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21.10.08

Patientenverfügung

Für Kranke soll sich die Rechtslage verbessern

Neuer Vorstoß im Streit über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen: Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und FDP stellten in Berlin einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor. Er sieht für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen unabhängig vom Stadium der Erkrankung strengere Auflagen vor als bisherige Vorschläge.

Allmählich kommt Ordnung in den Streit um Patientenverfügungen. Denn jetzt haben sich auch jene Abgeordneten geeinigt, die den Lebensschutz stärken wollen. Eine Gruppe um Wolfgang Bosbach (CDU), René Röspel (SPD), Katrin Göring-Eckardt und Harald Terpe (beide Grüne) plädieren für einen restriktiven Entwurf, der im Winter antreten wird gegen den liberalen, die Selbstbestimmung betonenden Entwurf des SPD-Rechtspolitikers Joachim Stünker sowie den offenen, auf Abwägung zielenden Entwurf der Unionsabgeordneten Hans Georg Faust und Wolfgang Zöller.

Wer am Ende obsiegt, lässt sich nicht abschätzen. Es gibt keine Fraktionsbindung, die Gegensätze verlaufen quer durch die Parteien. Gemeinsam ist fast allen Abgeordneten das Ziel, per Gesetz Klarheit zu schaffen für den Fall, dass jemand vorab per Willenserklärung festlegt, wie er behandelt werden will – und wie nicht –, wenn er sich wegen schwerer Krankheit nicht mehr äußern kann. Umstritten ist dabei, welche Verbindlichkeit jene Verfügungen haben, die den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen vorsehen. Hier ein Überblick über die Entwürfe.

Bosbach/Röspel/Göring-Eckardt/Terpe – Dieser gestern vorgestellte Entwurf geht zurück auf einen Vorstoß von Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt und Harald Terpe. Sie baten im Frühjahr Bosbach und Röspel, einen früheren Entwurf zu überarbeiten, um gemeinsame Positionen zu verankern. Man einigte sich nun, zwei Formen von Patientenverfügungen zu unterscheiden. Die größere Verbindlichkeit sollen jene haben, die nach ärztlicher Aufklärung über "das eingetretene Krankheitsbild" verfasst und vor maximal fünf Jahren notariell beglaubigt wurden. Wenn solche Verfügungen, die das aktuelle Leiden voraussahen, einen Behandlungsverzicht fordern, ist dem Geltung zu verschaffen. Aber: Darüber muss stets noch ein Vormundschaftsgericht entscheiden.

Problemfall Wachkoma

Noch strenger wären die Regelungen bei Verfügungen ohne Beratung und Beglaubigung. Verlangen die einen Behandlungsverzicht, so gelten sie nur, wenn "eine unheilbare, tödlich verlaufende Krankheit vorliegt" oder bei einem unabsehbar langen Wachkoma. So haben diese weniger qualifizierten Verfügungen eine Reichweitenbegrenzung: Bindend sind sie nur in hoffnungslosen Lagen. Zudem müssen auch sie gerichtlich überprüft werden. Im Übrigen setzt der Entwurf auf den vom Patienten eingesetzten Bevollmächtigten, der dessen Wünsche artikuliert, sowie Beratungen mit Pflegern und Angehörigen.


Der Entwurf findet Wohlwollen bei den Kirchen. Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte ihn als "Schritt in die richtige Richtung". Im Bundestag dürften ihn eine Mehrheit der Union sowie viele Grüne unterstützen, nur Minderheiten bei FDP, SPD und Linken. Uneins ist die Gruppe der Anhänger beim Wachkoma: Da fordern Katrin Göring-Eckardt und Grünen-Fraktionschefin Renate Künast noch strengere Regeln.


Stünker – Bereits in erster Lesung beraten wurde ein Entwurf, den Joachim Stünker (SPD) mit Michael Kauch (FDP), Jerzy Montag (Grüne) und Luc Jochimsen (Linke) verfasste. Danach ist eine schriftliche Patientenverfügung immer gültig. Doch müssen Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigter stets und möglichst zusammen mit Pflegern und Angehörigen prüfen, ob die jeweilige Lage dem entspricht, was in der Verfügung steht. Wenn jemand vor Jahren "nicht an Schläuchen hängen" wollte, nun aber dank Schläuchen gesunden kann, wird die Verfügung erst einmal nicht umgesetzt. Vielmehr muss, wenn etwa eine Magensonde abgelehnt wurde, obwohl sie medizinisch angezeigt ist, das Gericht entscheiden. Ebenso bei Dissens zwischen Betreuer und Arzt. Den Entwurf haben 200 Parlamentarier unterzeichnet, ihn unterstützen Mehrheiten von SPD- und FDP-Fraktion sowie Teile der Grünen und Linken. Bislang gab es keine Unterschrift bei der Union, wo es einzelne Anhänger geben soll.


Faust/Zöller – Wolfgang Zöller (CSU) und Hans Georg Faust (CDU) wurden von Bosbach wie Stünker umworben, entzogen sich aber beiden. Bei Bosbach lehnen sie die Reichweitenbegrenzung auf hoffnungslose Fälle ab und definieren in ihrem Entwurf, dass Verfügungen immer gelten. Bei Stünker sträuben sie sich gegen die Verbindlichkeit und setzen dagegen die "Erkenntnis, dass Leben und Sterben sich pauschalen Kategorien entziehen". Daher definieren sie den Inhalt der Verfügungen vage als "Wünsche". Und wenn denen ein anderslautendes "ärztliches Behandlungsangebot" – ebenfalls vage – entgegensteht, muss bereits ein Gericht den Gegensatz auflösen. Dadurch soll der Entwurf den Einzelfallentscheidungen von Ärzten und Betreuern Raum geben.


Unterstützt wird dieser Entwurf von jeweils einzelnen Abgeordneten aller Fraktionen. Diese insgesamt kleinste Gruppe könnte am Ende den Ausschlag bei einer Entscheidung zwischen den beiden anderen Entwürfen geben.

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