06.07.12

Mordfall Buback

Urteil gegen frühere RAF-Terroristin Becker erwartet

Im Mordfall Buback wird das Urteil gegen Ex-Terroristin Verena Becker verkündet. Eine Mittäterschaft kann wohl nicht nachgewiesen werden.

Foto: DAPD
Der Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker geht vermutlich nach fast 100 Tagen zu Ende
Der Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker geht vermutlich nach fast 100 Tagen zu Ende

Im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordanschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 wird voraussichtlich am heutigen Freitag (das Urteil verkündet. Damit geht einer der längsten Terrorismusprozesse der vergangenen Jahre zu Ende. Seit September 2010 wurde an fast 100 Tagen gegen die 59-Jährige verhandelt.

Die Bundesanwaltschaft fordert wegen Beihilfe zum Attentat eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für Becker. Zwei Jahre davon sollen wegen ihrer früheren Verurteilung zu lebenslanger Haft aber als bereits vollstreckt gelten. Die Behörde rückte von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft ab. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch für Becker.

Der Anwalt des Bruders des ermordeten Generalbundesanwalts verlangt eine lebenslange Haftstrafe wegen Mittäterschaft. Michael Buback, der Sohn des Getöteten und ebenfalls Nebenkläger, fordert hingegen keine Verurteilung der früheren Terroristin.

Die Bundesanwaltschaft hatte gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten beantragt. Becker habe sich wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 strafbar gemacht, sagte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Zwei Jahre der Strafe sollten allerdings aufgrund ihrer früheren Verurteilungen als bereits vollstreckt gelten.

Becker habe bei der Entscheidung für das Attentat einen entscheidenden Tatbeitrag geleistet, so die Anklagevertreterin. Sie habe bei einem Vorbereitungstreffen mit anderen RAF-Mitgliedern auf eine baldige Ausführung des Mordanschlags gedrungen und damit andere Terroristen beeinflusst.

An der unmittelbare Ausführung des Anschlags am 7. April 1977 sei Becker jedoch nicht beteiligt gewesen. Insgesamt sei ihr Tatbeitrag von untergeordneter Bedeutung und deshalb als Beihilfe zu werten.

Bei der Strafvollstreckung sei zu berücksichtigen, dass Becker bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt habe. Es dürfe Becker kein Nachteil entstehen, dass die Beteiligung am Anschlag auf Buback nicht bei ihrer früheren Verurteilung mit einbezogen wurde. Deshalb sollten zwei Jahre der Strafe bereits als verbüßt gelten. Dennoch würde der Antrag bedeuten, dass die 59-Jährige nochmals in Haft müsste; eine Aussetzung zur Bewährung wäre nicht möglich.

Die Verteidigung beantragte Freispruch. Der Prozess habe keinen Beweis dafür erbracht, dass die Angeklagte einen Beitrag zu den Morden geleistet habe. "Es gibt keine Beweismittel, die eine Verurteilung der Angeklagten tragen könnten", sagte Verteidiger Walter Venedey in seinem Plädoyer. Seine Mandantin müsse auch für die zeitweilige Untersuchungshaft entschädigt werden. Becker hat im Prozess ausgesagt, dass sie am Tattag im Ausland gewesen sei. Laut Verteidigung werden ihre Angaben durch einen Ausreisestempel in ihrem gefälschten Pass gestützt.

Verena Becker verzichtete am Ende des Prozesses auf das ihr zustehende letzte Wort. Auf das Angebot des Vorsitzenden Richters Hermann Wieland noch einmal das Wort zu ergreifen, sagte sie zweimal: "Nein danke."

Quelle: dapd/dpa/mim
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