25.07.12

Urteil

Karlsruhe erklärt deutsches Wahlrecht für verfassungswidrig

Das neue Wahlrecht für Bundestagswahlen ist verfassungswidrig, urteilten die Richter. Die Chancengleichheit der Parteien werde nicht gewahrt

Quelle: Reuters
25.07.12 1:54 min.
Das Bundesverfassungsgericht erklärt das neue Verfahren zur Zuteilung der Sitze im Bundestag für verfassungswidrig. Damit ist die von der schwarz-gelben Koalition durchgesetzte Reform gescheitert.

Das Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Wahlrechtsreform als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien.

Zentrale Bestimmungen zur Verteilung der Abgeordnetensitze wurden mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden.

Die bisherige Regelung lasse zu, dass Überhangmandate in einem Umfang anfallen, "der den Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufhebt", befanden die Karlsruher Richter. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil Sitze zustehen.

Bei der Bundestagswahl 2009 gab es 24 Überhangmandate, die alle an die Union fielen. Das Verfassungsgericht setzte nun selbst eine "zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten".

Reform im Alleingang durchgesetzt

Union und FDP hatten im vergangenen Jahr eine Reform des Wahlrechts im Alleingang durchgesetzt, da es zu keiner Einigung mit der Opposition kam. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger hatten dagegen in Karlsruhe geklagt.

"Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren", sagte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle.

Bereits 2008 hatten die Karlsruher Richter das frühere Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt und innerhalb von drei Jahren eine Neuregelung verlangt.

Nach Verkündung des Urteils bot die Koalition der Opposition unverzügliche Gespräche über ein neues Wahlrecht an. "Die Tür zu gemeinsamen Verhandlungen steht weit offen", erklärte der FDP-Wahlrechtsexperte Stefan Ruppert.

Nach seinen Worten wurde mit der Entscheidung in Karlsruhe Rechtssicherheit hergestellt. "Das bewährte deutsche Wahlrecht bleibt in seinen Grundzügen erhalten", erklärte der FDP-Politiker. Die Änderungswünsche des Gerichts seien "technischer Natur und gut umsetzbar". Die FDP werde alles dafür tun, dass das neue Wahlrecht noch rechtzeitig vor der nächsten Bundestagswahl verabschiedet werden wird.

Der parlamentarische SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann sprach von einem "guten Tag für unsere Demokratie" und für die Bürger."Die Koalition muss jetzt reden. Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich. Wir stehen für schnelle Gespräche bereit", fügte Oppermann hinzu. Die SPD habe bereits im vergangenen Jahr einen Vorschlag für ein verfassungskonformes Wahlrecht gemacht.

Quelle: dpa/AFP/dapd/mim
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