29.07.08

Raucherurteil

Der Prozess um den Höllenqualm in den Kneipen

Das Verfassungsgericht entscheidet heute über die Rechtmäßigkeit der Rauchverbote. Die Richter wollen Rechtsfrieden, doch mit einem Ende des erbitterten Glaubensstreits um die Zigarette ist nicht zu rechnen. Raucher und Nichtraucher, Wirte und Lobbyisten bringen sich schon in Stellung für die nächste Runde.

Foto: DPA
Rauchverbot
Rauchen oder nicht rauchen - diese Frage wird sich auch nach dem Urteil weiter stellen

Manchmal wird den Richtern des Bundesverfassungsgerichts vorgeworfen, ihnen fehle das Gespür für die Sorgen der Bürger. In dem Justizpavillon im Karlsruher Schlosspark weit ab im Südwesten der Republik, so die Kritik, residierten die Verfassungshüter wie unter einer Käseglocke.

Tatsächlich harren Klagen, die den jeweiligen Beschwerdeführern oder den Akteuren des hektischen Berliner Politikbetriebs ganz furchtbar dringlich erscheinen, gelegentlich über mehrere Jahre einer Entscheidung durch das oberste deutsche Gericht. Tausende von Anträgen gehen jedes Jahr bei den jeweils mit acht Richtern besetzten beiden Senaten ein, und das Hohe Haus arbeitet sie nach einer ausgefeilten Geschäftsordnung ab, deren Gewichtung sich nicht immer jedem Betroffenen erschließt.

Beim Rauchverbot ist das ganz anders, da entscheidet Karlsruhe in Rekordtempo. Im Dezember gingen die ersten Verfassungsbeschwerden ein, im Januar wurden drei Musterklagen angenommen, im Juni fand die Verhandlung statt. Und nun, nur wenige Wochen nachdem die Rauchverbotsgesetze in allen 16 Bundesländern am 1. Juli in Kraft getreten sind, verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil.


Die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender übertragen live, was nur alle Jubeljahre mal vorkommt: den Urteilsspruch in ARD und ZDF, die ausführliche Begründung auf dem Dokumentationskanal Phönix. Richter wie Reporter haben erkannt, dass der Streit um den blauen Dunst die breite Öffentlichkeit bewegt. Jeder ist betroffen. Die Raucher, die um ihre Freiheit fürchten. Und die Nichtraucher, die für den Schutz ihrer Gesundheit kämpfen. Seit Jahren wird diese Debatte mit zunehmender Unversöhnlichkeit geführt. Es gibt kaum jemanden, der sich der Meinung enthält, der Diskurs geht quer durch Familien, Unternehmen, er spaltet Wissenschaftler und Politiker. Längst sind sämtliche Argumente ausgetauscht, es geht nicht mehr um die Überzeugung der anderen Seite. Es geht um eine Glaubensfrage.


Die Unerbittlichkeit, mit der an der Raucherfront gefochten wird, erklärt sich Gerhard Schulze, Professor für Empirische Sozialforschung an der Universität Bamberg, mit den deckungsgleichen Motiven der Kombattanten. "Beide Lager wollen im Grunde dasselbe, nämlich das schöne, sinnvolle, lustvolle Leben. Nur interpretieren die einen das im Sinne ihrer körperlichen Unversehrtheit, die anderen im Sinne des Auslebens ihrer Lüste und Bedürfnisse."

"Dieser Imperialismus der Guten"

Früher waren die Kräfteverhältnisse dabei klar. Das Rauchen galt als Ausdruck des überlegenen Lebensgefühls der Connaisseurs und Bonvivants, die ihrem Laster mit ziemlicher Rücksichtslosigkeit frönten. Kunst und Kommerz stilisierten die Nikotinsucht gar zur Glücksverkörperung, die Vokabel Passivrauchen war noch nicht erfunden.

Das ist vorbei, heute gilt der Zigarettenrauch als eine Art Höllenqualm des post-säkularen Zeitalters. Schulze sieht in diesem Wandel einen Triumph des "Tugendterrors". Es gebe eine neue Moralisierung des Alltagslebens, das Prinzip des Schutzes und der Unversehrtheit des Individuums habe sich gegen das Lustprinzip durchgesetzt. "Dieser Imperialismus der Guten manifestiert sich nicht nur in der Raucherdebatte, sondern auch in den ökologischen Diskussionen über Klima, Feinstaub oder gefährliche Strahlungen von Handys oder Windkrafträdern", sagt Schulze.


In anderen europäischen Ländern ist der Kampf längst entschieden, in den meisten Staaten der EU gelten mehr oder minder rigide Rauchverbote in der Gastronomie. Nirgendwo aber wurde mit solcher Heftigkeit gerungen wie in Deutschland, wo Prinzipienfetischismus und ein offenbar stärker als anderswo ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis der Debatte zusätzliche Dynamik verleihen.

"Die Diskurskultur ist geprägt von Rede- und Denkverboten"

So wird, wer vorsichtige Zweifel an der wissenschaftlichen Belegbarkeit der Schädlichkeit des Passivrauchens äußert, von Gesundheitsaposteln als von der Tabakindustrie bestochener Ignorant verteufelt. "Die Diskurskultur", sagt Soziologe Schulze, "ist geprägt von Rede- und Denkverboten, unter dem Signum der Meinungsfreiheit wird Meinungszwang ausgeübt." Auf der anderen Seite gerieren sich auf die Straße oder zugige Balkone verbannte Raucher als letzte Vertreter des freien Denkens. Der Suchtaspekt wird dabei rasch ausgeblendet.

In Karlsruhe prallen Vertreter beider Lager nun erstmals aufeinander, um höchstrichterlich klären zu lassen, welche Glaubensrichtung die Unterstützung der Verfassung findet.

Eigentlich geht es in der Verhandlung nur um einen Nebenschauplatz des großen Raucherstreits. Drei Gastronomen pochen auf ihr Grundrecht auf freie Berufsausübung. Sie führen Betriebe, kleine Eckkneipen oder große Diskotheken, für die in den Rauchverbotsgesetzen der Länder im Gegensatz zu Festzelten oder den Nebenräumen großer Restaurants keine Ausnahmeregelungen vorgesehen sind. Deshalb ist ihr Umsatz massiv eingebrochen. Die verklagten Landesministerinnen aus Berlin und Baden-Württemberg, Katrin Lompscher (Die Linke) und Monika Stolz (CDU), argumentieren dagegen, der Gesundheitsschutz für Nichtraucher bei einem Kneipenbesuch habe Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen der Kneipiers.

Die Toleranz wird wohl nicht größer werden

Beide Seiten aber erwarten mehr als eine Einzelfallentscheidung Karlsruhes. Sie wollen, unterstützt von den jeweiligen Lobbygruppen, Grundsätzliches von den Richtern hören. Der Vorsitzende des Ersten Senats, Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier, hat dementsprechend ein Urteil angekündigt, das für alle Bundesländer richtungsweisend sein und für Rechtsfrieden sorgen soll.

Den aber wird es kaum geben. Nach dem Verlauf der Verhandlung ist zwar damit zu rechnen, dass Karlsruhe die ziemlich willkürlichen Ausnahmeregelungen in Berlin und Baden-Württemberg kippen wird. Dafür allerdings gibt es zwei Möglichkeiten: nämlich entweder auch den Einraumkneipen und Diskotheken Sondergenehmigungen einzuräumen, oder aber sämtliche Ausnahmen vom Rauchverbot aufzuheben.

Diese Entscheidung wird das Gericht kaum selbst treffen, sondern in das Ermessen des Gesetzgebers stellen. Die Lobbygruppen der Tabakindustrie und der Nichtraucher haben sich darauf bereits eingestellt, längst werben sie bei den Politikern für ihre jeweiligen Positionen. Weil die 16 Bundesländer dabei kaum zu einer einheitlichen Lösung kommen werden, stellen die ersten Rauchgegner aus dem Bundestag sogar schon die Gesetzgebungskompetenz der Länder in Frage.


So viel scheint also schon vor der Urteilsverkündung klar: Der Kampf ums Rauchverbot geht in eine neue Runde. Und es ist nicht zu erwarten, dass er mit größerer Toleranz als bisher geführt wird. Dem gemeinsamen Ziel, einem schönen und lustvollen Leben nach eigener Facon, ist damit kaum gedient.

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