", sagte Aziz Alsandemir von der Alevitischen Gemeinde Deutschland. Mit der Vereinbarung werde für "Rechtssicherheit und Transparenz" gesorgt, erklärte Murat Pirildar vom Verband der Islamischen Kulturzentren.

"Ein Zeichen der Anerkennung der Muslime in Hamburg"

Mit der Katholischen und der Evangelischen Kirche gibt es bereits schriftliche Vereinbarungen in Form eines Kirchenstaatsvertrages. Der neue Vertrag sei ein Zeichen der Anerkennung der Muslime in Hamburg und von historischer Bedeutung, sagte Zekeriya Altug von der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion. In der Hansestadt leben rund 130 000 Muslime.

Unter anderem sollen die islamischen Feiertage den christlichen gleichgestellt werden. Muslimische Schüler brauchen beispielsweise beim Ramadan- oder Opferfest nicht in die Schule zu kommen. Arbeitnehmer dürfen sich an diesen Tagen freinehmen – die Zeit müssen sie allerdings nacharbeiten. Auch die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in dem Vertragsentwurf klargestellt.

Für den gemeinsamen Religionsunterricht an staatlichen Schulen ist festgelegt, dass sich die evangelische Kirche und die muslimischen Gemeinden gleichberechtigt die Verantwortungen für dieses Fach teilen. Unterrichten dürfen dann auch Muslime, die das zweite Staatsexamen haben. Beim Thema Religionsunterricht legten die Vertragspartner eine fünfjährige Probephase fest. Die katholische und die evangelische Kirchen begrüßten die Vereinbarungen. Auch die CDU-Oppositionsfraktion befürwortet den Vertrag. Jedoch gebe es noch eine Reihe von Detailfragen, die vor einem endgültigen Beschluss geklärt werden müssten, hieß es.

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