10.10.12

Schauprozess

Pussy-Riot-Sängerin kommt frei, die anderen müssen ins Lager

Weil sie nicht direkt an der Aktion teilgenommen hat, ist eine der Frauen nun frei - aber schuldig. Sie will nun international klagen.

Foto: dpa

Nach 178 Tagen frei: Jekaterina Samuzewitsch
Nach 178 Tagen frei: Jekaterina Samuzewitsch

Von Freude und Kummer sprach Jekaterina Samuzewitsch, als sie das Gerichtsgebäude unter strömendem Regen verließ. Froh ist sie, dass sie nach 178 Tagen in Untersuchungshaft wieder auf freien Fuß kommt. Ein Gericht in Moskau entschied, ihre Haftstrafe durch eine Bewährungsstrafe zu ersetzen. Doch für zwei andere Mitglieder der Band Pussy Riot, Nadeschda Tolokonnikowa und Maria Alechina, Mütter von kleinen Kindern, bleibt das Urteil unverändert: zwei Jahre Straflager. Das mache sie traurig. Die Berufung der Punkband wurde in der zweiten Instanz abgelehnt.

Auch Samuzewitsch bleibt wegen "Rowdytums aus religiösem Hass" schuldig. Als der Richter die Entscheidung vorlas, umarmten Tolokonnikowa und Alechina ihre Freundin, für die in wenigen Minuten die Gefängnishölle erst einmal vorbei sein sollte.

Letzte Woche entzog Samuzewitsch ihren Anwälten, die in der ersten Instanz die Interessen aller drei Frauen vertreten hatten, das Mandat. Am Mittwoch ging sie in ihrer kurzen Rede vor Gericht darauf wieder ein. "In der Situation, in der alle drei Anwälte alle drei Angeklagten vertreten, konnte ich nicht mit der Aufmerksamkeit für meinen Fall rechnen", sagte Samuzewitsch.

In der zweiten Instanz wurde sie durch eine neue Anwältin, Irina Chrunowa, vertreten, die im Gericht darauf einging, dass der Fall von Samuzewitsch sich von den beiden anderen unterscheidet. Während der Aktion in der Christus-Erlöser-Kathedrale hat sie nicht gesungen und getanzt. Sie betrat die Kirche zusammen mit den anderen Bandmitgliedern, zog sich eine bunte Mütze über den Kopf und holte eine E-Gitarre aus der Hülle. Dann wurde sie aus der Kirche herausgeführt, am "Punkgebet" nahm sie nicht teil.

"Es gibt keine Spaltung bei Pussy Riot"

Samuzewitsch bleibt bei der Meinung, dass unabhängig davon weder sie noch Tolokonnikowa und Alechina ein Verbrechen begangen hätten. "Es gibt keine Spaltung bei Pussy Riot", sagte sie. Samuzewitsch wiederholte, dass die Aktion ausschließlich politisch gewesen sei, und bat Gläubige um Entschuldigung, wenn ihre Gefühle verletzt worden seien. Die Reden der beiden anderen Bandmitglieder waren länger und bitterer. "Nach sieben Monaten der unaufhörlichen Hetzjagd, Dreck und Lüge habe ich die Hoffnung auf das Gericht verloren", sagte Maria Alechina. Auch sie sagte, dass ihre Aktion nicht gegen Gläubige gerichtet gewesen sei: "Wir wollten unseren Protest gegen die Verquickung der geistlichen und der politischen Elite zum Ausdruck bringen."

Die Aufforderung der orthodoxen Kirche zur Buße nannte sie "Erpressung". Dabei sei das christliche Sakrament der Buße mit dem juristischen Begriff des Schuldbekenntnisses verwechselt worden. Pussy Riot seien nicht die radikalen Atheisten, als die sie von den staatsnahen Medien dargestellt würden. Sie seien gegen Abholzung von orthodoxen Kreuzen oder Diebstahl von Ikonen. Als Alechina den Namen von Wladimir Putin erwähnte, wurde sie von der Richterin unterbrochen, konnte aber ihren Satz beenden: "Der Präsident sagte, der Name unserer Band sei unanständig. Pussy Riot bedeutet ,Muschi-Aufstand', und das ist anständiger als die Sachen, die er selbst oder seine Vertrauten schon mal gesagt haben – etwa, dass Terroristen auf dem Klo abgeknallt werden oder dass die Leber von Oppositionellen auf den Asphalt geschmiert werden sollte."

Politisch, nicht antireligiös

Auch Nadeschda Tolokonnikowa wurde grob unterbrochen, als sie am Ende ihrer Rede das Wort "Putin" fallen ließ. "Sie führen hier keine Wahlkampagne", sagte ihr einer der drei Richter. Tolokonnikowa konnte sagen: "In Russland kann ein Bürgerkrieg ausbrechen. Und Putin tut alles dafür." Mit dem Prozess wachse der repressive Einfluss des Staates in Russland. Die Aktion von Pussy Riot sei politisch und nicht antireligiös gewesen. "Ich habe mit vielen Menschen in der U-Haft gesprochen und konnte sie überzeugen, dass wir keinen religiösen Hass haben", sagte Tolokonnikowa.

Die Anwälte gingen auf die Verstöße im Prozess der ersten Instanz ein: Die meisten Zeugen der Verteidigung wurden nicht befragt, das Urteil beruhte auf einer unprofessionellen Begutachtung, die Motive des religiösen Hasses feststellte, die Sitzungen fanden jeden Tag vom frühen Morgen bis zum späten Abend statt, sodass die Angeklagten keine Möglichkeit hatten, sich auf den Prozess vorzubereiten. Doch ihre Argumente wurden vom Gericht nicht gehört. Samuzewitschs neue Anwältin Irina Chrunowa sprach von einem Sieg, der noch nicht endgültig sei, denn Jekaterina Samuzewitsch bleibt einer Straftat schuldig. Sie hat vor, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen.

Am Sonntag strahlte der russische Fernsehsender NTW einen Film über Putin aus, in dem der Präsident das Urteil der ersten Instanz verteidigte. "Sie haben das bekommen, was sie wollten", sagte Putin. Der Anwalt Mark Feigin warf Putin im Gerichtssaal vor, Druck auf die Richter ausgeübt zu haben.

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