22.10.12

Urteil zu Wulff-Sause

Drei Klatschen für Schwarz-Gelb in Niedersachsen

Die Entscheidung des niedersächsischen Strafgerichtshofs zum Nord-Süd-Dialog ist bereits der dritte Tiefschlag, den die Regierung in jüngster Zeit verdauen muss. Das gibt der SPD im Land Auftrieb.

Foto: dapd

Sie waren einmal gute Freunde, doch inzwischen klebt der frühere Ministerpräsident Wulff (r.) dem aktuellen Landesvater McAllister (M.) wie Blei an den Füßen. Im Hintergrund Wulffs ehemaliger Sprecher Glaeseker (l.)
Sie waren einmal gute Freunde, doch inzwischen klebt der frühere Ministerpräsident Wulff (r.) dem aktuellen Landesvater McAllister (M.) wie Blei an den Füßen. Im Hintergrund Wulffs ehemaliger Sprecher Glaeseker (l.)

Es sind gebrauchte Tage für Niedersachsens Landesregierung. In der vergangenen Woche das einigermaßen verunglückte Krisenmanagement im Fall der insolventen Emder Nordseewerke; darauf folgend ein Wochenende, an dem ausgerechnet der aus Niedersachsen stammende FDP-Chef Philipp Rösler per Interview dokumentiert, wie uneinig sich Union und FDP im Bund sind.

Schließlich, an diesem Montag und quasi als Höhepunkt dieser Kette schlechter Nachrichten, eine unerwartet derbe Niederlage vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg. Es läuft nicht gut für Schwarz-Gelb in Niedersachsen, wo am 20. Januar ein neuer Landtag gewählt wird. Gar nicht gut.

In Hannover hatte man auf Freispruch gesetzt

Schließlich hatte man in Hannovers Staatskanzlei voll auf Freispruch, auf eine Einstellung eines Verfahrens gesetzt, das einen Nebenkriegsschauplatz des Königsdramas um den früheren niedersächsischen Regierungschef Christian Wulff bildete.

Im Kern ging es darum zu beweisen, dass die aktuelle Landesregierung unter Führung David McAllisters mit den schlechteren Seiten ihrer Vorgängerin nichts oder höchstens am Rande zu tun hat.

Sondern, dass sie im Gegenteil alles dafür getan hat, um die Schattenseiten des Systems Wulff aufzuklären und mögliche Missstände zu beheben. Das kann sie angesichts des Bückeburger Urteils nicht mehr für sich reklamieren.

Kehrtwende nach einem Tag

Die Verfassungsrichter gaben vielmehr der Klage der oppositionellen SPD recht, die Schwarz-Gelb vorgeworfen hatte, den niedersächsischen Landtag im Januar unzureichend und unvollständig über die Rolle der Regierung Wulff bei der Organisation der mittlerweile legendären hannoverschen Promi-Party "Nord-Süd-Dialog" informiert zu haben.

Damals hatte der mit der Verteidigung der Landesregierung beauftragte Finanzminister Hartmut Möllring zum wiederholten Mal betont, dass das Land Niedersachsen mit Organisation und Finanzierung der Edelsause nichts zu tun gehabt habe.

Nur einen Tag nach dessen offizieller Antwort vor den Abgeordneten im Leineschloss zu Hannover stand fest: Diese Aussage war unhaltbar.

Vielmehr stellte sich heraus, dass die Landesregierung und diverse Dienststellen sehr wohl zum Gelingen der Party beigetragen hatten. Unter anderem hatte die landeseigene Medizinische Hochschule kostenlos 44 Servicekräfte für Garderobe und andere Dienstleistungen zur Verfügung gestellt.

Landesregierung hätte besser recherchieren müssen

Möllring hatte seinen Irrtum am Tag darauf teilweise eingeräumt und seine vorhergehende Aussage korrigiert, allerdings mit dem Hinweis, dass er das Parlament am Vortag nach bestem Wissen und Gewissen informiert, die Wahrheit also schlicht nicht gewusst habe und auch nicht hätte wissen können. Genau diese letzte Einschätzung teilen die Richter nicht.

Sie urteilten: Die Landesregierung hätte vor der Antwort einfach besser und umfänglicher recherchieren, mindestens aber in der Antwort klar stellen müssen, dass man sich der Umstände des "Nord-Süd-Dialogs" nicht hundertprozentig sicher sei.

Originaltext aus der Urteilsbegründung: "Die Antragsgegnerin (also die Landesregierung) hätte weitergehende Nachforschungen anstellen oder ihre Antwort mit einem ausdrücklichen Vorbehalt versehen müssen".

Man muss nun sagen, dass ein solcher Vorbehalt nicht zum Auftreten Möllrings im Januar gepasst hätte.

Der langjährige Finanzminister, mit ziemlich vielen Wassern gewaschen, hatte in der Januarsitzung des niedersächsischen Landtags stundenlang voller Verve und Selbstgewissheit alle möglichen Vorwürfe der Opposition abgeschmettert und so versucht die Schatten der Wulff-Krise so weit wie irgend möglich von der aktuellen Landesregierung fernzuhalten. Ein Zögern, ein Bekenntnis zur Wissenslücke hätte zu dieser selbstbewussten Performance nicht wirklich gepasst.

Glaeseker war nicht erreichbar

Stattdessen blieb von Möllrings Abwehrschlacht der Tenor hängen: Wir haben mit der Promi-Party eigentlich nichts zu tun gehabt. Wir tun aber alles, um mögliche, nicht statthafte Verfehlungen Einzelner, insbesondere des damaligen Regierungssprechers Olaf Glaeseker, aufzuklären.

Der aber, so argumentierte Möllring damals, sei für die Landesregierung in diesen Januar-Tagen nicht erreichbar gewesen. Statt einer Antwort auf die Fragen zum "Nord-Süd-Dialog" habe Glaeseker nur eine Krankmeldung geschickt und sei dann nicht mehr erreichbar gewesen.

Ein Argument, das die Verfassungsrichter nun gegen Schwarz-Gelb wendeten: Gerade weil Glaeseker nicht erreichbar gewesen sei, so die Urteilsbegründung "hätte die Landesregierung erst recht veranlassen müssen, weitere Nachforschungen anzustellen (…)".

Unterm Strich bleibt ein Verstoß der Regierung McAllister gegen Artikel 24 der Landesverfassung, der die Auskunftsrechte des Parlaments gegenüber der Landesregierung regelt.

Direkte Konsequenzen ergeben sich aus diesem Urteil nicht. Für den bevorstehenden Landtagswahlkampf allerdings bedeutet es mindestens einen weiteren psychologischen Vorteil für die Opposition.

"Urteil ist nicht hilfreich"

Entsprechend verschnupft reagierte die Landesregierung auf den Spruch der Bückeburger Richter. So kommentierte Hartmut Möllring direkt nach der Verkündung. "Das Urteil ist nicht hilfreich." In Zukunft werde wohl jede Regierung ihre Antwort unter den Vorbehalt setzen und betonen, nur das sagen zu können, was man bislang wisse.

Ministerpräsident McAllister selbst äußerte sich nicht. Stattdessen gab es ein knappes Statement seines Sprechers, nach dem die Landesregierung die Hinweise des Gerichts "künftig beachten" werde.

Die SPD, in Bückeburg durch ihren Landtagsfraktionschef Stefan Schostock, sprach hingegen von einer "klatschenden Niederlage für die Landesregierung". Das Urteil sei richtungsweisend für die parlamentarische Demokratie in Deutschland. Zunächst einmal allerdings könnte es richtungsweisend sein für den Landtagswahlkampf in Niedersachsen.

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