09.01.13

Geisteszustand

Aurora-Amokläufer spielte nach der Tat mit Puppen

Die Ermittler werden aus Aurora-Amokläufer James Holden nicht schlau. Einerseits plante er die Tat akribisch und kaufte im Vorfeld ein Arsenal an Waffen. Andererseits spielte er im Verhör herum.

Foto: dapd

Die Skizze zeigt James Holden mit Handschellen im Gericht, das über seinen Geisteszustand entscheiden soll
Die Skizze zeigt James Holden mit Handschellen im Gericht, das über seinen Geisteszustand entscheiden soll

Die Frage über den Geisteszustand des Todesschützen von Aurora hat eine gerichtliche Anhörung zu dem Amoklauf mit zwölf Toten dominiert.

Die Ermittler wiesen auf die akribische Vorbereitung der Tat im vergangenen Juli hin, bei der der Verdächtige James Holmes in einem Kino im US-Staat Colorado das Feuer auf das Publikum eröffnet hatte. Gleichzeitig berichteten sie aber auch davon, wie er während des anschließenden Verhörs mit Puppen spielte. Die Anhörung soll klären, ob Holmes, dem mehr als 160 Anklagepunkte zur Last gelegt werden, auch tatsächlich vor Gericht gestellt wird. Die Verteidigung will beweisen, dass er psychisch krank ist.

Nach Angaben der Ermittler hat Holmes bereits zwei Monate vor der Tat damit begonnen, Waffen für seinen Amoklauf zusammenzutragen. Unter anderem gehörten dazu zwei Handfeuerwaffen, eine Schrotflinte, ein Selbstladegewehr sowie 6.295 Schuss Munition. Außerdem besorgte er sich Chemikalien, mit denen er in seiner Wohnung eine Sprengfalle baute.

Holmes droht Todesstrafe

Wenige Stunden nach der Tat habe sich Holmes aber nicht benommen, wie jemand, der methodisch seinen Angriff auf das Publikum einer Mitternachts-Vorstellung des neuen "Batman"-Films geplant habe, deutete der Polizist an, der ihn verhört hatte. Holmes habe unter anderem mit Papiertüten gespielt, die zur Sicherung von Schmauchspuren an seinen Händen waren, und vorgegeben, diese seien Puppen, sagte der Polizist Craig Appel aus. Anzeichen auf einen Drogenkonsum des Verdächtigen habe es nicht gegeben, sagte der Polizist auf Anfrage der Verteidigung. Deshalb sei auch kein Test durchgeführt worden.

Die Frage des Geisteszustands von Holmes wird darüber entscheiden, ob er bei einem möglichen Schuldspruch in einem Verfahren in eine psychiatrische Klinik oder ein Gefängnis kommt. Möglich ist auch die Todesstrafe. Bisher hat die Staatsanwaltschaft aber noch nicht bekannt gegeben, ob sie diese auch beantragen will.

Quelle: dapd/fsc
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