22.02.13

Rechtsextreme Partei

Friedrich – NPD nutzt Verbotsverfahren als Werbung

Innenminister Friedrich sieht sich in seinen Befürchtungen bestätigt: Das Verbotsverfahren habe der NPD Auftrieb gegeben. Jetzt will er alles daran setzen, dass die Partei wirklich verboten wird.

Foto: dpa

Innenminister Hans-Peter Friedrich fürchtet, dass die NDP durch das Verbotsverfahren gegen sie eine Plattform bekommt
Innenminister Hans-Peter Friedrich fürchtet, dass die NDP durch das Verbotsverfahren gegen sie eine Plattform bekommt

Nach der Veröffentlichung geheimer Unterlagen seines Ministeriums zur NPD durch die rechtsextremistische Partei selbst sieht sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) in seinen Warnungen vor einem Verbotsverfahren bestätigt.

"Die Veröffentlichung der Materialsammlung durch die NPD zeigt, dass der Verbotsantrag der Länder der Partei eine öffentliche Bühne gibt", sagte Friedrich der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post". Genau dies habe er stets befürchtet.

"Die absterbende, für ihre eigenen Anhänger unattraktiv gewordene Partei nutzt das Verbotsverfahren für eigene Werbezwecke", sagte Friedrich. Allerdings gehe es jetzt darum, "alles daran zu setzen, dass der Verbotsantrag Erfolg hat und die NPD am Ende nicht auch noch triumphiert".

NPD veröffentlichte Materialsammlung

Die NPD hatte die Papiere für das Verbotsverfahren im Internet zugänglich gemacht. Die Länder hatten im Dezember im Bundesrat für einen NPD-Verbotsantrag gestimmt. Sie stützten sich dabei auch auf eine mehr als tausend Seiten starke Materialsammlung, deren Kurzfassung die NPD nun veröffentlichte.

Eine Gefahr für das geplante Verbotsverfahren sieht der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), trotzdem nicht. Das angestrebte Verfahren sei "selbstverständlich nicht geplatzt", sagte er der "Bild"-Zeitung vom Freitag. Das Material bleibe "Tatsache und damit Beweismittel".

Auch der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht, Udo di Fabio, gab Entwarnung. Wenn Verfahrensbeteiligte ihre Schriftsätze im Internet veröffentlichten, habe dies "in der Regel keine Auswirkungen, es entstehen keine Prozesshindernisse", sagte er.

Quelle: AFP/ks
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