Terrorismus
Ex-Leibwächter von Osama bin Laden lebt in Deutschland
Er ist in Deutschland untergekommen: Der ehemalige Leibwächter des einstigen al-Qaida-Chefs beschäftigt die Sicherheitsbehörden.
Ein Ex-Leibwächter des Terroristenchefs Osama bin Laden lebt seit Jahren in Bochum, obwohl Sicherheitsbehörden ihn für gefährlich halten. Ausweisungsversuche der Ausländerbehörde sind bislang gescheitert. Das bestätigte am Montag das nordrhein-westfälische Innenministerium in Düsseldorf. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits im März 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen den Tunesier Sami A. eingeleitet, um den Anfangsverdacht der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu prüfen. Das Verfahren musste aber mangels stichhaltiger Beweise im Mai 2007 eingestellt werden.
Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat den früheren Angehörigen der Leibgarde von al-Qaida-Chef Bin Laden schon seit acht Jahren im Visier. "Wir stufen Sami A. als einen gefährlichen Prediger ein", teilte Verfassungsschutzpräsident Burkhard Freier am Montag mit.
Die Zeitungen der WAZ-Gruppe berichteten unter Hinweis auf Dokumente der Bundesanwaltschaft, dass der mutmaßliche Salafist mitverantwortlich für die Radikalisierung von zwei Mitgliedern der sogenannten Düsseldorfer al-Qaida-Zelle sein. Den beiden sowie zwei weiteren Mitangeklagten wird derzeit am Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gemacht. Inwieweit Sami A. möglicherweise für die Radikalisierung anderer Muslime verantwortlich ist, sei nicht Gegenstand der Ermittlungen gewesen, so die Bundesanwaltschaft.
Der Sprecher der Bundesanwaltschaft betonte, Sami A. sei nicht für die Rekrutierung der Düsseldorfer Zelle verantwortlich gewesen. Der Mitangeklagte Abdeladim al-K. habe den Anschlag geplant und seine mutmaßlichen Komplizen rekrutiert. Weitere Einzelheiten nannte der Sprecher mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.
Die Stadt Bochum versuchte bislang vergeblich, Sami A. nach Tunesien abzuschieben. Im März 2011 hob das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Ausweisungsverfügung des Ausländerbüros auf - unter anderm, weil Sami A. mit einer Deutschen verheiratet ist und das Paar drei gemeinsame Kinder hat. Gegen das Urteil legte die Stadt Berufung ein, über die nun das Oberverwaltungsgericht Münster zu entscheiden hat.















