09.02.13

Brutal misshandelt

Kampf für Todeskandidatin nach barbarischem Mord

Li Yan hat ihren Mann getötet, der sie monatelang brutal misshandelte. Sie soll hingerichtet werden, weil Chinas Richter häusliche Gewalt als Tatmotiv ablehnen. Jetzt schaltet sich die EU ein.

Foto: GAD/ l

Appell zur Rettung von Li Yan „in letzter Minute“ vor der Hinrichtung
Appell zur Rettung von Li Yan "in letzter Minute" vor der Hinrichtung

Ein schwarzer Trauerrand umrahmt den Online-Appell, als ob er schon ein Nachruf wäre. Das beigestellte Foto zeigt die 42-jährige Li Yan. Sie wartet in einer Todeszelle der Sichuaner Stadt Ziyang auf ihre Hinrichtung als Strafe dafür, dass sie ihren Mann barbarisch umbrachte.

Die Leiterin der Pekinger Gleichberechtigungsinitiative GAD und Frauenrechtsanwältin, Guo Jianmei, fordert mit ihrem Internetappell chinesische Bürger auf, im dramatischen Wettlauf gegen die Zeit Li "in allerletzter Minute vor ihrer Hinrichtung zu retten".

Überall im Land verbreiten chinesische Web-Seiten das ungewöhnliche Plädoyer um Nachsicht für eine rechtskräftig verurteilte Mörderin. Rund 400 Personen, darunter viele Anwälte, haben den Aufruf unterschrieben. Auch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights in China stehen dahinter. Sogar die EU-Vertretung in Peking bittet den Volkskongress im Namen aller EU-Länder, darunter Deutschland, um einen Gnadenakt.

Denn es geht nicht nur um einen Mord, den Li zweifelsfrei verübt hat. Es geht auch um die Umstände, wie es zu ihrer Bluttat kam. Sie rücken das in China gesellschaftliche und juristische Tabuthema der häuslichen Gewalt gegen Frauen in den Mittelpunkt öffentlicher Debatten.

Alle ignorierten Hilferufe

Die im März 2009 geschlossene Ehe Lis mit dem Arbeitslosen Tan Yong, dessen drei frühere Ehen wegen gewalttätigen Jähzorns geschieden wurden, setzte sie 20 Monate einem Martyrium aus. Anzeigen, die die wiederholt brutal misshandelte Frau bei Polizei, lokalen Behörden und Frauenverbänden stellte, blieben erfolglos.

Niemand wollte sich in einen Ehe- oder Familienstreit einmischen. Weil es keine amtlichen Ermittlungen gab, lagen später den Gerichten auch keine Beweise für häusliche Gewalt vor, die die Angeklagte Li vom Vorwurf des kaltblütigen Mordes hätten entlasten können. Am 3. November 2010, als der betrunkene Ehemann wieder einmal seine Wut an ihr ausließ und auch noch mit einem Luftgewehr Erdnüsse auf sie verschoss, rastete sie aus.

Sie entriss ihm das Gewehr und schlug ihm damit den Schädel ein. Dann zerstückelte sie ihn, um seine Leiche loszuwerden, bevor sie sich selbst stellte. Ihre Anwältin Guo sagte der Berliner Morgenpost: "Es war kein Mord, sondern Totschlag im Affekt und in totaler Panik."

Hinrichtung mehrfach verschoben

Nach Chinas Rechtspraxis müsste Li schon Anfang Februar durch Giftinjektion hingerichtet worden sein. Im August 2011 hatte sie das Gericht in Ziyang aufgrund der Schwere und Grausamkeit der Tat zur Todesstrafe ohne Bewährungsaufschub in erster Instanz verurteilt. Im August 2012 bestätigte das nächsthöhere Gericht das Urteil. Im Januar überprüfte die Pekinger Appellationskammer des Obersten Volksgerichts als letztmögliche Instanz das Urteil.

Die höchsten Richter senkten ihren Daumen. "Das ist jetzt gut 20 Tage her", sagte Anwältin Guo am Freitag. "Nach Chinas Vorschriften hätte die Todesstrafe innerhalb von sieben Tagen auch exekutiert werden müssen." Ihre Mandantin lebe aber noch. "Das ist ein gutes Zeichen." Chinas obersten Richtern seien wohl in letzter Minute Zweifel gekommen.

Der Grund könnte im landesweiten Aufschrei der Bürgerinitiativen und Juristen gegen eine Rechtsprechung sein, die häusliche Gewalt nicht als gerichtsrelevant ansieht und Opfer nicht schützt. Wie verbreitet das Problem auch ohne Einberechnung der Dunkelziffer ist, stellte der Allchinesische Frauenverband 2011 in einer Untersuchung fest. Jede vierte verheiratete Frau klagte danach über Gewalt zu Hause.

Die Todeskandidatin Li Yan kommt vielleicht auch deshalb mit dem Leben davon, weil das Thema unter Chinas obersten Richtern neu diskutiert wird. Richterin Xue Shulan, Vizeleiterin einer Strafkammer am Obersten Gericht, sagte Mitte Januar der Justizzeitung "Fazhi Ribao", es dürfe nicht sein, dass es in China keine einheitliche Urteilssprechung für das gleiche Delikt häuslicher Gewalt gibt.

Chinas Justiz müsse zu einer juristischen Definition finden, was häusliche Gewalt ist und wie sie bestraft werden muss, um Rechtsgleichheit herzustellen. Zu oft werden Übergriffe als Ehezank oder Familienstreit verharmlost, in den sich die Behörden nicht einmischen und keine strafrechtliche Verfolgung aufnehmen. Bürgerinitiativen haben inzwischen offene Briefe an den Volkskongress (Chinas Parlament) gerichtet, damit er häusliche Gewalt zum Straftatbestand macht.

Erster Erfolg gegen häusliche Gewalt

Auch Anwältin Guo will die Abgeordneten dafür gewinnen, diese Debatte auf die Tagesordnung des am 5. März beginnenden Volkskongresses zu setzen. Dazu passt der Ausgang eines spektakulären Scheidungs- und Abfindungsprozesses wegen häuslicher Gewalt, der erste derartige Prozess in China.

Die Amerikanerin Kim Lee gewann ihn in Peking gegen ihren berühmten chinesischen Mann und Fremdsprachenunternehmer Li Yang. Er hatte sie jahrelang brutal geschlagen. Nach vier Anhörungen verurteilte ihn das Gericht Anfang Februar, seiner Ex-Frau umgerechnet 1,5 Millionen Euro Schadenersatz zu zahlen.

"Wir kämpfen für ein neues Recht für die Frauen. Wir haben nun zwei Präzedenzfälle, um es durchzufechten", sagt Guo. Aber zuerst müsse sicher sein, dass das Todesurteil gegen Li Yan in eine Haftstrafe umgewandelt wird. Noch bangen alle Beteiligten um ihr Überleben.

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