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25.11.08

Terrorismus

Christian Klar und die offenen Fragen zur RAF

Die Entscheidung, den reuelosen RAF-Terroristen Christian Klar zu entlassen, sorgt für Streit. Das zuständige Oberlandesgericht Stuttgart erlebt einen Proteststurm. Politiker von SPD und Union streiten über Sinn und Unsinn der Entlassung. Eines scheint klar: Das deutsche Kapitel RAF ist noch nicht abgeschlossen.

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"Wir bekommen sehr viele beleidigende Anrufe und E-Mails", sagt eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Stuttgart, dessen Richter den Ex-RAF-Terroristen Christian Klar die Freiheit schenken wollen. Politiker bewerten die Entscheidung unterschiedlich: Während Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) von einem "rechtsstaatlich ganz normalen Vorgang" sprach, kritisierte der Berlins CDU-Chef Frank Henkel scharf das Angebot von Claus Peymann, Klar einen Praktikumsplatz am Berliner Ensemble freizuhalten. Peymann seinerseits ließ wissen, dass Klar "längst bereut, er bittet um Vergebung, er möchte nur nicht vorgeführt werden in dieser Vergebungsgeste".

Mit der Freilassung von Klar, die zur Vermeidung zusätzlichen Aufsehens schon vor Weihnachten stattfinden könnte, ist das Kapitel RAF aber längst noch nicht abgeschlossen. Zwar sitzt dann nur noch eine einzige Linksterroristin in Haft: Birgit Hogefeld, ein führendes Mitglied der so genannten dritten RAF-Generation, muss noch mindestens bis 2011 im Gefängnis bleiben. Zur Zeit laufen zudem noch zwei Verfahren wegen RAF-Straftaten: Gegen Stefan Wisniewski, im Terrorjahr 1977 ein Hauptaktivist der Gruppe, wird seit April 2007 wegen des Verdachts der Beteiligung am Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback ermittelt, seit April 2008 in der gleichen Sache auch gegen Verena Becker.

Beide Verfahren werden aber wohl nicht zu Anklagen führen, da der Bundesgerichtshof erst vor wenigen Monaten diesen Beschuldigten und ihren ehemaligen Gesinnungsgenossen ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden hat. Konkret auswertbare Spuren liegen ohnehin nicht vor. Auch die menschlich verständlichen Spekulationen von Bubacks Sohn Michael, gerade zusammengefasst in einem dennoch lesenswerten Buch ("Der zweite Tod meines Vaters". Droemer Verlag) führen nicht weiter. Gerichtsfest dürfte keiner seiner Indizienschlüsse sein.

Experten befürchten, dass der Dreifachmord an Buback und seinen Begleitern wohl nie aufgeklärt werden wird – wie übrigens viele Schwerverbrechen der RAF. Denn nur einige wenige Anschläge sind kriminalistisch tatsächlich aufgearbeitet worden, wenn auch juristisch die meisten Straftaten sanktioniert wurden – dank des rechtsstaatlich zulässigen Instruments der Mittäterschaft.

Nicht geschlossen sind die Ermittlungsakten neben dem Mordfall Buback zum Beispiel auch bei der Frage, wer Hanns-Martin Schleyer tatsächlich getötet hat (wahrscheinlich Stefan Wisniewski und Rolf Heißler). Weitgehend unaufgeklärt sind die meisten Straftaten der dritten RAF-Generation (1984 bis 1993).

Gänzlich unbekannt ist die personelle Zusammensetzung dieser Gruppe, da verschiedene Personen, nach denen die Bundesanwaltschaft seinerzeit fahndete, entweder zum Zeitpunkt der Taten bereits lange in der DDR abgetaucht waren oder nachweislich nicht in Deutschland weilten. Im Mordfall Alfred Herrhausen, dem technisch unheimlich perfekt ausgeführten Bombenschlag auf den Chef der Deutschen Bank, hat die Justiz bis heute keinen wirklich konkreten Tatverdacht.

Gleichwohl gibt es keinen Raum für verschwörungstheoretische Spekulationen, hier hätten irgendwelche Geheimdienste agiert. Denn Birgit Hogefeld hat sich in einem Interview 1997 indirekt, aber doch unmissverständlich zu diesem Attentat als RAF-Tat bekannt.

Ebenfalls noch nicht abgeschlossen ist ein Auslieferungsbegehren der niederländischen Justiz gegen den RAF-Terroristen Knut Folkerts. Er hatte 1977 in Utrecht den Polizisten Arie Kranenburg ermordet, dafür 20 Jahre Haft bekommen und war nach Deutschland ausgeliefert worden.

Doch obwohl Folkerts, der ebenfalls nichts zur Aufklärung beiträgt, hier zu noch zweimal lebenslänglich verurteilt wurde, kam er schon 1995 nach 18 Jahren Haft frei. Ein Gericht in Den Haag forderte 2005, dass Folkerts wenigstens die nach holländischem Recht ergangene Strafe voll absitzt. Bis jetzt hat das Landgericht Hamburg darüber noch nicht entschieden – Folkerts allerdings hat mit einer Gegenklage reagiert.

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