30.11.12

New York

Sex-Affäre von Strauss-Kahn zu den Akten gelegt

Die Affäre des Ex-IWF-Chefs Dominique Strauss-Kahn mit einem New Yorker Zimmermädchen ist vorbei. Angeblich soll er Millionen gezahlt haben.

Foto: dpa

Das Foto ging um die Welt: Der damalige IWF-Chef Dmonique Strauss-Kahn nach seiner Festnahme in einem Gerichtssaal in New York
Das Foto ging um die Welt: Der damalige IWF-Chef Dmonique Strauss-Kahn nach seiner Festnahme in einem Gerichtssaal in New York

Die Sex-Affäre von Dominique Strauss-Kahn mit einem New Yorker Zimmermädchen ist offenbar juristisch ausgestanden. Der frühere IWF-Direktor habe sich mit der Hotelangestellten Nafissatou Diallo, die ihm versuchte Vergewaltigung vorwirft, außergerichtlich geeinigt, sagte eine mit dem Fall befasste Quelle am Donnerstag der Nachrichtenagentur AP. Damit ist das US-Zivilverfahren wohl vom Tisch. Einem Zeitungsbericht zufolge soll der 63-Jährige dem Zimmermädchen Diallo 4,6 Millionen Euro zahlen, was seine Anwälte aber dementierten.

Der spektakuläre Fall hatte "DSK", wie der sozialistische Ex-Minister genannt wird, im vergangenen Jahr zum Rücktritt als IWF-Chef gezwungen. Damit musste Strauss-Kahn auch seine Ambitionen auf die französische Präsidentschaft mit einem Schlag begraben. Richtig aufatmen kann er allerdings noch nicht: In Frankreich entscheidet die Justiz am 19. Dezember über eine Anklage wegen Zuhälterei.

Anwälte dementieren Zahlung von Millionen-Summen

Die Übereinkunft zwischen Strauss-Kahn und Diallo sei bereits in den vergangenen Tagen vor einem Berufungsgericht in der Bronx zustande gekommen, sagten zuständige Kreise in New York. Die Abmachung solle am kommenden Freitag in New York unterschrieben werden. "DSK" soll Diallo sechs Millionen Dollar (4,6 Millionen Euro) zahlen, berichtete die französische Zeitung "Le Monde". Die französischen Anwälte des Sozialisten dementierten die Summe allerdings als "frei erfunden".

Der frühere IWF-Chef habe das Geld nicht, schrieb "Le Monde" weiter. Er müsse deshalb einen Kredit über drei Millionen Dollar aufnehmen. Weitere drei Millionen Dollar soll ihm seine Frau Anne Sinclair leihen.

Die prominente französische Journalistin, die inzwischen von "DSK" getrennt lebt, hatte im vergangenen Jahr die Kaution von einer Million Dollar bezahlt, um ihren Mann nach seiner Festnahme in den USA aus dem Gefängnis zu holen. Sie kam auch für die teure Miete des New Yorker Hauses auf, in dem Strauss-Kahn hinterher auf eine Entscheidung der US-Justiz wartete. Die New Yorker Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen den früheren IWF-Chef im August 2011 ein. Das Zivilverfahren lief allerdings noch.

DSK soll das Zimmermädchen zum Sex gezwungen haben

Die Wege des früheren IWF-Direktors und des Zimmermädchens kreuzten sich im Mai 2011, als sie zum Putzen in seine Suite im Luxushotel Sofitel kam. Dort habe sich Strauss-Kahn auf sie gestürzt und sie zum Oralsex gezwungen, sagte Diallo der Polizei. Der Spitzenpolitiker sprach von einem einvernehmlichen Akt, den er später als "moralischen Fehler" bezeichnete.

Auch die New Yorker Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass die beiden mehrere Minuten lang Sex hatten. Da sie jedoch Zweifel an der Glaubwürdigkeit Diallos hatte, stellte die US-Justiz das Strafverfahren wegen versuchter Vergewaltigung ein.

Mit der jüngsten Einigung dürfte nun auch das Zivilverfahren zu den Akten kommen. Den Angaben zufolge einigte sich Diallo auch mit der Zeitung "New York Post." Das Blatt hatte sie in einer Serie von Artikeln als Prostituierte bezeichnet, die sich im Hotel verkauft habe.

Entscheidung über Zuhälterei-Anklage am 19. Dezember

In Frankreich ist für Strauss-Kahn der juristische Ärger um seine Affären noch nicht ausgestanden. Der frühere IWF-Chef erfährt erst am 19. Dezember, ob weiter gegen ihn wegen Zuhälterei ermittelt wird. Strauss-Kahns Anwälte hatten gefordert, die Anklage fallen zu lassen. Der 63-Jährige hatte in Paris und Washington an Sex-Partys teilgenommen und dies auch eingeräumt. Laut seinen Anwälten wusste er aber nicht, dass dabei anwesende Frauen Prostituierte waren.

Quelle: dapd/alu
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