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06.11.08

Bundesverfassungsgericht

Erneute Klage gegen Online-Durchsuchung

Die Richter in Karlsruhe haben das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in wichtigen Punkten entschärft und den Zugriff der Polizei auf private Daten erschwert. Jetzt will der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) erneut vor das Verfassungsgericht ziehen, um die geplanten Online-Durchsuchungen zu unterbinden.

© dpa
Bundesverfassungsgericht verkündet Urteil zu Online-Durchsuchung

Das Bundesverfassungsgericht hat das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung weiter eingeschränkt. Die Karlsruher Richter gaben damit einem erneuten Eilantrag gegen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) teilweise statt.


Der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) will nun gegen die im Entwurf für das BKA-Gesetz geplante Online-Durchsuchung erneut vor das Bundesverfassngsgericht ziehen. "Unsere Bedenken sind nicht ausgeräumt. Wir werden nach Karlsruhe ziehen", sagte Baum.

Das Verfassungsgericht hatte bereits im März 2008 die Nutzung der massenhaft gespeicherten Telefon- und Internetverbindungsdaten für die Strafverfolgung stark beschnitten. Telekommunikationsfirmen dürften die Daten zwar sechs Monate lang speichern, aber nur dann an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben, wenn der konkrete Verdacht einer "schweren Straftat" bestehe.

Nachdem Bayern und Thüringen auch der Polizei beziehungsweise dem Landesverfassungsschutz den Zugriff auf die Telefondaten ermöglicht hatten, schränkte das Bundesverfassungsgericht die Anwendung dieser Landesgesetze am Donnerstag ein.

Dies verletze das "Vertrauen in die allgemeine Unbefangenheit des elektronischen Informations- und Gedankenaustauschs" der Bürger. Die Daten dürften zum Zweck der Gefahrenabwehr – also der Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit – "nur unter einschränkenden Bedingungen" übermittelt werden.

Der Abruf der Daten sei nur zulässig, wenn er "zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder zur Abwehr einer gemeinen Gefahr erforderlich ist".

Die übermittelten Daten dürften auch nur zu den Zwecken verwendet werden, zu denen sie abgerufen wurden. Auch für einen Abruf der Daten zur Erfüllung der Aufgaben von Verfassungsschutz und Nachrichtendiensten setzten die Richter nun strengere Maßstäbe.

Quelle: dpa/ddp/lk
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