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11.12.08

Fahrerlaubnis

Politiker fordern Führerscheinprüfung auf Deutsch

Die Diskussion um die Sprache der Führerscheinprüfung erreicht den Bundestag. Politiker aus Union und SPD wollen die Tests künftig nur auf Deutsch durchführen lassen. Dies sei ein Baustein in den Konzepten zur Integration von Ausländern. Auch dem Führerschein-Tourismus geht es an den Kragen.

© dpa
EU-Führerschein

Politiker aus Union und SPD haben gefordert, zur besseren Integration von Ausländern die Führerscheinprüfung künftig ausschließlich auf Deutsch durchzuführen.

Bundestagsabgeordneter Andreas Scheuer (CSU), Mitglied im Verkehrausschuss, sagte Morgenpost Online: "Wer in Deutschland den Führerschein machen will, muss auch Deutsch können. Wir müssen jetzt schauen, ob die Reform angesichts der EU-Bestimmungen praktisch umsetzbar ist."


Der Bundestagsabgeordneter Rainer Fornahl (SPD), ebenfalls Mitglied im Verkehrsausschuss forderte: "Die deutsche Sprache als Pflicht bei der Führerscheinprüfung sollte umgesetzt werden. Das ist ein guter Baustein in den Konzepten zur Integration von Ausländern."


Auslöser der Debatte ist die ARD-Sendung "Hart aber fair", in der ein Zuschauer die Idee zur Reform der Führerscheinprüfung aufbrachte. Bisher kann die theoretische Führerscheinprüfung in elf anderen Sprachen neben Deutsch durchgeführt werden.

Verwaltungsgericht beendet Führerschein-Tourismus

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verpasste dem "Führerschein-Tourismus" jetzt einen Dämpfer. Inhabern einer im Ausland erworbenen Fahrerlaubnis, in der ein deutscher Wohnsitz vermerkt ist, dürfe die Nutzung im Bundesgebiet untersagt werden, entschieden die Richter am Donnerstag.


Die deutschen Behörden dürften die Autofahrer auch nachträglich zum "Idiotentest" bitten. Wer sich der medizinisch-psychologischen Untersuchung verweigert, dem könne das Recht aberkannt werden, die Fahrerlaubnis hierzulande zu nutzen. Das Gericht wies damit die Klagen zweier Männer ab, die nach dem Verlust ihrer deutschen Führerscheine nach Tschechien ausgewichen waren (Az.: BVerwG 3 C 26.07 und BVerwG 3 C 38.07).


Die Männer aus dem Odenwaldkreis und dem Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen hatten ihre deutschen Führerscheine nach Alkohol- und Drogenfahrten eingebüßt. 2004 und 2005 machten sie in Tschechien eine neue Fahrerlaubnis. Als die deutschen Behörden das mitbekamen, forderten sie die Männer zum "Idiotentest" auf.


Auf deren Weigerung folgte das Verbot. Ihre Klagen begründeten die Männer damit, dass die deutschen Behörden gar nicht berechtigt waren, von ihnen eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu verlangen. Das verletze das Territorialstaatsprinzip und das Prinzip des gegenseitigen Vertrauens. Die deutschen Behörden dürften sich quasi nicht anmaßen, die Entscheidung Tschechiens, ihnen einen Führerschein zu geben, infrage zu stellen.

Die Bundesverwaltungsrichter stellten am Donnerstag fest, dass nach EU-Recht Führerscheine aus den Mitgliedstaaten zwar prinzipiell anzuerkennen seien. Zugleich verwiesen sie aber auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom Juni 2008, dass ausländische Führerscheine, in denen eine deutsche Adresse vermerkt ist, nicht akzeptiert werden müssen.


Kläger-Anwalt Werner Säftel sagte, deutschlandweit seien rund 6000 bis 8000 Menschen mit derartigen tschechischen Führerscheinen unterwegs. Er glaube nicht, dass Gerichtsentscheidungen das Problem des "Führerschein-Tourismus" lösen könnten. "Die Karawane wird weiterziehen, zum Beispiel nach Polen oder Slowenien." Dort werde nämlich kein Wohnort in die Führerscheine geschrieben. Im Grund sei die Politik gefordert. Auch die Juristin des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Susanne Klinkel, sagte: "Es wäre eigentlich wichtig, dass in Europa die Voraussetzungen für die Erlangung einer Fahrerlaubnis angepasst werden."

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