04.01.13

Ungarn

Verfassungsgericht kippt Orbans Wahlrechtsreform

Ungarns Verfassungsgericht kassiert die fragwürdige obligatorische Wählerregistrierung. Für Ministerpräsident Viktor Orban ist das eine peinliche Niederlage. Sein Allmachtsanspruch bekommt Risse.

Foto: dapd

Bekam seine Wahlrechtsreform nicht durch: Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban
Bekam seine Wahlrechtsreform nicht durch: Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban

Die in Ungarn höchst umstrittene obligatorische Wählerregistrierung wird nicht zur Anwendung gelangen. Das ungarische Verfassungsgericht kassierte am Freitag das Gesetz, das erst Ende 2012 vom Parlament beschlossen worden war.

Der Fraktionschef der rechts-konservativen Regierungspartei Fidesz (Bund Junger Demokraten), Antal Rogan, erklärte unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils: "2014 wird es keine Wählerregistrierung geben."

Die neue Vorschrift, dass sich wahlwillige Bürger bis maximal zwei Wochen vor den Wahlen am Gemeindeamt anmelden müssen, sei verfassungswidrig, stellten die Höchstrichter fest. "Die Registrierungspflicht schränkt das Wahlrecht auf unbegründete Weise ein", befanden sie auf ihrer öffentlichen Sitzung am Freitag in Budapest. Die nächsten Parlamentswahlen stehen im Frühjahr 2014 an.

Verfassungswidrige Regel

Das Verfassungsgericht kippte auch andere, das Wahlrecht einschränkende Bestimmungen der Wahlordnung, die die Fidesz-Fraktion Ende des Vorjahres mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament durchgesetzt hatte.

So wurde die neue Regel, wonach im privaten Fernsehen und Rundfunk sowie in Kinos keine Wahlwerbung gemacht werden darf, von den Richtern als verfassungswidrig erkannt. Auch Einschränkungen für die Veröffentlichung von Meinungsumfragen vor den Wahlen hoben sie auf.

Bereits vor einer Woche hatte das Verfassungsgericht die Festschreibung der obligatorischen Wählerregistrierung aus den Übergangsbestimmungen der Verfassung gestrichen.

Damals hatten die Höchstrichter rein formal argumentiert: substanzielle Bestimmungen dürften nicht in den Endklauseln der Verfassung "versteckt" werden. Das Urteil vom Freitag bezog sich hingegen auf die inhaltlichen Bestimmungen der neuen Wahlordnung.

Ader gab Anstoß

Den Anstoß zur Überprüfung gab der rechts-konservative Staatspräsident Janos Ader. Er hatte die neue Wahlordnung wegen der bedenklichen Punkte an das Verfassungsgericht verwiesen, bevor er sie mit seiner Unterschrift in Kraft gesetzt hätte. Kritiker des Gesetzes gingen davon aus, dass Ministerpräsident Viktor Orban damit bildungsferne und verarmte Schichten von den Urnen fernhalten wollte.

In Ungarn war zunächst darüber spekuliert worden, ob sich Orban über das Urteil hinwegsetzen würde, indem er die Wählerregistrierung in den eigentlichen Verfassungstext aufnehmen lässt. Der Fidesz, dem Orban vorsteht, verfügt über die dafür nötige Zweidrittelmehrheit im Parlament. Auch Äußerungen des Fraktionschefs Rogan hatten vor einer Woche noch darauf hingedeutet.

Doch an der Fidesz-Spitze trat offenbar ein Gesinnungswandel ein. Rogan schloss am Freitag kategorisch aus, dass es vor den Wahlen 2014 eine Registrierungspflicht für wahlwillige Stimmbürger geben werde. Seine Partei hätte zwar die nötige Stärke, um an der Registrierung festzuhalten. "Doch Stärke ist nicht alles, die Vernunft diktiert etwas anderes", erklärte er auf einer Pressekonferenz in Budapest.

Quelle: dpa/fp
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