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17.09.07

Rechtsextreme Schriften

Ministerium prüft Rauswurf eines hohen Beamten

Bei Bundesminister Wolfgang Tiefensee (SPD) arbeitet ein umstrittener Regierungsdirektor. Verfassungsschützer rechnen den Mann rechtsextremen Kreisen zu. Er publiziert seit Jahren bizarre Thesen. Nach Beschwerden von Abgeordneten reagiert der Minister.

© dpa
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
In der Kritik: Ein hoher Beamter des Bundesverkehrsministeriums wird als Verfasser rechtsextremer Schriften beschuldigt

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) lässt arbeitsrechtliche Konsequenzen für einen ranghohen Beamten prüfen. Der heutige Regierungsdirektor Josef S. war Verfassungsschützern als Stammautor in rechtsextremen Publikationen aufgefallen. Der Verfassungsschutz beobachtet den 53-Jährigen seit mehreren Jahren. Er hat in Publikationen geschrieben, die der Verfassungsschutz dem "intellektuellen Rechtsextremismus" zurechnet.

Über diese Intellektuellen heißt es im Verfassungsschutzbericht von 1999: "Mitunter deuten rechtsextremistische Intellektuelle in ihren Texten extremistische Positionen nur an und sind um verbale Mäßigung bemüht, um auf diese Weise zu einer Erosion der Abgrenzung zum demokratisch-konservativen Lager beizutragen."

Zuletzt war der Druck auf Minister Tiefensee wegen S. gewachsen: Im August 2007 verlangten Bundestags-Abgeordnete der Linken vom Dienstherrn Auskunft über mögliche berufliche Konsequenzen aus den Äußerungen seines Beamten. Ihre Begründung in einer Kleinen Anfrage des Bundestags: Die Aktivitäten des Juristen stünden in "Zusammenhang mit rechtsextremen Organisationen, Veranstaltungen und Publikationen".

Schriften über "schändliches" Strafrecht und den "Holocaustglauben"

Die Anfrage hatten die Fraktionschefs der Linken, Oskar Lafontaine und Gregor Gysi, unterzeichnet. Die Abgeordneten sammelten Belege im Internet und in gedruckten Medien über die Äußerungen des aus Bayern stammenden Juristen. Demnach bezeichnete S. in einer Ausgabe der österreichischen Zeitschrift "Die Aula" vom Februar 2006 den Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches als "schändlich". Der Paragraf stellt das Leugnen, Verharmlosen und Billigen von Handlungen unter der Herrschaft des Nationalsozialismus unter Freiheitsstrafe.

In einer Ausgabe der inzwischen als Druckversion eingestellten und im Internet recherchierbaren Zeitschrift "Staatsbriefe" warne S. vor "der Gefahr, dass der 'Holocaustglaube... auch in Deutschland in den Rang eines Staatskults erhoben wird'". Die Abgeordneten verweisen auf die publizistische Nähe des Beamten zu dem "rechtskräftig verurteilten Holocaust-Leugner" Germar Rudolf. Die Linke bezieht sich auch auf ein Schreiben des SPD-Mitglieds Martin Gerster. Der Bundestags-Abgeordnete hatte darauf hingewiesen, dass S. bei der "Gesellschaft für freie Publizistik" aufgetreten sei. Die Organisation habe der Verfassungsschutz als "größte rechtsextremistische Kulturvereinigung in Deutschland" charakterisiert.

Schon einmal, im Jahr 2001, hatten Politiker der PDS versucht, mehr über den Umgang des Bundesministeriums mit dem umstrittenen Beamten zu erfahren. In ihrer zweiten Anfrage sechs Jahre später kritisieren die Linken-Politiker, dass Josef S. trotz früherer Prüfungen disziplinarrechtlicher Schritte weiter publiziert hat: Das freie Lexikon Wikipedia zählt mehr als 30 Aufsätze und Buchbeiträge des Juristen, der zeitweise bei den Vereinten Nationen in New York und bei der EU-Kommission in Brüssel tätig war. Die Liste reicht bis ins Jahr 2005. Und im Frühjahr 2006 gab S. der rechten Parteizeitung "Der Republikaner" ein Interview. Darin spricht er sich für die "Abschaffung der bundesdeutschen Zivilreligion der 'Vergangenheitsbewältigung'" aus.

Eine Sprecherin Wolfgang Tiefensees sagte laut der Nachrichtenagentur AFP, bisher seien die Äußerungen des in Bonn tätigen Mitarbeiters nach gerichtlicher Einschätzung "mit dem Recht der freien Meinungsäußerung gedeckt" gewesen. Das Ministerium distanziere sich auf das Schärfste von den Positionen des Mitarbeiters. Der Sprecherin zufolge will das Bundesministerium jetzt dessen Entfernung aus dem Dienst prüfen.

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