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06.11.08

Koalitionsentscheidung

Heftige Kritik an Einigung über BKA-Gesetz

Die FDP und der Deutsche Richterbund haben scharfe Kritik an den am Mittwoch beschlossenen zusätzlichen Kompetenzen für das Bundeskriminalamt geübt. Besonders problematisch finden sie die Online-Durchsuchung privater Computer: Die für die Terror-Bekämpfung beschlossene Maßnahme werde nicht hinreichend kontrolliert.

© dpa
Der Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach befürwortet den Vorschlag, die Staatsangehörigkeit der Eltern von Straftätern zu erfassen.

FDP und Richterbund haben die Einigung von Union und SPD zum BKA-Gesetz scharf kritisiert. "Das ist ein rechtsstaatlich absolut unzureichendes Ergebnis, das die FDP im Bundestag ablehnen wird", sagte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Die große Koalition hatte am Mittwoch nach monatelangen Kontroversen die letzten noch offenen Streitfragen bei den neuen Befugnissen für das Bundeskriminalamt (BKA) zur Terrorbekämpfung beigelegt. Der Bundestag wird das BKA-Gesetz voraussichtlich am kommenden Mittwoch verabschieden.

Die geplante Befristung der Online-Durchsuchung von Computern bis 2020 nannte die frühere Bundesjustizministerin "eine Farce". Eine zwölfjährige Frist sei viel zu lang. "Dann kann man gleich ganz auf eine Befristung verzichten." Die FDP-Politikerin kritisierte auch, dass das Bundeskriminalamt in dringenden Fällen zunächst ohne Richterbeschluss Computer anzapfen dürfen soll. "Online- Durchsuchungen sind technisch und zeitlich so aufwendig, dass gar keine Eilfälle denkbar sind. Hier soll offenbar die Kontrolle durch einen Richter ausgehebelt werden."

Auch der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, beklagte in der Zeitung Defizite: "Ich halte eine möglichst effektive justizielle Kontrolle der Online-Durchsuchung wegen der Schwere des Grundrechts-Eingriffs für unverzichtbar." Ob der absolut geschützte Kernbereich der Privatsphäre bei Durchsuchungen betroffen sei, müsse ein unabhängiger Richter beurteilen.

Beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Peter Schaar, stößt das Gesetz hingegen grundsätzlich auf Zustimmung. Es scheine, als seien einige Verbesserungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf erreicht worden, sagte Schaar am Donnerstag im ZDF-"Morgenmagazin". Dies wäre zu begrüßen. Allerdings kenne er den Wortlaut des am Vortag ausgehandelten Kompromisses noch nicht.

Ob dieser ausreiche, den absoluten Kernbereich der Privatsphäre wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt zu schützen, müsse analysiert werden, sagte Schaar kurz vor Beginn der zweitägigen Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder in Bonn.

Am Mittwochabend hatte die Koalition ihre letzten Zweifel offenen Streitfragen bei den neuen Befugnissen für das Bundeskriminalamt (BKA) beigelegt. "Wir haben ein gutes Gesetz noch besser gemacht", sagte dazu Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach. So sei die Rechtsstaatlichkeit bei besonders sensiblen Eingriffsbefugnissen wie der Rasterfahndung erhöht worden. Rechtsstaatliche Grundsätze würden strikt beachtet. Das BKA habe jetzt ein "praxistaugliches Gesetz", mit dem der internationale Terrorismus wirksam bekämpft werden könne.

So sei die Rechtsstaatlichkeit bei besonders sensiblen Eingriffsbefugnissen wie der Rasterfahndung erhöht worden. Rechtsstaatliche Grundsätze würden strikt beachtet. Das BKA habe jetzt ein "praxistaugliches Gesetz", mit dem der internationale Terrorismus wirksam bekämpft werden könne.

Die zusätzlichen Kompetenzen für das BKA waren 2006 mit der Föderalismusreform vereinbart worden. Erstmals soll das BKA nicht nur für die Strafverfolgung, sondern auch für die Abwehr terroristischer Gefahren zuständig werden. Wegen der Online-Durchsuchung konnten sich die Koalitionspartner lange nicht einigen. Erst nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kam es zu einem Kompromiss. Nach der ersten Lesung im Juni waren von Seiten der SPD weitere Änderungswünsche laut geworden.

Die Änderungsanträge von Union und SPD sehen bei der Online- Durchsuchung von Computern verdächtiger Personen ein zweistufiges Verfahren zur Sicherung der Privatsphäre vor. Die Durchsuchung muss ein Richter anordnen. Bei der Online-Durchsuchung muss sichergestellt werden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt wird, berichtete das ARD-Hauptstadtstudio.

Diese Überprüfung soll nicht wie bisher vorgesehen von nur zwei BKA-Beamten, sondern zusätzlich vom unabhängigen Datenschutzbeauftragten des BKA vorgenommen werden. "Wenn dem Datenschützer Zweifel an der Verwertbarkeit der Daten kommen, müssen diese dem Richter vorgelegt werden. Damit wird den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen", sagte SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper der ARD.

Das Gesetz war bereits vor der Einigung wegen seiner weitreichenden Befugnisse für das BKA umstritten. Die neuen Vorschriften ermöglichen dem Bundeskriminalamt neben der heimlichen Online-Durchsuchung privater Computer die Installation von Mikrofonen und Kameras für Lausch- und Spähangriffe in Wohnung sowie Rasterfahndungen.

Heftig umstritten waren bei den Innenexperten von Union und SPD bis zuletzt die Details der Online-Durchsuchung. Mitte September hatte es dazu eine Anhörung des Innenausschusses gegeben. Bereits am Donnerstag kommender Woche soll das BKA-Gesetz vom Bundestag verabschiedet werden.

Quelle: dpa/ks
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