09.07.12

Verbraucherschutz

Kommando zurück - Regierung ändert Meldegesetz wieder

Bürger und Datenschützer haben die Novelle des Meldegesetzes heftig kritisiert. Auch der Berliner Innensenator lehnt die Pläne ab.

Foto: DPA
Das neue Meldegesetz sieht vor, dass Ämter Daten wie Name und Anschrift an Unternehmen gegen Gebühr weitergeben dürfen, ohne den jeweiligen Bürger zu fragen
Das neue Meldegesetz sieht vor, dass Ämter Daten wie Name und Anschrift an Unternehmen gegen Gebühr weitergeben dürfen, ohne den jeweiligen Bürger zu fragen

Binnen weniger Stunden hat die schwarz-gelbe Bundesregierung auf die geballte Kritik von Opposition, Datenschützern und Medien reagiert und sich von dem kürzlich verabschiedeten neuen Meldegesetz distanziert. Das umstrittene Gesetz, das Ende Juni unter äußerst geringer Beteiligung im Bundestag verabschiedet wurde, werde im parlamentarischen Verfahren noch einmal verändert, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag.

Das neue Meldegesetz soll privaten Adresshändlern von 2014 an den Zugriff auf persönliche Daten bei den Bürgerämtern erleichtern. Einiges deutet nun jedoch auf eine Rückkehr zur ursprünglichen Gesetzesfassung des Bundesinnenministeriums hin.

In der ursprünglichen Gesetzesfassung der Bundesregierung war vorgesehen gewesen, dass die Bürger der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen mussten ("Einwilligungslösung"). In der von den Innenpolitikern der Koalition veränderten Fassung ist derzeit vorgesehen, dass die Bürger Widerspruch gegen eine Weitergabe einlegen müssen ("Widerspruchslösung"). So war das Gesetz am 28. Juni vom Bundestag mit den Stimmen von Union und FDP beschlossen worden.

Der CSU-Vorsitzende Horst Seehofer kündigte an: "Das wird korrigiert." Dies sei die "ganz überwiegende Meinung im Vorstand" seiner Partei gewesen. Kurz zuvor noch hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hingegen vor "Schnellschüssen" gewarnt.

Mehrere Bundesländer kündigten an, das Gesetz im Bundesrat ablehnen zu wollen. Neben Nordrhein-Westfalen positionierten sich so auch die von schwarz-gelben Koalitionen regierten Länder Bayern und Niedersachsen. "Wenn das stimmt, was ich bisher weiß, dann wird Bayern dem nicht zustimmen", sagte Seehofer.

Innensenator Henkel distanziert sich

Der Berliner Innensenator und CDU-Vorsitzende Frank Henkel verurteilte das von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossene neue Meldegesetz. "Ich halte die Widerspruchslösung für höchst problematisch." Es sei völlig unangemessen, "wenn jetzt der Bürger in der Bringschuld sein soll und einer kommerziellen Nutzung seiner Daten widersprechen muss". Eine entsprechende Weitergabe sollte nur erfolgen dürfen, wenn die Bürger vorher explizit zugestimmt haben.

Nach Henkels Ansicht wird das geplante Gesetz keinen Bestand haben. "Ich bin optimistisch, dass es uns gelingen wird, das Gesetz in diesem Punkt im weiteren Verfahren zu ändern und eine Lösung zu finden, die einen hinreichenden Datenschutz gewährleistet." Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, nannte das Gesetz im Deutschlandfunk ein "Geschenk für die Werbewirtschaft". Bereits am Wochenende hatten SPD und Grüne die Regelung kritisiert.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sprach sich für eine Neufassung des beschlossenen Gesetzes aus. "Der Regierungsentwurf des Meldegesetzes enthielt bewusst eine Einwilligungslösung", sagte sie der "Passauer Neuen Presse". Der Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestags, Wolfgang Bosbach (CDU), ließ ebenfalls Kritik erkennen. "Die Politik steht in der Pflicht, eine solche Änderung zu erklären", sagte Bosbach Morgenpost Online zum geänderten Gesetz. Doch daran habe es gefehlt.

Die Oppositionsparteien im Bundestag reagierten mit Spott auf die plötzliche Kehrtwende der Koalition. "Union und FDP sind erwischt worden, wie sie den Datenhunger der Werbewirtschaft stillen wollten", sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Hartmann, der Berliner Morgenpost. "Nun rudern sie auf öffentlichen Druck hin zurück – und nicht etwa aus Einsicht." Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) habe sich "nicht mit Ruhm bekleckert", sagte der SPD-Politiker. Mit Blick auf das erwartbare Nein des Bundesrats sagte Hartmann: "Gut, dass wir den Föderalismus und ein Zweikammersystem haben."

Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit zeigte sich "entsetzt" über das neue Meldegesetz. Die Bürger hätten ein Recht darauf, dass ihre Daten nicht einfach verkauft werden, sagte der SPD-Politiker am Montag. Die Bürger müssen nach Wowereits Auffassung "aktiv gefragt werden", ob sie ihre Daten weitergeben wollen oder nicht – erst recht, wenn es um kommerzielle Zwecke gehe. Wegen dieser Datenschutzbedenken stehe er persönlich dem Entwurf "sehr kritisch" gegenüber. Wie sich die Berliner Koalition im Bundesrat zu dieser Frage verhalten werde, hänge von den entsprechenden Beratungen mit dem Partner CDU ab.

Geballter Protest im Internet

Innerhalb weniger Stunden appellierten mehr als 50.000 Menschen an die Ministerpräsidenten der Länder, das Meldegesetz im Bundesrat zu stoppen. Sie trugen sich dafür auf der Internetseite der Aktion Campact mit ihrem Namen und ihrer Wohn- und Mailadresse ein.

Der Online-Appell ist Teil einer Kampagne unter dem Motto "Meine Daten sind keine Ware", die das Kampagnennetzwerk Campact gemeinsam mit der Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisation FoeBuD nach eigenen Angaben am Montagmorgen gestartet hat. Demnach fordern die Unterzeichner die Ministerpräsidenten auf, im Bundesrat dafür zu sorgen, dass keine Meldedaten weitergegeben werden dürfen, es sei denn, der Bürger hat dem ausdrücklich zugestimmt.

Das neue Meldegesetz wurde am 28. Juni im Bundestag beschlossen und soll privaten Adresshändlern von 2014 an den Zugriff auf persönliche Daten bei den Bürgerämtern erleichtern. Nachdem Bundestagsopposition und Datenschützer heftigen Widerstand ankündigten, rückte nun allerdings auch die Bundesregierung von dem Gesetz ab.

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Was bedeutet das neue Meldegesetz?
  • Das Gesetz

    In dem Gesetz heißt es, dass die Daten grundsätzlich weitergegeben werden dürfen – es sei denn, der Betroffene hat dem ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel bei der Anmeldung auf dem Bürgeramt.

     

  • Der Widerspruch

    Das Widerspruchsrecht wird deutlich eingeschränkt. Falls ein Adresshändler die Daten des Betroffenen schon hat und nur wissen will, ob sie noch aktuell sind, muss das Amt Auskunft erteilen. Ein Widerspruch ist unmöglich.

  • Bisherige Regelung

    Auch heute schon können zum Beispiel Unternehmen persönliche Daten beim Amt erfragen und abgleichen, solange der Betroffene dem nicht widersprochen hat. Die Meldeämter sind verpflichtet, die Bürger bei der Anmeldung auf ihr Widerspruchsrecht aufmerksam zu machen. In Berlin steht dieser Hinweis zum Beispiel in den einleitenden Erläuterungen zum Meldeformular.

  • Der Grund

    Bislang war das Meldewesen auf Länderebene geregelt, nach einem Rahmengesetz des Bundes. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ist das Melderecht auf den Bund übergegangen. Das Gesetz soll nun die neuen Zuständigkeiten regeln.

  • Welche Daten

    Privatpersonen und nicht-öffentliche Einrichtungen dürfen Auskunft bekommen über: Familienname, Vorname, Doktortitel, aktuelle Anschrift und die Tatsache, dass die Person gestorben ist.  Geschützt sind das Geschlecht, der Familienstand, die Staatsangehörigkeit und die Religion.

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