Rechtsstaat
Stasi-Spitzel fordern Persönlichkeitsrechte ein
Donnerstag, 15. Januar 2009 14:07 - Von Hubertus KnabeAuch wenn es paradox klingt – über die Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 hat sich niemand so gefreut wie die ehemaligen Stasi-Mitarbeiter. Mit diesem Tag stand ihnen das ganze Instrumentarium des Rechtsstaates zur Verfügung, das die Rechte des Einzelnen in Deutschland schützt – egal, was er vorher getan hat.
Während die Stasi-Mitarbeiter nach der Wende anfangs noch zurückhaltend von den Möglichkeiten des deutschen Rechtsstaates Gebrauch machten – damals liefen noch zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen sie –, wagen sie sich inzwischen immer dreister aus der Deckung. Nachdem die Verfahren alle eingestellt sind, fordern sie inzwischen selbstbewusst den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte ein. Unter Berufung auf Grundgesetz, Unschuldsvermutung und Datenschutz verlangen sie, dass man ihre Namen nicht mehr öffentlich nennen dürfe – wegen der „Prangerwirkung“.
Leider finden sich immer mehr Richter, die ihnen recht geben. Die Folgen haben als Erstes die Medien zu tragen: Eine Berichterstattung über Stasi-Verstrickungen wird in Deutschland immer schwieriger, juristisch riskanter und vor allem teurer – weil jedes Verfahren mehrere Tausend Euro kostet.
Die Folge ist eine schleichende Selbstzensur, die aus konkreten historischen Vorgängen allgemeine, abstrakte Abläufe macht – für die Leser langweilig und kaum nachvollziehbar. Ein Buch – um nur ein Beispiel zu nennen – über die Ungeheuerlichkeit, dass in der DDR Hunderte Ärzte der Stasi zugearbeitet haben, wird zu einer Aneinanderreihung von nichtssagenden Decknamen von „Alfons“ bis „Zacharias“. Eine Aufarbeitung des massenhaften Patientenverrats unter den teilweise noch heute praktizierenden Ärzten ist nicht möglich.
Noch stärker betroffen sind die Wissenschaftler, die normalerweise keine
Rechtsabteilung zur Seite haben, aber den Verlag in der Regel von allen
Rechtsansprüchen Dritter freistellen müssen. Wer nicht Gefahr laufen will,
in zahllose Rechtsstreitigkeiten mit ungewissem Ausgang verwickelt zu
werden, verzichtet besser von vornherein auf das Nennen von Namen.
Wer heute öffentlich darüber berichtet, wer ihn an die Stasi verraten hat, muss damit rechnen, von diesem noch ein zweites Mal drangsaliert zu werden – durch eine Klage auf Unterlassung und gegebenenfalls sogar Schadenersatz. Öffentlichkeit herzustellen ist ohnehin das Einzige, was den Verfolgten geblieben ist, wenn sie merken, dass sie der örtliche Immobilienmakler oder Fußballklubpräsident in seinem ersten Leben ins Gefängnis gebracht hat – Stasi-Spitzel sind in Deutschland allesamt straffrei geblieben. Wenn er nun einen Leserbrief dazu schreibt oder auch nur an den Vorstand des Kickervereins schreibt, kann ihm das leicht vom Gericht verboten werden. Die Folge: Die alten Wunden werden noch schmerzhafter, eine individuelle Verarbeitung ist nicht möglich. Auch Ausstellungsmacher, Opferverbände oder Schulklassen können – wie jüngst in Reichenbach – einen Maulkorb verhängt bekommen, wenn sie sich in Deutschland öffentlich mit Stasi-Tätern beschäftigen wollen. „Die Freiheit stirbt zentimeterweise“ lautete ein Slogan früherer Bürgerrechtsbewegungen.
Genau das findet seit mehreren Jahren auf dem Gebiet der Stasi-Aufarbeitung statt. Weil manche Richter, vor allem in Hamburg und Berlin, aus Datenschutz Täterschutz machen, wird eine offene Auseinandersetzung mit Schuld und Verbrechen in der SED-Diktatur (und merkwürdigerweise nur in dieser) immer mehr erschwert. Bei Stasi-Themen gilt das Grundgesetz schon lange nicht mehr – denn da steht drin: Eine Zensur findet nicht statt.
Der Autor ist Historiker und Leiter der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen.
Erschienen am 10.11.2008






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