10.12.12

Oberster Gerichtshof

Homo-Ehe – Amerikas langer Weg zur Gleichstellung

In vielen US-Staaten sind gleichgeschlechtliche Ehen verboten. Der Oberste Gerichtshof muss nun klären, ob dadurch Grundrechte verletzt werden. Das könnte einen der letzten Kulturkämpfe entscheiden.

Foto: REUTERS

Mark Smith (l.) und Todd Manoli während ihrer Hochzeitszeremonie in Seattle, Washington. In dem Bundesstaat an der US-Westküste sind seit November gleichgeschlechtliche Ehen legal.
Mark Smith (l.) und Todd Manoli während ihrer Hochzeitszeremonie in Seattle, Washington. In dem Bundesstaat an der US-Westküste sind seit November gleichgeschlechtliche Ehen legal.

Der Oberste Gerichtshof in Washington wird voraussichtlich im Juni über die Zulässigkeit gleichgeschlechtlicher Ehen entscheiden – und enttäuscht mit diesem revolutionären Schritt schwule und lesbische Paare in Kalifornien. Denn im Golden State wollte die 30-jährige Elizabeth Chase in den nächsten Wochen ihre Freundin heiraten, und ein US-Berufungsgericht hatte ihr den Weg zum Traualtar frei gemacht.

Die Richter befanden nämlich im Februar ein Plebiszit aus dem November 2008 für verfassungswidrig, in dem die Kalifornier mehrheitlich eine nur fünf Monate zuvor vom Gesetzgeber erwirkte Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen verwarfen.

Doch Bundesrecht bricht Bundesstaatsrecht: Weil das Oberste Gericht seine erstmalige Befassung mit dem Thema ankündigte, bleibt es in Kalifornien bis auf Weiteres beim Bann der Homo- und Lesben-Ehe.

Langes Warten auf die Hochzeit

"Ich warte nun schon seit drei Jahren auf meine Hochzeit", sagte Anzeigenverkäuferin Elizabeth Chase in San Francisco, dem Rom der Schwulenbewegung, einem Reuters-Journalisten. "Aber ich werde meine Hoffnung und meinen Glauben nicht verlieren. Der Wind der Veränderung ist auf unserer Seite."

In neun Bundesstaaten und im hauptstädtischen District of Columbia (D.C.) sind Homo-Ehen zugelassen. In 30 Bundesstaaten sind sie per Verfassung verboten und in weiteren neun Staaten per gesetzliche Verfügung untersagt.

Die US-Verfassung definiert Ehen nicht und überlässt dies damit den Bundesstaaten. Doch der Supreme Court bleibt zuständig dafür, dass die Bundesstaaten in diesem Zusammenhang nicht die verfassungsmäßigen Rechte von Bürgern einschränken. Darum überprüft das Oberste Bundesgericht nun zwei juristische Vorgänge im Zusammenhang mit dieser Streitfrage.

Darf die Mehrheit einer Minderheit Rechte absprechen?

Im ersten Fall geht es um besagten kalifornischen Volksentscheid, bekannt als "Proposition 8", der mit knapper Mehrheit Homo-Ehen stoppte. Die Frage: Darf die Mehrheit einer Minderheit Rechte absprechen, die ihr zuvor von der Verfassung, vom Gesetzgeber oder von Richtern zuerkannt wurden?

Auf kalifornischer Ebene hatten Betroffene gegen das von dem Republikaner Dennis Hollingsworth initiierte Plebiszit geklagt, darunter Kristin Perry, die im Mai 2009 ihre Freundin Sandra Steir heiraten wollte. Ein kalifornisches Bundesgericht und ein US-Berufungsgericht verwarfen im Verfahren "Hollingsworth vs. Perry" die Proposition 8 als verfassungswidrig. Diese Rechtsprechung wird nun vom Supreme Court überprüft.

Daneben widmen sich die Obersten Bundesrichter dem Fall "United States gegen Windsor" und damit der Frage, ob homosexuelle Ehen auch außerhalb der Bundesstaaten, in denen sie erlaubt sind, rechtlich mit heterosexuellen Ehen gleichzustellen sind.

"Strafsteuer" für Lesbe

Die inzwischen 83-jährige Edith Windsor musste 363.000 Dollar Immobiliensteuern an das Bundesfinanzamt zahlen, nachdem sie den Besitz ihrer 2009 verstorbenen Ehepartnerin Thea Spyer geerbt hatte. Die beiden Frauen, die zu diesem Zeitpunkt bereits 40 Jahre liiert waren, hatten 2007 im kanadischen Toronto geheiratet und lebten danach wieder in New York.

Der Bundesstaat New York legalisierte gleichgeschlechtliche Eheschließungen im Mai 2011. Doch weil das Bundesrecht derartige Verbindungen nicht vorsah, musste Windsor die Steuer entrichten. Im Falle der Vererbung innerhalb einer heterosexuellen Ehe wären keine Abgaben angefallen.

Bei seiner Verweigerung des Heterosexuellen zustehenden Steuerprivilegs berief sich das Finanzamt auf ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1996, den Defense of Marriage Act. Dieses "Gesetz zur Verteidigung der Ehe", abgekürzt DOMA, hatte Präsident Bill Clinton unterzeichnet, nachdem es im Repräsentantenhaus und im Senat mit klaren Mehrheiten angenommen worden war.

Bill Clinton distanziert sich

DOMA verpflichtet den Bundesstaat, gleichgeschlechtliche Ehen nicht anzuerkennen und Privilegien etwa bei Versicherungen oder Rente nur konventionellen Ehen zwischen Mann und Frau zu gewähren. Inzwischen ist Clinton vom DOMA abgerückt. Die Obama-Regierung erklärte voriges Jahr, sie betrachte das Eheverteidigungsgesetz in den entscheidenden Teilen als verfassungswidrig.

Wie der Supreme Court entscheidet, ist offen. Doch in Umfragen findet die gleichgeschlechtliche Ehe seit mindestens zwei Jahren durchgängig Mehrheiten. Ende November sprachen sich in einer Gallup-Erhebung 53 Prozent der US-Bürger für die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe aus, während sie 46 Prozent ablehnten.

Auch Präsident Barack Obama hatte im Mai in einem Fernsehinterview erklärt, er habe eine "Evolution" durchgemacht. Für sich persönlich habe er "den Schluss gezogen, dass es mir wichtig ist, weiterzugehen und zu erklären, dass ich denke, gleichgeschlechtlichen Paaren sollte es erlaubt sein zu heiraten".

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